Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

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  • Erotik-Streaming: Experte zweifelt an Urheberrechtsverletzung


    Nachdem in der vergangenen Woche tausende Abmahnungen wegen dem Streaming von Erotik-Videos im Netz verschickt wurden, gibt es für Betroffene nun vielleicht Entwarnung. Laut einem Rechtsexperte gebe es hier keine Urheberrechtsverletzung, wie von der Kanzlei behauptet.


    Im Fall der jüngsten Abmahnwelle gegen Zuschauer von Porno-Clips im Internet handelt es sich nach Auffassung eines Medienrechtsexperten nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, "was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann", sagte Gerald Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen dem Blog "iRights".


    Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. "Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden", sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung des Medienrechtlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da "keinerlei Verletzungshandlung vorliegt".

    Unterdessen prüft die Staatsanwaltschaft Köln ein mögliches Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt. Dabei solle geprüft werden, ob die Regensburger Anwaltskanzlei, die Tausende Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Sex-Videos verschickt hatte, vor Gericht falsche Angaben gemacht habe.

    Die Kanzlei verlangt von den Adressaten unter anderem die Zahlung von 250 Euro wegen Urheberrechtsverstößen. Beim Antrag der Kanzlei auf Herausgabe der Anschlussdaten könne das Landgericht Köln jedoch hinters Licht geführt worden sein. Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass es sich um Streaming und nicht um File-Sharing illegaler Tauschbörsen handelte.


    Quelle: df

  • Redtube-Fall: Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt gestellt


    Anfang Dezember hatte die Kanzlei des Rechtsanwalts Thomas Urmann massenhaft Abmahnungen an Nutzer des Internetpostals Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Nachdem Urmann angekündigt hatte, weitere Abmahnungen zu verschicken, droht diesem nun selbst juristischer Ärger. Bei der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde Strafanzeige gegen ihn gestellt.


    Anfang Dezember hatte die Anwaltskanzlei U + C des Rechtsanwalts Thomas Urmann im großen Stil Abmahnungen an vermeintliche Nutzer der Internet-Plattform Redtube wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen versendet. Nachdem Urmann in den vergangenen Tagen mehrfach angekündigt hatte, weitere Abmahnungen dieser Art versenden zu wollen, droht dem Anwalt nun selbst juristischer Ärger. Wie die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner aus Berlin am Donnerstag mitteilte, hat diese nun bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.


    Die Anzeige erging laut Erklärung wegen des Verdachts auf besonders schwere Erpressung oder des besonders schweren Betruges. Sollte es zu einem Verfahren mit anschließender Verurteilung kommen, würde Thomas Urmann mindestens ein Jahr Gefängnis drohen.

    Laut Rechtsanwalt Carl Christian Muller von der Kanzlei MMR wird mit den Abmahnungen von der Kanzlei U + C gegenüber juristischen Laien in rechtlich unzutreffender Weise aber gleichwohl apodiktisch eine rechtswidrige Vervielfaltigungshandlung behauptet. „Mit der Abmahnung wird ein Sachverhalt vorgetragen, in dem keine Urheberrechtsverletzung zu sehen ist, da der Abruf eines Streams uber die Plattform Redtube jedenfalls nach § 53 Abs. 1 UrhG zulassig ist. Thomas Urmann behauptet jedoch gegenuber Verbrauchern auf anwaltlichem Briefpapier das Gegenteil. Er droht diesen unter anderem damit, weitere staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, einstweilige Verfugungen zu beantragen und den Sachverhalt unter strafrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen“, so Müller weiter.

    Wenn jedoch juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen eines mit der Autoritat eines Organs der Rechtspflege ausgestatteten Rechtsanwaltes veranlasst werden, die von diesem geltend gemachte Ansprüche zu erfüllen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen, so sei dies nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung strafbar.

    Müller möchte sich mit der Strafanzeige gegen Thomas Urmann jedoch keineswegs als "Rächer der Enterbten" verstanden wissen. Die Entscheidung, eine Strafanzeige gegen den Geschäftsführer von U + C zu stellen, sei aufgrund der Ankündigung von Urmann gereift, wonach dieser weitere Abmahnungen zu verschicken plant. "Es ist mit den Grundsatzen einer freiheitlichen Gesellschaft nicht vereinbar, dass die Bewegungsfreiheit unbescholtener Burgerinnen und Burger im Internet dadurch eingeschrankt wird, dass Ihnen das dumpfe Gefuhl gegeben wird, uberwacht zu werden", so Müller. Es sei beklagenswert, dass das Instrument des Urheberrechts in diesem Falle dazu verwendet werde, unbedarften Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu ziehen.


