Kabelstreit: Kabel Deutschland zieht auch gegen RBB den Kürzeren

Wir haben aktuell ein Problem mit dem Board und arbeiten an der Lösung...
  • Zitat

    Original von stefanbenno6


    Alle KNB müssen für den Content, den sie im Kabel übertragen bezahlen! Die beiden "Verwertungsgesellschaften" nennen sich GEMA und VG Media. Erste vertritt die ÖR und Zweitere die Privaten. Und die Gebühren sind nicht ohne...


    Na ja - zusätzlich fallen ja halt die Kosten für die (eigentliche) Einspeisung an (sprich die Kosten der Technik in der Kopfstation). Die Signalzuführung geschieht ja i.d.R. durch einheitliche Systeme, welche i.d.R. auch dafür geschaffen sind, entsprechende Mehrkapazitäten seitens der ÖR ohne Murren aufzunehmen (Stichwort Kabel-Backbone).
    Wenn nun also der KNB das Signal kostenlos erhält und kostenlos an seine Kunden weitergibt, so hat er mindestens mal die Kosten für die Technik in der Kopfstation - und die wird er entweder dem Kunden oder dem Sender in Rechnung stellen wollen. Denn wenn er es kostenlos für die Sender macht, muss zwingenderweise der Kunde diese Technik bezahlen.


    Schließlich ist bei der Umwandlung IP-Datenstrom -> Coax für jeden Transponder einzeln ein entsprechender Umsetzer notwendig - alles davor (IP-Netz) wie auch dahinter (Coax-Netz) ist nicht frequenz- oder datenstromselektiv, ergo könnten diese Kosten über eine "Grundgebühr" erfasst werden. Fraglich ist halt nur, wer für die Zusatzkosten pro zusätzlichem TP aufkommt: Aktuell sind's die Sender (welche es dann ggf. über entsprechende Abokosten auf die Kunden umlegen wie im Fall Sky oder bisher die ÖR bzw. über Werbung wieder amortisieren); Ansonsten gibt's natürlich "Paid-Content" vom KNB - dort erhebt der KNB die Zusatzgebühren (ohne Drittanbietre) und wird natürlich auch nur die Programme einspeisen, bei denen er von den Kunden am meisten Geld kassieren kann.

  • Kabel Deutschland will im Kabelstreit in Berufung gehen


    Kabel Deutschland will im Streit um die Zahlung der Kabeleinspeisegebühren von ARD und ZDF nicht klein beigeben. Angesichts mehrerer Niederlagen gegen die ARD vor Gericht plant der Kabelnetzbetreiber in Berufung zu gehen und den Rechtsstreit auf die nächsthöhere Instanz zu bringen.


    Trotz der Niederlagen in den Prozessen gegen WDR, SWR, BR und RBB will sich Kabel Deutschland im Streit um die Zahlung der Kabeleinspeisegebühren der öffentlich-rechtlichen Sender noch längst nicht geschlagen geben. Auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland, der noch bis zum Mittwoch in Leipzig stattfindet, sagte Joachim Dölken, Leiter für Medienrecht und Medienpolitik bei Kabel Deutschland, dass durch die Gerichtsurteile aus erster Instanz das letzte Wort noch nicht gesprochen sei: "Wir werden in Berufung gehen."


    Gleichzeitig verteidigte Dölken das den Einspeisegebühren zu Grunde liegende Geschäftsmodell, wonach die großen Kabelnetzbetreiber sowohl von den Sendern, als auch von den Endkunden Gelder erhalten würden. "Aus unserer Sicht ist das eine Win-Win-Situation", so der Leiter für Medienrecht und Medienpolitik beim größten Netzbetreiber. Der Juristische Direktor des MDR, Jens-Ole Schröder, widersprach dieser Auffassung vehement. "Die alte Zeit ist vorbei", erteilte der Vertreter der ARD dem seiner Meinung nach überholten Geschäftsmodell eine klare Absage.

    Die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW streiten sich seit Monaten mit ARD und ZDF um die Zahlung von Einspeiseentgelten für die Programmverbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender in den Kabelnetzen. ARD und ZDF hatten ihre Einspeiseverträge im Sommer 2012 gekündigt und verweigern den Netzbetreibern seit 2013 die weitere Zahlung von Einspeisegebühren. Aufgrund der Must-Carry-Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag sind diese jedoch weiterhin verpflichtet, einen Großteil der öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Netzen zu verbreiten. Seit Anfang 2013 befassen sich die Gerichte mit dem Fall.



    Quelle: digitalfernsehen

  • win-win Situation? Na klar, typisch eingeschränkte Sicht eines Unternehmers. Ich sehe hier eine win-win-loose Situation, denn der blöde ist wie immer der Kunde, der doppelt und dreifach zahlen muss.

  • hallo @all


    Wenn plötzlich kein TV Anbieter mehr eine Einspeisungsgebühr zahlen würde, würden die Aufwachen.
    Entweder keine Sender mehr im Angebot, dann können die Zumachen.
    Oder sie begreifen es endlich. :face_with_rolling_eyes:



    gruß sirius01 :einschenken:

    Morgen ist heute auch schon wieder gestern?!?

  • Digitalfernsehen:


    Kabelstreit: Weitere Niederlagen für KDG - Tendenz für UMKBW
    29.07.2013, 16:51 Uhr, fm


    Kabel Deutschland ist im Kabelstreit wieder vor Gericht gescheitert. Auch im Fall von Unitmedia Kabel BW zeichnet sich mittlerweile eine Tendenz ab, wie MDR-Sprecher Walther Kehr gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte. Zudem rügten die Öffentlich-Rechtlichen, dass sich die KDG mehr auf die eigenen Kunden konzentrieren sollte, statt die Gerichte zu beschäftigen.


    Um den Streit über die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten ist es zwar in letzter Zeit ziemlich ruhig geworden, vor den deutschen Gerichten ist der Konflikt aber noch lange nicht zum Erliegen gekommen. Denn nach wie vor werden zahlreiche Prozesse zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den großen Kabelnetzbetreibern auf gerichtlicher Ebene ausgefochten. Im Fall von Kabel Deutschland wurden dabei mittlerweile zwei weitere Urteile gefällt - und beide nicht im Sinne des Kabelanbieters. Wie MDR-Sprecher Walther Kehr gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte, wurden nun auch die Klagen von Kabel Deutschland gegen Arte und Radio Bremen abgewiesen.


    Zusammen mit den bereits verlorenen Prozessen gegen den WDR, den SWR, den BR und den RBB muss der Kabelnetzbetreiber aus Unterföhring nun mittlerweile sechs Niederlagen auf seinem Konto verbuchen. Die Chancen, dass Kabel Deutschland aus den noch anhängigen Prozessen - die KDG hat sämtliche ARD-Anstalten sowie das ZDF wegen der gekündigten Einspeiseverträge verklagt - als Sieger hervorgeht, werden damit immer geringen.

    Doch auch die Konkurrenz von Unitymedia Kabel BW sollte wohl nicht all zu sehr auf richterliche Hilfe hoffen. In den vom dem Kabelanbieter angestrengten Verfahren sind zwar noch keine Urteile gefällt worden, in "einer ersten mündlichen Verhandlung hat das LG Köln aber deutlich gemacht, dass es den Entscheidungen der Gerichte aus den KDG-Verfahren folgen will", so Kehr weiter.

    Während Unitmedia Kabel BW also noch auf sein erstes Urteil warten muss, hat Kabel Deutschland bereits angekündigt, diese Entscheidungen so nicht hinnehmen zu wollen und Berufung angekündigt. Damit könnte sich das Verfahren noch über Monate, wenn nicht gar Jahre, hinziehen. Die ARD-Anstalten scheuen den Konflikt zumindest nicht, wie der Sprecher vom in diesem Thema federführenden MDR noch einmal betonte: "Wir haben jedenfalls den Prozessen von Anfang an gelassen entgegengesehen - und daran hat sich nach mittlerweile sechs Klageabweisungen auch nichts geändert."

    Die Zahlung von Einspeiseentgelten sei ein Anachronismus, der heute nicht mehr angemessen ist. Dass die Gerichte das auch so gesehen haben, überrasche die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten daher nicht, erklärte Kehr weiter und fügte mit einem Seitenhieb hinzu: "Statt die Gerichte weiterhin zu beschäftigen, sollte KDG sich auf die Entwicklung von Geschäftsmodellen im Sinn der eigenen Kunden konzentrieren".

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    Einmal editiert, zuletzt von Waltxx ()

  • Der Kabelkunde ist eh der Dumme. Ich zahle GEZ... ach nein das heißt ja jetzt Rundfunkbeitrag für alle Öffentlich Rechtlichen Kanäle inkl. Feeds :winking_face:
    Und den Kabelbetreiber bezahle ich, damit er mir dann, was ihm passt nach Hause liefert.
    Warum kapieren die Kabelbetreiber denn nicht, dass die nicht doppelt entlohnt werden sollen. Einmal von mir und von den Rundfunkanstalten. Ich lasse mich ja leider auch nicht doppelt für ein und dieselbe Tätigkeit entlohnen.


    Gruß Messias

  • Digitalfernsehen:


    KDG scheitert mit Hilfsantrag zur Verschlüsselung der ÖR


    12.08.2013, 16:51 Uhr, ps


    Im Zuge des Kabelstreits mit den öffentlich-rechtlichen Programmanbietern hat der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland offenbar versucht, im Rahmen eines Hilfsantrages vor Gericht die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von Radio Bremen zu erwirken. Dies bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Bremen auf Nachfrage von DIGITAL FERNSEHEN.


    Bereits im Juli berichtete DIGITAL FERNSEHEN über die Niederlage von Kabel Deutschland vor dem Landgericht Bremen im Kabelstreit gegen Radio Bremen. Hintergrund war Einstellung der Zahlung von Einspeiseentgelten für die Kabelvertreitung von Radio Bremen zum 1. Januar 2013 seitens der ARD. Nun hat das Gericht auch die vollständige Schriftfassung des Urteils für den entsprechenden Prozess veröffentlicht. Wie daraus hervorgeht, bot der Prozess neben der Streitfrage um die Einspeiseentgelte noch weiteren Sprengstoff.