    Quelle: df

  • Redtube-Fall: Landgericht Köln rudert überraschend zurück


    Plötzliche Kehrtwende im Fall Redtube: Nachdem das Landgericht Köln die Abmahnungen erst möglich gemacht hatte, rudern die Verantwortlichen nun offenbar zurück. Damit würde den Abmahnungen für Redtube-Streams die rechtliche Grundlage entzogen.


    Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle gegen vermeintlich illegale Vollerotik-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei, teilte das Gericht am Freitag mit. Sie neigten dazu, an ihrer ursprünglichen Einschätzung nicht mehr festzuhalten.


    Bereits jetzt seien im Landgericht Köln über 50 Beschwerden gegen die Beschlüsse eingegangen, die den Providern erlaubten, Nutzerdaten herauszugeben. Einige Kammern hätten signalisiert, dass sie die aufgetauchten Bedenken an der Ordnungsgemäßheit der Ermittlungen der IP-Adressen inzwischen "für beachtlich" hielten. "Endgültige Entscheidungen über die Beschwerden sind noch nicht ergangen", stellte das Gericht zugleich fest. Sie würden frühestens im Januar erwartet.

    Eine Regensburger Anwaltskanzlei hatte im Namen der Schweizer Firma "The Archive AG" als Rechteinhaberin zehntausende Nutzer abgemahnt und zu einer Geldzahlung verpflichtet. Das Auskunftsersuchen zur Herausgabe der Namen der Anschlussinhaber wurde vom Landgericht Köln bewilligt. Über die Rechtmäßigkeit gibt es nun aber Zweifel, da die Videoclips per Streaming angesehen wurden, was nach Auffassung einiger Kammern keine Verletzung von Urheberrechten darstellt.


    Quelle: df

  • Redtube erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Abmahner


    Die Schweizer Firma The Archive AG darf bis auf weiteres keine weiteren Abmahnungen an Nutzer des Online-Portals Redtube verschicken. Der Portalbetreiber hat eine einstweilige Verfügung erwirkt.


    Besucher des Online-Portals Redtube müssen wohl vorerst nicht mehr mit Abmahnungen rechnen. Nachdem der Fall bereits seit Tagen für Aufesehen sorgt, hat Redtube selbst nun eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen The Archive AG erwirkt, in dessen Auftrag die Abmahnungen verschickt worden waren. Damit ist es der Firma und der von ihr beauftragten Anwaltskanzlei U. + C. bis auf weiteres untersagt, weitere Abmahnungen zu verschicken.


    Bereits in den vergangenen Tagen hatte der Fall um die Abmahnungen von tausenden Internet-Nutzern spektakuläre Wendungen genommen. So hatte bereits am Donnerstag die Berliner Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner wegen des Verdachts auf schweren Betrug oder schwere Erpressung Strafanzeige gegen den Geschäftsführer der Kanzlei U + C gestellt.


    Quelle: df

  • Hi @ all!


    Schön, dass auch den "Anwaltskollegen" erstmal das Weihnachtsfest versaut wurde! :hurra:
    Hoffentlich werden diese geldgeilen Verräter zur Rechenschaft gezogen!


    In diesem Sinne..."Schöne Weihnachten" für alle, die in dieser Angelegenheit den Widerstand geleistet haben! Macht weiter so!!! :thx2:


    MfG
    Pred@tor

  • Redtube-Abmahnungen: Ansturm auf Verbraucherzentralen


    Die Abmahnwelle gegen zehntausende Besucher des Erotik-Filmportals Redtube ist bei den Verbraucherzentralen angekommen.


    Die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen, Helga Zander-Hayat, sagte dem Nachrichtenmagazin Focus: "Wir erleben einen regelrechten Ansturm." Die VZ Bayern meldet eine Verdopplung der Fallzahlen. Ähnlich ist es in Rheinland-Pfalz und Brandenburg.


    Eine Kanzlei hatte Besucher der Internet-Seite wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße abgemahnt. Dieses Vorgehen ist jedoch unter Experten strittig. Das Landgericht Köln, das die Herausgabe persönlicher Nutzerdaten genehmigt hatte, meldete am Freitag überraschend Zweifel an seiner eigenen Entscheidung an.

    Verbraucherschützer raten davon ab, möglicherweise aus Scham die Forderung von 250 Euro zu begleichen. Abgemahnte sollten sich stattdessen rechtlichen Beistand suchen.


    Quelle: df

  • Redtube-Fall: Abmahnungen immer zweifelhafter


    Im Redtube-Fall mehren sich die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der verschickten Abmahnungen. Neben der weiterhin nicht geklärten Beschaffung der IP-Adressen scheint es nun auch Hinweise dafür zu geben, dass die Abmahner die angeblich verletzten Rechte gar nicht besitzen.


    Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit der Redtube-Abmahnungen nimmt neue Fahrt auf. Neben der Frage, wie das Unternehmen an die IP-Adressen zur Identifizierung der betroffenen Nutzer gekommen ist, gibt es nun offenbar auch Zweifel daran, ob der Schweizer Rechteinhaber The Archiv AG überhaupt im Besitz der entsprechende Rechte ist, deren Verletzung in zehntausenden Briefen abgemahnt wurde. Denn laut Verträgen, die der "Welt am Sonntag" offenbar vorliegen, ist keineswegs klar, dass dem Abmahner die entsprechenden Online-Verwertungsrechte für die entsprechenden Titel auch tatsächlich gehören.


    Anfang Dezember hatten zehntausende Redtube-Nutzer Post von der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann und Collegen bekommen, in denen das illegale Streamen von Erotik-Videos im Auftrag von The Archiv abgemahnt wurdn. 250 Euro Strafe sollten die Betroffen an das Schweizer Unternehmen zahlen. Zudem sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nun stellt sich allerdings die Frage, ob The Archiv zu diesen Forderungen überhaupt berechtigt ist, denn offenbar gibt es Lücken in der Rechtekette.


    Laut den Vertragsunterlagen hat The Archiv die Rechte an den Filmen von der Berliner Firma Hausner Productions erworben, die wiederum insgesamt zehn Titel von der spanischen Serrato Consultores S.L eingekauft hatte. Doch auch die Spanier sind eigentlich nicht die Urheber der Filme. Gedreht wurden die Streifen von der US-Produktionsfirma Combat Zone USA - und das unter einem gänzlich anderen Namen.


    Entscheidend ist nun, welche Rechte Hausner Productions konkret an den Filmen erworben hat und ob das Unternehmen dazu berechtigt war, diese an Dritte weiterzugeben. Da die Amerikaner die Filme nach wie vor selbst online zum Kauf anbieten, scheint es recht unwahrscheinlich, dass sich die Spanier die kompletten Verwertungsrechte an den Erotik-Titeln sichern konnten. Damit wird auch fraglich, ob die Online-Rechte überhaupt bis zu The Archiv weitergereicht sein worden können.


    Doch die Rechtefrage ist keineswegs der einzige Punkt, an dessen juristischer Korrektheit derzeit gezweifelt wird. Denn auch die Beschaffung der notwendigen IP-Adressen ist bisher nicht geklärt. Experten vermuten, dass die Nutzer beim Aufrufen der Redtube-Seite zuvor auf eine andere Homepage umgeleitet wurden, auf der ihre Zugriffsdaten registriert und gespeichert wurden. Anschließend seien die Nutzer auf die ursprünglich angewählte Seite von Redtube gekommen, so der Verdacht.. Mittlerweile beschäftigt sich auch die Staatsanwaltschaft mit der Frage.


    Quelle: df

  • Hi @ all!


    Es gibt wider Neuigkeiten zum Thema "Streaming"...


    Porno-Plattform Redtube Regierung hält Streaming für unbedenklich


    Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Plattform Redtube meldet sich nun die Bundesregierung zu Wort - und macht mit ihrer Einschätzung den Betroffenen Hoffnung.Die Bundesregierung hält das Anschauen von Videostreams aus dem Internet für zulässig. "Das reine Betrachten" eines Videostreams ohne Herunterladen sei "urherberechtlich unbedenklich", zitierte "Spiegel Online" aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Anlass der Fragen waren Abmahnungen für Nutzer des Porno-Portals Redtube.Im Dezember hatten tausende Deutsche Abmahnungen erhalten, weil sie Videos auf der Seite gestreamt hatten. Dieser Rechtsauffassung widerspricht das Ministerium jetzt. In seiner Begründung stützt es sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. "Letztlich kann diese Frage nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden", heißt es in der Antwort des Justizministeriums weiter.Die Große Koalition plant laut "Spiegel" keine gesetzliche Klarstellung zum Streaming oder zum Fall der Redtube-Abmahnungen. Das kritisierte die Linksfraktion: "Die Koalition sollte dafür sorgen, dass der Paragraph 44a auch ausdrücklich Streaming erlaubt. Tut sie nichts, bleibt die Unsicherheit für Bürger bestehen", sagte die Linken-Bundestagsabgeordnete Halina Wawzyniak dem Blatt.Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden. Es ist daher rechtlich nach wie vor unklar, ob durch das Streamen tatsächlich Urheberrechte verletzt werden.