    Demnach wurde von den Richtern auch ein Hilfsantrag abgewiesen, mit dem Kabel Deutschland die Zulässigkeit einer Verschlüsselung von Radio Bremen für den Fall erreichen wollte, dass vom Gericht eine Verpflichtung zur Durchleitung der öffentlich-rechtlichen Programme festgestellt wird. Dies bestätigte auch die Pressesprecherin des Landgerichts Bremen, Julia Degenhardt, auf Nachfrage der Redaktion.

    Für den Netzbetreiber hätte eine Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender mehrere Effekte. Einerseits könnte Kabel Deutschland so effektiv Schwarzseher aussperren, andererseits hätte man mit einer Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender zahlreiche Abnehmer für die eigene Empfangs-Hardware. Zwar hatte das Unternehmen im Hilfsantrag angegeben, dass man für die verschlüsselten Sender kein programmbezogenes Entgelt von den Zuschauern verlangen wolle, dennoch wären diese zum Empfang der verschlüsselten öffentlich-rechtlichen Sender auf vom Kabelnetzbetreiber zertifizierte Receiver oder CI-Plus-Module angewiesen.

    Der Hilfsantrag wurde vom Landgericht Bremen als unbegründet abgelehnt, da diesem eindeutige Regelungen sowohl im Rundfunkstaatsvertrag als auch im Bremischen Landesmediengesetz entgegenstünden. Demnach darf der Plattformbetreiber die Programme eines Rundfunkveranstalters nicht ohne dessen Zustimmung technisch verändern. Der Sinn dieser Vorschrift würde laut Gericht unter anderem darin liegen, die Rundfunkveranstalter vor einer Verminderung der Nutzerakzeptanz zu schützen. Besonders durch eine Programmverschlüsselung würde es jedoch nach Ansicht des Gerichts zu einer solchen Einschränkung der Nutzerakzeptanz kommen.

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  • Dann hätten die Richter ja auch klarstellen können, dasss die "Anpassung auf den Plattformstandad" eine solche technische Veränderung ist und damit nicht durchgeführt werden darf... Da scheint dann auch einer wieder nicht bis zu Ende durchgedacht zu haben, was er schreibt...


    Messias:

    Zitat

    Der Kabelkunde ist eh der Dumme. Ich zahle GEZ... ach nein das heißt ja jetzt Rundfunkbeitrag für alle Öffentlich Rechtlichen Kanäle inkl. Feeds :winking_face:
    Und den Kabelbetreiber bezahle ich, damit er mir dann, was ihm passt nach Hause liefert.
    Warum kapieren die Kabelbetreiber denn nicht, dass die nicht doppelt entlohnt werden sollen. Einmal von mir und von den Rundfunkanstalten. Ich lasse mich ja leider auch nicht doppelt für ein und dieselbe Tätigkeit entlohnen.


    Zur technischen Seite der Geschichte [und ich hoffe damit wird klar, wofür die Einspeisegebühren bei Kabelnetzen / Sat- und DVB-T bezahlt wurden/werden]:
    Für die Einspeisung des Signals waren/sind die Sender zuständig, dies bedeutet die Wandlung des Video-Datenstroms in einen passenden DVB-Container zusammen mit der Aufmodulierung auf das Trägersignal und die "Einspeisung" in das Netz.
    Für die Verteilung dieser Datenströme ist der Netzanbieter zuständig, dessen Infrastruktur genutzt wird. Der Netzanbieter stellt dem Sender also lediglich die Möglichkeit zur Verfügung, die Daten vom Sender hin zum Empfänger zu transportieren - mitsamt aller benötigten Technik für die Übertragung. Dafür muss der Sender beim Netzanbieter Netzkapazitäten bestellen (bzw. der Netzanbieter stellt dem Sender entsprechende Kapazitäten bereit).


    Das heißt für die verschiedenen Übertragungswege:
    DVB-S: Der Sender nutzt DVB-S(2)-Modulatoren im eigenen POC und besitzt am Ende eine Sat-Sendeschüssel für den Uplink. Alle Technik für den Uplink gehört dem Sender (oder dieser hat die Technik vom Sat-Betreiber "gemietet" und zahlt für die Zur-Verfügung-Stellung).
    Der Sat-Betreiber stellt dem Sender dann entsprechende Kapazitäten in Form von Transpondern zur Verfügung (kostenpflichtig, je mehr desto teurer), welche auf dem Satelliten (sprich dem Übertragungsweg zwischen Sender und Kunden) für diesen Sender exklusiv zur Verfügung stehen.
    Der Betrieb und die Wartung der jeweiligen Satelliten wird alleine vom Sat-Betreiber durchgeführt, wobei sich dieser aktuell die Kosten von den Sendern bezahlen lässt.


    DVB-C: Der Sender nutzt DVB-C-Modulatoren in jeder Kabelkopfstation und bezieht Kapazität vom jeweiligen KNB. Die Verteilung des Signals hin zu den jeweiligen Kabelkopfstationen ist Sache des Senders und kann aber - wenn der KNB entsprechende Netze vorweist, über die Netze des KNB erfolgen. Fakt ist aber, dass die Umwandlung in ein DVB-C-Signal erst in den Kabelkopfstationen erfolgt.
    Der Kabelbetreiber stellt dem Sender dann (wie bei DVB-S auch) Kapazitäten in Form von Frequenzen/Transpondern bereit, für die aktuell niemand zahlt. Die Übertragung von den Kopfstationen hin zum Kunden (Leitungen + Verstärker) gehören dem KNB und deren Betrieb wird vom Kunden bezahlt.