    Trotzdem habe ich das Gefühl, dass die geldgeilen Kollegen der Kanzlei Urman nicht richtig "ran" genommen werden! Was meint ihr? :smiling_face_with_horns:


    Quelle: N24


    MfG
    Pred@tor

  • Pred@tor:
    Du wirst mit der Einschätzung, dass die Kollegen der abmahnenden Kanzlei nicht "richtig" rangenommen werden, höchstwahrscheinlich Recht behalten.


    Denn man muss bei Abmahnungen mehrere Dinge beachten:
    a) Liegt ein Verstoß vor, der abmahnwürdig ist? [Stichwort Streaming]
    b) Ist der Mandant (überhaupt) berechtigt, den Verstoß abzumahnen? [Stichwort Rechteinhaber]
    c) Sind die Daten zum Nachgehen der Abmahnung rechtmäßig erworben worden? [Stichworte IP-Adressen-Beschaffung, Anfrage beim Gericht zur Adressherausgabe]


    Und wie es sich jetzt herauskristallisiert, ist der Mandant scheinbar gar nicht Rechteinhaber, dürfte also -egal wie die rechtliche Situation aussieht- gar nicht abmahnen. Dies muss jedoch die Kanzlei nicht prüfen, hier reicht die Aussage des Mandanten gegenüber der Kanzlei aus, dass sie Rechteinhaber wären. Sollte sich im Verlauf eines Verfahrens Gegenteiliges herausstellen, so ist der Abgemahnte fein raus (da keine rechtliche Grundlage für die Abmahnung existiert) und obendrein wird der Anwalt die Kosten 1:1 beim Mandanten einholen.


    Was die anderen beiden Punkte anbetrifft, sprich ob Streaming abmahnfähig ist, ist nicht endgültig durch Gesetze geklärt. Ergo kann -rein von dieser Seite her betrachtet- der entsprechende Rechtsanspruch existieren, schließlich gibt es keine höchstrichterlichen Urteile oder Gesetze, die Streaming legalisieren. Hier wäre die Anwaltskanzlei jedoch in der Pflicht, sofern hier fälschlicherweise Abmahnungen verschickt worden wären (jedoch ist auch hierfür, sprich für die Aufnahme der Daten, die der Kanzlei aufgrund von Streaming vorgelegt werden, NICHT die Kanzlei verantwortlich, sondern der Mandant. Sollte dieser die Kanzlei hierbei täuschen, gilt gleiches wie bei der Täuschung der Rechte).


    Und schlussendlich:
    Sollte die Kanzlei wissentlich beim Gericht eine falsche Darstellung eingereicht haben, die zur Herausgabe der Adressen führte, wird's eng für die Anwälte. Denn hier hätten sie selbst handeln müssen. Sollte jedoch durch den Mandanten bei den Anwälten vorgetragen worden sein, dass es sich um Downloads und nicht um Streaming handelt, wären die Anwälte wiederum fein raus...


    Es hängt also ziemlich viel von den Aussagen des Mandanten gegenüber der Kanzlei ab, was genau wem angelastet werden kann [sprich wer für welche rechtlichen "Fehltritte" belangt werden kann]. Und so wie es im Leben meistens läuft, wird am Ende die Anwaltskanzlei sich rauswinden können und alles auf die Schweizer abschieben.

  • Redtube-Fall: Abmahn-Anwalt will sich wehren


    Mit zehntausenden Abmahnungen gegen Redtube-Nutzer hat der Regensburger Anwalt Thomas Urmann für ordentlich Wirbel gesorgt. Wegen des Verdacht auf Betrugs hat eine andere Kanzlei sogar Strafanzeige gegen ihn gestellt - und gegen die will Urmann nun selbst rechtlich vorgehen.


    Die Aufregung um den Redtube-Fall nimmt nicht ab. Nachdem der Regensburger Anwalt Thomas Urmann im Dezember zehntausende Abmahnungen an Nutzer des Erotik-Portals verschickt hat, könnte die Angelegenheit nun zu einem juristischen Schlagabtausch werden. Denn die Anwaltskanzlei MMR Müller Müller Rößner hat wegen des Verdachts auf schwere Erpressung und Betrugs Strafanzeige gegen den Abmahn-Anwalt eingereicht - und der will das keineswegs hinnehmen, wie er am Mittwoch gegenüber der "Hamburger Morgenpost" bekundete. So erwägt er offenbar nun selbst, Strafanzeige gegen die Kanzlei zu stellen.


    Urmann findet es nach eigenen Aussagen zwar kindisch, wenn sich Anwälte gegenseitig verklagen, doch den Gedanken zieht er offenbar trotzdem in Erwägung. Hinsichtlich der Ermittlungen gegen seine eigene Kanzlei Urmann und Collegen gibt sich der Advokat gelassen. Die Staatsanwaltschaft prüfe gerade erst, ob in der Sache tatsächlich ermittelt wird oder nicht, teilte er gegenüber dem Blatt mit.

    Auch die Stellungnahme des Justizministeriums bringt Urmann nicht aus der Ruhe. Nach der Abmahnwelle war die Diskussion aufgebrandet, ob Streaming im Internet tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung darstellt, so wie Urmann sie im Auftrag des Rechteverwertes The Archiv im Falle von mehreren Porno-Filmen abgemahnt hatte. Auf eine Anfrage der Linken teilte die Bundesregierung daraufhin mit, dass das bloße Anschauen eines Streams nicht als Verletzung von Urheberrechten und damit auch nicht als Straftat zu werten ist. Immerhin werde keine Kopie der Inhalte erstellt.

    Urmann zeigt sich davon unbeeindruckt: "Nüchtern betrachtet ist es sehr dünn, was die Regierung da verfasst hat", erklärte er und fügte hinzu, dass dieses Schreiben für ihre Arbeit keine Rolle spiele. "Die Regierung sollte ein neues Gesetz einbringen, dann hätten wir eine juristische Grundlage", forderte Urmann, um die große Verwirrung zu dem Thema zu beenden. Doch die Regierung gedenkt derzeit nicht, hier aktiv zu werden. Denn das Problem rund um mögliche Urheberrechtsverletzungen beim Streaming sei noch nicht durch die höchsten Gerichte geklärt, teilte die Regierung mit. Letztlich könne das nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden.

    Bis es dazu kommt, dürfte noch einige Zeit ins Land ziehen, in der sich die Regierung noch mit Ankündigunen, sie Wolle das Urheberrecht auf jeden Fall den Erfordernissen des digitalen Zeitalters anpassen, aus der Affäre ziehen kann. Im Moment ändere sich daher nichts an der rechtlichen Situation und sei daher auch nicht für die Arbeit der Anwälte relevant, wie Urmann bemerkte.


    Quelle: df

  • Abmahn-Anwalt räumt rechtliche Probleme ein


    Der Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann und Collegen hat erstmals eingeräumt, dass er bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche gegen Nutzer des Pornokanals RedTube auf Probleme stoßen könnte.


    Urmann sagte dem Nachrichtenmagazin Focus, die Verfahren gegen alle bisher abgemahnten und zahlungsunwilligen RedTube-Nutzer würden in den nächsten Wochen "ihren ganz normalen Gang gehen, es sei denn, es stellt sich heraus, dass mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung ist".. Im "schlimmsten Fall hätten die Abgemahnten dann einen Schadenersatzanspruch gegen The Archive". Sollten sich Ansprüche gegen seine Kanzlei richten, sei sie "durch eine hohe Haftpflichtversicherung geschützt".


    Die Anwälte der Abgemahnten argumentieren schon seit Längerem, dass das Schweizer Unternehmen The Archive AG, das Urmanns Kanzlei beauftragte, gar nicht Eigentümer der vollständigen Rechte an den umstrittenen Pornostreifen ist.

    Die Anwälte Christian Solmecke und Johannes von Rüden, die jeweils Hunderte Abmahnopfer vertreten, sagten Focus, keiner ihrer Mandanten habe bisher den geforderten Schadenersatz geleistet. Trotzdem hätten Urmann und Collegen in keinem Fall weitere Schritte unternommen. Vor Gericht müssten die Abmahn-Anwälte detailliert belegen, dass ihr Auftraggeber die angeblich verletzten Rechte tatsächlich besitzt.


    QUelle: df

  • Seit wann kann man sich mit einer Haftpflicht gegen grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz versichern?