    Faktisch besteht das Problem, dass derzeit niemand für die Einspeisung des Signals (sprich die Wandlung des IP-Datenstroms in ein Koax-Signal) zahlt, denn die Sender weigern sich...


    Sollte also nach Must-Carry z.B. 10 neue Sender hinzukommen, welche 3 neue TP brauchen, zahlt niemand für die genutzte Kapazität [ist ja Must-Carry] noch für die Technik und den Betrieb, der damit verbunden ist, um die Sender in das Koax-Netz einzuspeisen.


    Fraglich ist also: Soll der Kunde für die Einspeisung der Sender bezahlen (sprich für die Wandlung vom IP-Datenstrom hin zum Koax-Signal) oder soll es der Sender machen - denn der KNB wird sich von einer der beiden Seiten das Geld holen. Bei Kleinanlagen wird i.d.R. eine Interessenabwägung gemacht, so dass halt nur bestimmte TP eingespeist werden, die von allen genutzt werden - auch dort sind diese Kosten vorhanden und werden/würden auf den Kunden umgelegt werden (jedoch fallen diese Netze i.d.R. nicht unter Must-Carry, deshalb kann dort eine Auswahl seitens der Nutzer erfolgen).

  • Digitalfernsehen:


    Entgelte für Kabel-Einspeisung noch zeitgemäß?
    08.11.2013, 14:31 Uhr, ps


    Im Streit um die Zahlung von Entgelten für die Kabeleinspeisung zwischen ARD und ZDF einerseits sowie Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW andererseits, herrschen seit Monaten verhärtete Fronten. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien möchte die Diskussion nun neu beflügeln.


    Die Diskussion um Sinn und Rechtmäßigkeit der Kabel-Einspeise-Entgelte hat die letzten Monate den TV-Bereich bestimmt wie kaum ein anderes Thema. Hintergrund war die Einstellung der Zahlung von Entgelten für die Kabelweiterverbreitung durch ARD und ZDF zum 1. Januar 2013.


    Für die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW, die in der Vergangenheit entsprechende Entgelte von den Öffentlich-Rechtlichen erhielten - im Gegensatz übrigens zu den kleineren Netzbetreibern - war dieser Schritt nicht hinnehmbar. Immerhin sind sie durch den Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet die ARD- und ZDF-Sender zu verbreiten, auch wenn diese nicht dafür zahlen. Es folgten Klagen der Netzbetreiber gegen die Rundfunkanstalten, bislang allerdings ohne endgültiges Ergebnis.

    Fakt ist, dass derzeit vor allem die Zuschauer die Leidtragenden des Streites um die Einspeiseentgelte sind, da sich Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW unter anderem weigern, weitere HD-Sender von ARD und ZDF in ihre Netze aufzunehmen (verfügbar sind in den Netzen derzeit lediglich Das Erste HD, ZDF HD und Arte HD), obwohl diese eigentlich frei-empfangbar sind und von allen Haushalten über den Rundfunkbeitrag mit finanziert werden. Doch damit nicht genug: So hatte Kabel Deutschland bereits zu Jahresbeginn damit begonnen, die Signalqualität der öffentlich-rechtlichen Sender für eine Einspeisung in seine Netze herunterzusetzen, da diese ja für eine höhere Qualität nicht mehr zahlen.

    In den letzten Monaten drehte sich diese Spirale noch weiter. So haben beide Kabelnetzbetreiber mittlerweile damit begonnen auch einzelne analoge Versionen von dritten Programmen der ARD aus den Netzen zu werfen, sofern deren Verbreitung nicht mehr vom Rundfunkstaatsvertrag gedeckt ist. Auch die sechs neuen HD-Sender der ARD, die am 5. Dezember über Satellit starten (MDR HD, HR HD, RBB HD, Einsfestival HD, Einsplus HD, Tagesschau24 HD), werden wohl angesichts des Streites nicht den Weg in die Netze von Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW finden.

    Eine Lösung des Streites ist bislang nicht in Sicht. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) möchte der Diskussion nun jedoch neue Impulse geben und veranstaltet am 27. November ein München ein Diskussionsforum mit dem Titel "Must carry - must offer - must pay?: Kabel-Einspeise-Entgelte auf dem Prüfstand". Zu der Diskussion treffen sich nicht nur Vertreter von Kabelnetzbetreibern und Sendern, sondern auch Ökonomen und Rechtsexperten, welche die wirtschaftlichen und juristischen Fragen der Must-Carry-Regelungen in Deutschland beleuchten sollen. Ziel der Diskussion ist es unter anderem, der Frage auf den Grund zu gehen, ob es Modelle gibt, welche die Interessen von Sendern und Netzbetreiber in Einklang bringen können.

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  • Digitalfernsehen:


    Kabelstreit: Kabel Deutschland scheitert auch in zweiter Instanz
    22.11.2013, 12:39 Uhr, ps


    Eine Klage von Kabel Deutschland gegen den SWR wurde auch in zweiter Instanz zurückgewiesen. Der Kabelnetzbetreiber hatte gegen die Rundfunkanstalt wegen der eingestellten Zahlungen von Kabeleinspeiseentgelten geklagt. Vorbei ist der Rechtsstreit damit allerdings vermutlich noch nicht, zumal der Konzern über einen Hilfantrag nun auch die Verwaltungsgerichte beschäftigt.