    Wenn er in seiner Kanzlei hätte wissen können/müssen, dass die Rechtekette nicht stimmt, dürfte das mindestens grobe Fahrlässigkeit wenn nicht sogar Vorsatz sein. Und das dürfte durch keine Haftpflicht der Welt abgedeckt sein.

  • Hi @ all!


    Schon gelesen?


    RedTube-Abmahnungen: Hintermänner tauchen ab!
    In die Schweizer The Archive AG, die bei den aktuellen Abmahnungen gegen Nutzer des Streaming-Portals RedTube als Rechteinhaber auftrat, ist ordentlich Bewegung gekommen.Vieles deutet darauf hin, dass man seitens der Verantwortlichen kalte Füße bekommen hat und sich darum kümmert, aus der Sache herauszukommen. Das Unternehmen war mit seinem Sitz erst kürzlich aus dem Schweizer Bassersdorf in das etwa 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Seitdem ist auch die Webseite der Firma nicht mehr erreichbar.


    Den kompletten Artikel gibt es bei [URL=http://winfuture.de/news,79781.html]Winfuture.de[/URL]


    Unglaublich! Diese Verbrecher!


    Und Herr Urmann soll endlich keine Märchen mehr erzählen, dass er von all dem nichts gewusst hat! Jetzt redet er schon davon, dass er gut versichert ist, wenn Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. WAHNSINN!!! :stinke2:


    MfG
    Pred@tor

  • Abgetaucht: Redtube-Abmahner verschleiern ihre Spuren


    Im Fall der Massenabmahnung von Redtube-Nutzern sind die Drahtzieher abgetaucht. Offenbar wollen die Verantwortlichen ihre Spuren verwischen - und sich damit einer rechtlichen Verfolgung entziehen.


    Die Hintergünde der schon bisher dubiosen Abmahnungen von Nutzern des Onlineportals Redtube werden immer verdächtiger.. Nachdem die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Aktion immer lauter wurde, haben sich die Hintermänner der viel diskutierten Massenabmahnung offenbar aus dem Staub gemacht. Bei der Schweizer The Archive AG, von der die Anwaltskanzlei U+C mit dem Versenden der Abmahnungen beauftragt hatte, ist es zu mehreren Veränderungen gekommen, wie die "Zeit" berichtet. Alles deutet auf eine Verschleierung der Spuren hin.

    Demnach wurde bereits im Dezember ein neuer Geschäftsführer eingesetzt, der den Namen Djengue Nounagnon Sedjro Crespin trägt und beninischer Staatsangehöriger ist. Der bisherige Geschäftsführer Philipp Wiik ist verschwunden - es sieht danach aus, als wäre ein Strohman eingesetz worden, um die rechtliche Verfolgung von etwaigen Vergehen zu erschweren. Auch seinen Firmensitz hat das Unternehmens mittlerweile verlegt: Bisher in schweizerischen Bassersdorf ansässig, ist das Unternehmen laut Handelsregister in das rund 15 Kilometer entfernte Weisslingen umgezogen. Zudem ist die Website der Archive AG von der Bildfläche verschwunden. Auf Anfragen im Rahmen der Abmahn-Affäre war das Unternehmen jedoch auch mit Website auf keinem Kommunikationsweg erreichbar.


    Auch die Website einer der wichtigsten Partner der Archive AG ist inzwischen nicht mehr Verfügbar. Das Software-Unternehmen itGuards, das die Abmahnungen von Redtube-Nutzern mit einem Programm zur Ermittlung von IP-Adressen erst ermöglichte, ist derzeit unauffindbar. Neben der Abschaltung der Website ist auch ein weiteres Indiz verdächtig: Das Unternehmen war nur einen Tag vor der Veröffentlichung eines Gutachtens, das die Methode er IP-Adressen-Ermittlung als ordnungsgemäß sieht, im US-Bundesstaat Delaware registriert worden.

    Weitere Personen mit Verbindungen zur der Schweizer The Archive AG sind auch in Deutschland ansässig. Oliver Hausner, der laut "Zeit" für die gerichtlichen Freigabe der Klarnamen zu den ermittelten IP-Adressen verantwortlich war, ist in Berlin ansässig. Jedoch sind auch in seinem Fall die Firmenverhältnisse dubios und lassen eher auf eine Briefkastenfirma schließen.

    Außerdem führt eine weitere Verbindung zu Ralf Reichert, der laut "Zeit" immer noch als Mitglied im Verwaltungsratsmitglied der The Archive AG tätig ist. Neben dieser Position soll der Deutsche in Offenbach einen Musikvertrieb besitzen, in dessen Namen er sich aktuell mit einem ehemaligen Geschäftspartner vor Gericht streitet.

    Mittlerweile ermittelt auch die Kölner Staatsanwaltschaft gegen die Personen, die in Verbindung mit dem Unternehmen stehen. Dabei wird der Vermutung nachgegangen, dass einer oder mehrere von ihnen vor Gericht gelogen haben, um an die notwendigen Namen für die Massenabmahnung zu kommen. Auch gegen Anwalt Thomas Urmann, der mit seiner Kanzlei U+C im Namen der Archive AG die Abmahnungen verschickte, wird mittlerweile ermittelt. Die Staatsanwalschaft Regensburg prüft, ob er Abmahnungen ohne Rechtsgrund verschickt haben könnte. Zudem wird auch dem Verdacht auf betrügerisches Verhalten nachgegangen.


    Quelle: df

    • Offizieller Beitrag

    Ach wie geil!


    Das ist sicher immer noch nur die Spitze des Eisberges :grinning_squinting_face:


    Die Geschichte wird uns sicher noch eine ganze Weile ein Lächeln ins Gesicht zaubern :)

  • Hi @ all!


    Warten wir ab was nun passiert! Das lächerliche Gutachten liegt nun vor!


    Ein echter Witz! Nur die Abzockeranwälte verstehen das wahrscheinlich etwas anders als wir alle! :aufsmaul:


    Nun liegt das Gutachten zur Software GladII 1.1.13 vor, das die Ermittlung der IP-Adressen zu den Redtube-Abmahnungen erklären soll. Es ist laut Experten "nichtssagend und dünn" bis "völlig untauglich".Die Rechtsanwälte der Kanzlei Müller Müller Rößner (MMR) haben das Gutachten (PDF) veröffentlicht, das Urmann + Collegen dem Landgericht Köln vorgelegt haben. Es sollte die Funktionsweise der Software GladII 1.1.13 der Firma ItGuards beschreiben, die die IP-Adressen beim Abruf von Streams ermittelt haben soll.Überraschend sei, so die MMR-Anwälte, wie nichtssagend und dünn das Gutachten, in dem sich auf nur zwölf Seiten die Buchstaben recht sparsam verteilen, tatsächlich ist. Ausgeführt werde darin lediglich, dass Testdownloads von drei Medien-Hostern durchgeführt wurden. Anschließend sei mit einem Browser "das Web-Interface der Software GLADII 1.1.3 angesurft worden". Dort seien dann die IP-Adressen, von denen der Abruf der Downloads erfolgte, angezeigt worden. "Die entscheidende Frage, wie der Traffic zwischen Nutzer und Medien-Hoster protokolliert wurde, wird gar nicht angesprochen", kritisieren die Anwälte.Zudem werde der Name des Portals Redtube an keiner Stelle erwähnt. "Dem Landgericht war somit zum Zeitpunkt des Erlasses der Gestattungsbeschlüsse gar nicht bekannt, von welchem Portal die Nutzer die jeweiligen Streams abgerufen haben sollen", so MMR.Auch der Anwalt Udo Vetter kommt zu dem Ergebnis: "Das Gutachten selbst ist nach meiner Einschätzung völlig untauglich. Insbesondere gibt es keine Auskunft darüber, wie die Abmahner die IP-Adressen der Nutzer ermitteln konnten."Bei den abgerufenen Videos handelte es sich offenbar um Dateien, die den Patentanwälten vom Auftraggeber als "geeignet" vorgegeben wurden. Vetter: "Das heißt, tatsächlich wurde nicht mal überprüft, ob der Auftraggeber des Gutachtens die benannten Dateien beziehungsweise den Aufrufvorgang manipuliert hat."


    Quelle: Golem.de


    Eine sehr interessante Analyse zum Gutachten findet ihr von Klemens Kowalski z.B. hier HIER


    MfG
    Pred@tor

  • Redtube-Fall: Landgericht Köln gesteht Fehler ein


    Etappensieg für die Abgemahnten: Das Kölner Landgericht hat eingeräumt, im Redtube-Fall einen Fehler gemacht zu haben. Die Namen und Anschriften der Nutzer hätten nicht herausgegeben werden dürfen, gab die Kammer nun zahlreichen Beschwerden von Betroffenen statt. Zudem sei Streaming keine Urheberrechtsverletzung


    Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens im Internet um. Betroffene hatten bei dem Gericht Beschwerde gegen die Herausgabe ihrer Daten eingelegt. Diesen Beschwerden gab eine Zivilkammer des Gerichts statt, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Namen und Anschriften hätten nicht an die The Archive AG, die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. Damit widersprachen die Richter ihrer eigenen früheren Entscheidung. Sie hatten die Deutsche Telekom Ende vergangenen Jahres angewiesen, die Daten ihrer Kunden in dem Fall weiterzugeben


    Das Gericht kritisierte zwei wesentliche Punkte im Vorgehen der Abmahner. Zum einen habe es gar keine Urheberrechtsverletzung gegeben. In dem Antrag der The Archive AG sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt. "Ein bloßes Streaming einer Video-Datei ... stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts ... dar", erklärte das Gericht. Streaming sei gar keine Urheberrechtsverletzung - also auch kein Grund für eine Abmahnung.

    Zudem sei unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Auch nach den Beschwerden hätten die Abmahner diese Frage nicht beantwortet. Eben diese Punkte waren in der Debatte um die Massenabmahnungen bereits heftig kritisiert wurden. Beobachter warfen unter anderem die Frage auf, wie die eingesetzte Software technisch erfasse, ob sich jemand ein Video auch tatsächlich angesehen habe.

    Allerdings vertrat auch das Kölner Landgericht keine einheitliche Linie in dem Redtube-Fall. Bei 62 Anträgen ordneten die Richter die Herausgabe von Namen und Adressen von Kunden an, 27 Anträge wurden abgewiesen oder von Nachfragen entkräftet. Allein 16 Zivilkammern waren mit den ursprünglichen Anträgen befasst.

    Bis zum Montag seien bereits mehr als 110 Beschwerden beim Landgericht Köln eingegangen, teilte das Gericht mit. Die Entscheidung zu den Beschwerden fiel am vergangenen Freitag, dem 24. Januar. Dagegen ist Berufung möglich.


    Quelle: df

  • Porno-Streaming kein Rechtsverstoß


    Zehntausende Nutzer von Internet-Pornos wurden abgemahnt und sollten zahlen. Das war nur möglich, weil das Kölner Landgericht die Provider der User zur Freigabe der Nutzerdaten zwang. Diese Entscheidung korrigierten die Richter jetzt.


    Aktuelle Entscheidungen im Redtube-Fall [Landgericht Köln]
    Das Kölner Landgericht schwenkt im Fall der Massenabmahnungen wegen angeblichen Porno-Schauens auf der Internet-Plattform Redtube um. Eine Zivilkammer des Gerichts habe Beschwerden von User stattgegeben, teilte das Gericht am Montag (27.01.2014) mit. Ihre Namen und Anschriften hätten nicht an die "The Archive AG", die nach eigenen Angaben die Rechte an den Sexvideos hält, herausgegeben werden dürfen. Damit widersprachen die Richter ihrer ursprünglichen Entscheidung. Bereits im Dezember hatte das Gericht eine Kehrtwende angedeutet.


    In dem Antrag der "The Archive AG" sei von Downloads die Rede gewesen, erklärte die Zivilkammer. Dabei habe es sich tatsächlich um den Abruf von Videos auf einer Streaming-Plattform gehandelt. Zudem sei nach wie vor unklar, wie die IP-Adressen der angeblichen Porno-Schauer ermittelt worden seien. Eben diese Punkte waren in der Diskussion um die Massenabmahnungen bereits kritisiert worden. Gegen die Entscheidung ist noch Berufung möglich.


    "Ein bloßes Streaming einer Video-Datei bzw. deren Ansehen mittels eines Streams stellt im Gegensatz zum Download nach Auffassung der Kammer aber grundsätzlich noch keinen relevanten rechtswidrigen Verstoß im Sinne des Urheberrechts, insbesondere keine nur dem Urheber erlaubte Vervielfältigung gemäß Paragraf 16 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) dar", teilte das Landgericht mit. Insgesamt waren laut Gericht 110 Beschwerden gegen die Massenabmahnungen eingegangen. Die Kammer deutete laut der Mitteilung des Gerichts an, dass ihre Entscheidung nun auch "Bedeutung für ein Beweisverwertungsverbot in einem Hauptsacheprozess (z.B. über die Berechtigung der Abmahnkosten) haben könnte". Im Gegensatz zum Download werden beim Streaming, also dem Abrufen eines Videos in Echtzeit, die abgerufenen Daten nicht dauerhaft gespeichert und können so vom Nutzer auch nicht illegal weitergegeben werden.


    Quelle: WDR.de

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