    Im Streit um die Zahlung der Einspeiseentgelte von öffentlich-rechtlichen Sendern an die Kabelnetzbetreiber musste Kabel Deutschland vor Gericht nun auch in zweiter Instanz eine Schlappe verkraften. Am Donnerstag wies das Oberlandesgericht Stuttgart eine Klage des Unternehmens gegen den SWR (Südwestrundfunk) zurück, wie Stefan Schüler, Pressesprecher des Oberlandesgrichts, gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bestätigte. Kabel Deutschland versucht vor Gericht durchzusetzen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF künftig wieder Entgelte für die Verbreitung ihrer Programme an den Kabelnetzbetreiber zahlen müssen.


    Bemerkenswert an dem Verfahren vor dem OLG Stuttgart ist dabei, dass ein Hilfsantrag der Klage zur gesonderten Entscheidung abgetrennt und an die Verwaltungsgerichte ausgelagert wurde. Konkret geht es dabei um die Frage, ob für Kabel Deutschland eine Verpflichtung besteht, die Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ohne Vergütung in seine Netze einzuspeisen und Kapazitäten dafür bereitstellen muss, auch wenn kein wirksamer Vertrag dazu zwischen den Parteien besteht. Diese Frage soll nun also auch unter verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten geklärt werden.

    Bereits im April war die KDG in erster Instanz beim Landgericht Stuttgart gegen den SWR gescheitert. Danach hatte der Kabelnetzbetreiber angekündigt, das Verfahren auf der nächsthöheren Instanz fortzusetzen. Nach dem gestrigen Urteil des OLG Stuttgart hat Kabel Deutschland nun die Möglichkeit in Revision zu gehen. Es ist also wahrscheinlich, dass der Rechtsstreit auch nach dem aktuellen Urteil weitergehen wird.

    Kabel Deutschland hatte alle Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF verklagt, weil diese sich seit dem 1. Januar 2013 weigern, weiterhin für die Kabeleinspeisung ihrer Programme an die Netzbetreiber zu zahlen. Die Kabelnetzbetreiber sind jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag in jedem Fall zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme verpflichtet, auch wenn diese keine Einspeisegebühren bezahlen.

    Die Rundfunkanstalten begründen ihre Entscheidung zur Einstellung der Zahlung damit, dass dieses Modell noch aus der Zeit stamme, in der die Kabelnetze staatlich ausgebaut wurden. Mit den Einspeiseentgelten sollte damals der Ausbau der Netze mitfinanziert werden. Im Zuge der Privatisierung befinden sich die Kabelnetz mittlerweile jedoch in der Hand privatwirtschaftlicher Anbieter.

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  • Kabel Deutschland: Geht es im Kabelstreit ums Überleben?


    Seltsame Argumentation von Kabel Deutschland im Kabelstreit-Prozess gegen den BR vor dem OLG München: Im Berufungsprozess argumentierte der Kabelnetzbetreiber, dass seine "Überlebensinteressen" deutlich schwerer wiegen als die Interessen des BR an einer möglichst billigen Verbreitung. Dass Netzbetreiber jedoch auch ohne Einspeiseentgelte ganz gut überleben können, zeigt der Markt.


    Nach der Niederlage gegen den SWR vor gut einer Woche geht für Kabel Deutschland nun auch der Prozess gegen den BR in die zweite Runde. Da die Klage im Kampf um die weitere Zahlung der Einspeiseentgelte vor dem Landgericht abgewiesen wurde, versucht der Kabel-Konzern nun im Berufungsverfahren seine Forderungen vor dem oberlandesgericht München durchzudrücken. Dabei geht es für den Netzbetreiber nach eigenen Aussagen offenbar um viel. So argumentierte Kabel Deutschland in dem Verfahren, dass das "Überlebensinteresse" des Kabel-Anbieters in diesem Streit deutlich mehr wiegen als das Interesse des BR an einer möglichst billigen Verbreitung seiner Programme, wie der Nachrichten-Portal "Heise" am Donnerstag berichtete.


    Die öffentlich-rechtiche Rundfunkanstalt sieht das allerdings anders und verwies darauf, dass die meisten anderen Netzbetreiber heute kein Geld mehr für die Programmeinspeisung verlangen. Zudem werde Kabel Deutschland mit den jeweiligen Signalen von den Öffentlich-Rechtlichen beliefert, sodass von einer Ausbeutung nicht gesprochen werden könne. Der Markt sei gänzlich anders, als Kabel Deutschland es darstellt, hieß es weiter vom BR.

    Tatsächlich sind Kabel Deutschland sowie Unitymedia Kabel B derzeit die einzigen Kabel-Anbieter, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Einspeisegebühren einfordern. Andere Kabelnetzbetreiber erhielten seit jeher keine Einspeisevergütung für die Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Sender.

    Da ARD und ZDF seit Januar aber nicht mehr bereit sind, die rund 60 Millionen Euro im Jahr abzutreten, haben die Netzbetreiber die Rundfunkanstalten verklagt - bisher allerdings erfolglos. Kabel Deutschland hat bereits mehrere Niederlagen vor Gericht einstecken müssen, zuletzt gegen den SWR sogar schon in der zweiten Instanz. Hinsichtlich der Verfahren mit Unitymedia Kabel BW gibt es aktuell noch keine Urteile.

    ARD und ZDF berufen sich in diesem Streit auf die Must-Carry-Regeln, die die Netzbetreiber dazu verpflichten, die Öffentlich-rechtlichen Programme zu verbreiten. Die Kabelnetzbetreiber halten ihrerseits dagegen, dass diese Verpflichtung zwar bestünde aber nirgendwo stehe, dass dies kostenlos erfolgen muss.


    Quelle: df

  • Übersicht Kabel Deutschland Konzern im Anhang aus:


    http://www.kabeldeutschland.co…lding/130627_KDH_Q4_D.pdf


    Die 50 Mill € von den ÖR verändern die Bilanz nicht völlig.


    Vermutlich wollen, wenn die ÖR nicht bezahlen, auch die anderen Privaten Sender auch nicht mehr bezahlen. Da könnte es dann um etwas höhere Summen gehen.

  • Kabelstreit: Kabel Deutschland geht in dritte Instanz


    Der Prozesse im Kabelstreit nehmen kein Ende. Nach dem SWR hat Kabel Deutschland nun auch gegen den BR in zweiter Instanz verloren. Aufgeben will der Netzbetreiber aber nicht. Vielmehr sind die Weichen für die nächste Instanz bereits gestellt, wie der Konzern gegenüber DIGITAL FERNSEHEN bestätigte.


    Der Kabelstreit nimmt auch im neuen Jahr kein Ende. Nachdem sich die beiden großen Kabelnetzbetreiber bereits seit über 13 Monaten mit ARD und ZDF vor Gericht um die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten streiten, hebt Kabel Deutschland den Disput nun auf die nächste richterliche Ebene. Nach dem SWR hat der Anbieter nun auch gegen den BR in zweiter Instanz mit seiner Klage verloren. Aufgeben will Kabel Deutschland deswegen aber nicht, im Gegenteil. Wie Konzern-Sprecher Marco Gassen gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte, hat die KDG bereits Revision gegen das Urteil eingelegt. Man gehe mit dem Fall in die nächste Instanz, so Gassen weiter.


    Da Gespräche mit den Öffentlich-Rechtlichen nicht zum Erfolg führten, versucht Kabel Deutschland nun seit vergangenem Jahr, seine Forderungen nach Einspeisegebühren über die Gerichte durchzudrücken. Diese standen bisher allerdings stets auf der Seite von ARD und ZDF. Die Niederlage gegen den BR in zweiter Instanz ist mittlerweile die neunte Schlappe, die Kabel Deutschland vor Gericht hinnehmen musste.

    Dabei kam das zuständige Oberlandesgericht München, vor dem die Berufung nach dem ersten urteil ausgetragen wurde, zu dem Schluss, dass der Kabelanbieter dazu verpflichtet ist, die Radio- und Fernsehprogramme des BR zu verbreiten. Einen Anspruch auf Einspeisegebühren habe Kabel Deutschland deswegen aber nicht, so das Urteil. Der Konzern sieht das freilich anders und bringt den Rechtsstreit nun vor den Bundesgerichtshof. Dort liegt bereits ein zweiter Fall aus dem Kabelstreit. Denn die Unterföhringer haben auch gegen das Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart Revision in Karlsruhe eingereicht. Die Stuttgarter Richter hatten im November die zweite Instanz zu Gunsten des SWR entschieden

    Seit diesem Urteil beschäftigt Kabel Deutschland auch die Verwaltungsgerichte. Denn über einen Hilfsantrag der Klage will der Konzern die Frage klären lassen, ob er dazu verpflichtet ist, die Sender der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ohne Vergütung in seine Netze einzuspeisen und Kapazitäten dafür bereitstellen muss, auch wenn kein wirksamer Vertrag dazu zwischen den Parteien besteht. Hier gibt es allerdings noch keine Entscheidung


    Quelle: df

  • Hach - und noch ein Jahr ohne die ÖR in HD... *hust*


    Wann merkt KD endlich, dass die Gerichte nicht ihrer Argumentation folgen?


    Wobei:
    Wenn es schon ein Must-Carry gibt - warum wird da nicht verbindlich reingeschrieben, dass alle Sender der ÖR (sowohl HD als auch SD und in allen Varianten) UNVERÄNDERT eingespeist werden müssen und bei Zuwiderhandlung eine ordentliche Strafe droht? Anscheinend können die Landesmedienanstalten auch nicht so weit denken... (oder warum steht in den meisten Gesetzen noch die analoge Verbreitung drin und nicht wie in Sachsen ein definitives Ende der Übergangsfrist).

  • Vor allem kann man die ja einspeisen....mit der Äußerung : " unseren Kunden zuliebe" - wir bestehen aber weiter auf die Zahlung....


    Wer dann recht bekommt sieht man dann in letzter Instanz...aber jetzt bis 2017 zu warten, mit ner vermutlichen Niederlage und dann einspeisen kann doch nicht deren ernst sein....


    Isses aber wohl

  • Einspeisesperre: NDR fordert Kabel Deutschland zum Handeln auf


    Nachdem Kabel-Deutschland-Kunden im Hamburger Umland nun schon seit mehrerer Wochen auf das "Hamburg Journal" verzichten müssen, hat der NDR den Netzbetreiber erneut zum Handeln aufgefordert. Die Einspeisesperre müsse im Interesse der Zuschauer endlich aufgehoben werden.



    Der anhaltende Kabelstreit fordert weiterhin Opfer: Seit April ist das "Hamburg Journal" für Kunden von Kabel Deutschland nicht mehr im Umland der Hansestadt zu empfangen, denn der Netzbetreiber weigert sich angesichts des schwelenden Konflikts, das Format auch außerhalb der Hamburger Landesgrenze zu verbreiten. Seit mehreren Wochen schauen Interessenten außerhalb der Hansestadt nun schon in die Röhre, ein Unding, wie der NDR findet. Daher appelliert nun der Landesrundfunkrat des NDR an Kabel Deutschland, diese Haltung endlich aufzugeben. "Im Interesse der Zuschauerinnen und Zuschauer aus der Metropolregion fordern wir Kabel Deutschland auf, die Einspeisungssperre aufzuheben!", fand Claus Everdiking, der Vorsitzende des Landesrundfunkrates, deutliche Worte.


    Das Interesse am Geschehen in Hamburg höre nicht an der Landesgrenze auf. Tausende von Menschen pendeln täglich aus dem Hamburger Umland in die Stadt und seien daher auch an einer Berichterstattung interessiert. "Wir leben in einer Informationsgesellschaft. Deshalb ist nicht nachzuvollziehen, dass Kabel Deutschland seinen eigenen Kunden diese Informationsdienstleistung und damit den Zugang zur regionalen Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Senders NDR entzieht", so Everdiking weiter.

    Kabel Deutschland selbst sieht das allerdings anders. Da sich ARD und ZDF seit Anfang 2013 weigern, weiterhin für die Einspeisung ihrer Programme Entgelte an den Netzbetreiber zu zahlen, sieht der sich nicht mehr in der Pflicht, alle Angebote von den Öffentlich-Rechtlichen zu verbreiten. Entscheidend sind dabei die Must-Carry-Regeln, die festschreiben, welche Programme in den Kabelnetzen weitergeleitet werden müssen. Alles, was darüber hinaus geht, will der Netzbetreiber nun offenbar nach und nach einzustellen.

    So hat Kabel Deutschland schon im letzten Herbst damit begonnen, einzelne Dritte Programme analog aus den verschiedenen Netzen zu werfen und durch Privatsender zu ersetzen. Denn laut der Must-Carry-Regeln ist der Netzbetreiber bei den Dritten nur dazu verpflichtet, den jeweils für die Region zutreffenden Sender weiter zu verbreiten. Davon macht der Kabelkonzern auch beim NDR Gebrauch. Da es sich beim "Hamburg Journal" um ein Landesfenster der Handestadt handelt, ist dieses mittlerweile auch nur noch in Hamburg zu empfangen.

    Der NDR appellierte nun zwar noch einmal an die Unterföhringer, die Beschwerden ihrer Zuschauer ernst zu nehmen, doch ein Einlenken von Seiten Kabel Deutschlands ist äußerst unwahrscheinlich. Derzeit laufen noch etliche Klagen vor den deutschen Gerichten, in denen der Konzern seine Ansprüche auf Einspeiseentgelte durchdrücken will - bisher allerdings ohne Erfolg. Kabel Deutschland scheiterte bisher in jeder bereits stattgefundenen Verhandlung. Es ist anzunehmen, dass der Konflikt bis zur letzten Instanz ausgefochten wird. Bis dahin werden wohl auch die Kabel-Deutschland-Kunden mit den Einschränkungen leben müssen.


    Kabel Deutschland hat sich nun selbst zu den Aussagen des NDR zu Wort gemeldet und diese als fälschliche Darstellung zurückgewiesen. In einem Statement des Senders heißt es: "Anders als in der Pressemitteilung des NDR Landesrundfunkrates dargestellt, ist das „Hamburg Journal“ sehr wohl in der Metropolregion Hamburg empfangbar – und damit auch im schleswig-holsteinischen Umland von Hamburg. In der Metropolregion ist das 'Hamburg Journal' digital zu empfangen und seit April zudem in hochauflösender Qualität (HD)." Analog werde im schleswig-holsteinischen Umland von Hamburg das NDR Fernsehen in der Variante Schleswig-Holstein angeboten.



    Zudem betonte der Netzbetreiber noch einmal, dass man sich an die gesetzlichen Vorschriften durch die Must-Carry-Regeln halte. Die Verbreitung Dritter Programme und deren regionaler Varianten außerhalb der gesetzlich bestimmten Gebiete bedürfe einer individuellen Einspeisevereinbarung. Eine solche liegt aber derzeit nicht vor.


    Quelle: df

  • Kabelstreit eskaliert an ARD-alpha
    12.01.2015, 14:18 Uhr, ps


    Der Streit um die Zahlung der Kabeleinspeiseentgelte zwischen ARD und Kabel Deutschland hat einen neuen Schauplatz: Ein aktueller Streit zwischen dem Bayerischen Rundfunk (BR) und dem Kabelnetzbetreiber entzündet sich nun an der analogen Verbreitung von ARD-alpha und könnte schon bald vor Gericht ausgetragen werden.


    Eine neue Runde im Kabelstreit ist eröffnet: Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland plant offenbar, den öffentlich-rechtlichen Sender ARD-alpha aus den analogen Kabelbouquets in Bayern zu streichen. Dies geht aus einer Mitteilung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hervor. Sie teilte mit, dass einer analogen Abschaltung des Spartenkanals in den Kabelanlagen keine medienrechtlichen Gründe entgegenstehen würden.


    Zuvor hatte Kabel Deutschland bei der BLM eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung der geplanten Abschaltung beantragt. Für den Vorgängerkanal von ARD-alpha, BR-alpha, hatte eine entsprechende Must-Carry-Regelung bestanden. Diese soll durch die Umbenennung des Senders aufgehoben sein.

    Hintergrund ist laut Medienanstalt der immer noch andauernde Streit zwischen ARD und Kabel Deutschland um die Zahlung von Kabelentgelten. Der Netzbetreiber fordert vom Veranstalter für die Weiterleitung seiner TV-Signale im Kabelnetz zu zahlen, die ARD lehnt dies jedoch ab und beruft sich auf die Must-Carry-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, wonach Kabelnetzbetreiber verpflichtet sind, die öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Netzen zu verbreiten. Die Must-Carry-Regel gilt jedoch laut BLM nicht für die analoge Verbreitung von ARD-alpha, da der Sender nicht zu den gesetzlichen Vorrangprogrammen gehöre.

    Bewegung im Kabelstreit, der nun seit mehr als zwei Jahren andauert, gibt es weiterhin nicht. So hatte die BLM im Zuge des Antrags von Kabel Deutschland sowohl den Kabelnetzbetreiber als auch den Bayerischen Rundfunk zu einer mündlichen Anhörung geladen. Dabei sei es zwischen beiden Seiten zu keinerlei Annäherung der Positionen gekommen.

    Update 12. Januar 2015, 15.21 Uhr: Der Bayerische Rundfunk (BR) will gegen die geplante Analogabschaltung von ARD-alpha durch Kabel Deutschland rechtlich vorgehen. Dies würde aus Sicht des Rundfunkveranstalters einen klaren Verstoß gegen die Must-Carry-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages darstellen, wonach der Kabelnetzbetreiber verpflichtet ist, die öffentlich-rechtlichen Programme auch analog in seinen Netzen zu verbreiten. Der BR will nun alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ergreifen, um gegen eine analoge Abschaltung von ARD-alpha vorzugehen. Aus Sicht der Veranstalters sei ARD-alpha durch die gleichen Must-Carry-Regelungen geschützt, die auch BR-alpha geschützt hätten.


    Quelle: Digitalfernsehen

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    • Offizieller Beitrag

    BR will gegen Analogabschaltung von ARD-alpha vorgehen


    Der Bayerische Rundfunk (BR) will gegen eine geplante Analogabschaltung des Senders ARD-alpha durch Kabel Deutschland vorgehen. Nach Meinung des BR sei dies ein klarer Verstoß gegen die Must-Carry-Bestimmungen.


    Der Bayerische Rundfunk (BR) will gegen die geplante Analogabschaltung von ARD-alpha durch Kabel Deutschland rechtlich vorgehen. Dies würde aus Sicht des Rundfunkveranstalters einen klaren Verstoß gegen die Must-Carry-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages darstellen, wonach der Kabelnetzbetreiber verpflichtet ist, die öffentlich-rechtlichen Programme auch analog in seinen Netzen zu verbreiten. Der BR will nun alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ergreifen, um gegen eine analoge Abschaltung von ARD-alpha vorzugehen.


    Zudem sei der BR nach eigener Rechtsauffassung nicht verpflichtet, eine Einspeisegebühr für die Verbreitung seiner Programme im Kabel zu zahlen. "Gebühren an Unternehmen, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen, sind nicht gerechtfertigt. Die KDG betreibt mit ihren Kabelnetzen einen eigenen Geschäftsbetrieb, mit dem sie Gewinne erzielt. Die Programme des Bayerischen Rundfunks sind hierfür gewissermaßen ein Vorprodukt, das der BR unentgeltlich anliefert, um der KDG überhaupt erst ihren erfolgreichen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen", erklärte Prof. Dr. Albrecht Hesse, Justitiar des Bayerischen Rundfunks.

    Grund für den aktuellen Disput ist der Kabelstreit um die Zahlung der Einspeiseentgelte für die Verbreitung der TV-Programme von ARD und ZDF. Kabel Deutschland hatte sich von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) eine so genannte medienrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, wonach eine Streichung des Senders ARD-alpha aus den analogen Programmbouquets zulässig ist, da ein Must-Carry-Status durch die 2014 erfolgte Umbenennung von BR-alpha in ARD-alpha nicht mehr gegeben sei. Laut BR sei ARD-alpha jedoch kein neuer Sender, sondern nur eine Umbenennung des bestehenden Senders BR-alpha.


    quelle: df