Rechtliche Frage zum Aufnehmen und daraus DVD erstellen

Wir haben aktuell ein Problem mit dem Board und arbeiten an der Lösung...
  • Hi,


    ich hätte mal ne rechtliche Frage zum Umgang von Aufnahmen mit der Dream oder anderen Receivern.


    Folgende Szenarien:


    1. Aufnahme von Free-TV (ZDF oder Pro7 z.B.), anschliessend daraus DVD erstellen am PC, ausschliesslich für die eigene Sammlung zum Archivieren.
    2. Aufnahme von Free-TV (ZDF oder Pro7 z.B.), anschliessend daraus DVD erstellen am PC, zum VERSCHENKEN an Bekannten.
    3. Aufnahme von Free-TV (ZDF oder Pro7 z.B.), anschliessend daraus DVD erstellen am PC, anschliessend VERKAUF an Bekannten für Selbstkostenpreis (Rohling + evtl. kleiner Obulus fürs Machen).
    4. Aufnahme von Pay-TV (gültige Smartcard natürlich vorausgesetzt!), anschliessend daraus DVD erstellen am PC, ausschliesslich für die eigene Sammlung zum Archivieren.
    5. Aufnahme von Pay-TV (gültige Smartcard natürlich vorausgesetzt!), anschliessend daraus DVD erstellen am PC, zum VerSCHENKEN an Bekannten.
    6.Aufnahme von Pay-TV (gültige Smartcard natürlich vorausgesetzt!), anschliessend daraus DVD erstellen am PC, anschliessend VERKAUF an Bekannten für Selbstkostenpreis (Rohling + evtl. kleiner Obulus fürs Machen).


    Sind da nur die Punkte 3+6 unrechtmässig, wie ich es mal vermute, darf ich sowas nur für mich selber machen,oder handelt es sich generell um eine Grauzone?


    Ach ja, bevor jetzt jemand denken sollte, ich will mich selbstständig machen :) . Natürlich nicht, aber es würde mich jetzt einfach mal interessieren. Denn, es wird ja eigentlich kein Kopierschutz übergangen, also sollte eine Kopie zum Eigengebrauch, oder Verschenken ja legal sein. Oder irre ich mich da?


    Gruss

    Fragen gehören NICHT in mein Postfach, sondern sollten im Forum gestellt werden! Dann hat jeder was davon.
    ----------------
    Dreambox 7000
    Dreambox 500
    Kathrein UFS 910

  • Tja, eigentlich icht die Frage, sofer es um das rechtilche geht ganz einfach zu beantworten.
    Da brauchen wir uns nämlich nur mal das UrHg §53 angucken.


    § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
    (1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. 2Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht.


    Deine Punkte 1 und 4 sind zweifelsfrei unstrittig, da ausschlieslich privater gebrauch.
    Punkt 2 ist auch nicht das Problem, da du das im Auftrag eines Bekannten aufnehmen köntest.
    Schwirig sind jetzt der Punkt 3. Theoretisch könnten mann, selbst beim selbstkontepreis + Obolus von einer gewerblichn Nutzung ausgehen, sofer deine bekannter die den Rohling gibt und er auch keine Obolus zahlen muss währe es wiederrum in Ordnung.
    Kommen wir jetzt zum Pay-TV. Das geht nämlich schonmal gar nicht. Unabhängig davon das z.Zb. Premiere eine Kopie alleine dadruch ausschliest das eine Premiere zertifizierter Receiver keine Möglichkeit der digitalen Kopie bietet - es würde hier nur die Möglichkeit bestehen ein analoges Aufnamegerät anzuschliessen (Videorekorder oder der Anschluss an die TV-Karte im PC) ist es alleine aufgrund des Punktes "Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen". Das heisst, wenn dein Bekannter keine Premiere hat, es er auch nicht berechtigt es zu gucken bzw. durch dich eine Kopie herstellen zu lassen.


    Soweit zum rechtlichen. Sofern du das aber nicht wirklich übertreibst wird das ohnehin keinen Interessieren.

  • Es spielt noch eine zweite Frage eine Rolle bei den PayTV Punkten:


    Wenn ein Kopierschutz Signal mitgesendet wird, sei es noch so unbedeutend (Macrovision) ist keine Kopie/Aufnahme zulässig.

    "Einen Tag ungestört in Muße zu verleben heißt, einen Tag lang ein Unsterblicher zu sein."


    Die Wertigkeit des Inhalts ist umgekehrt proportional zur Anzahl verwendeter Ausrufe- oder Fragezeichen.

  • Da hast du zwar recht, aber das ist in diesem Fall irrelevant. Grauzone hin oder her, zum gucken von Premiere müßte er eine zugelassenen Receiver nehmen. Sollte Premiere hier eine Kopierschutz mitsenden (ist das bei den Direktkanälen so?) könnte er es sowieso nicht aufnehmen. In dem Fall kann er natürlich davon auch keine Kopien anfertigen. Wenn er jedoch eine zugelassenen Receiver nimmt und schliesst über den Scartausgang z.Bs. eine Videorecorder an, kann er es zwar aufnehmen hätte aber eine Verwackeltes Bild.

  • Da sollte man wie immer unterschieden:


    Die rechtliche Seite und die AGBs von PayTV Sendern.


    Nur weil die AGB untersagen einen anderen Receiver zu nutzen, ist es noch lange nicht rechtlich relevant.

    "Einen Tag ungestört in Muße zu verleben heißt, einen Tag lang ein Unsterblicher zu sein."


    Die Wertigkeit des Inhalts ist umgekehrt proportional zur Anzahl verwendeter Ausrufe- oder Fragezeichen.

  • Ich möchte dir ja nur ungern wiedersprechen, aber wen ich eine Vertrag abschließe wo ich die AGB´s anerkenne, in denen steht "1.6 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Premiere Signale ein von Premiere zugelassenes Empfangsgerät" dann ist das rechtlich bindent. Wenn das nicht so währe bräuchte kein Mensch AGB´s.
    Das es letztendlich Premiere oder einem anderen PayTv Anbieter egal ist ob du diesen receiver nutzt ist doch eine ganz andere Sache

  • Hi,


    danke erstmal. Hab mir schon gedacht, dass es bei Free-TV und ohne Geld verlangen kein Problem gibt.
    Zum Pay-TV: Versteift Euch mal nicht nur auf Premiere, gibt ja auch noch andere, die die N utzund einer Smartcard mit geeignetem CAM in jedem Receiver zulasen. Also mal allgemein gesehen.


    Und bei Premiere gab es auch an anderer Stelle schon öfter zu lesen, dass man zwar gegen die AGB verstösst, wenn die Karte in einem nicht "geeigneten" Receiver läuft, dass dies aber nicht illegal ist, und Premiere da maximal wegen Vertragsbruch den Vertrag sofort aufkündigen kann, aber ansonsten keine weitere Handhabe gegen den Nutzer hat.


    Erweitern wir halt obige Fragen: 1-3 gilt für Free-TV, 4-6 für Pay-TV allgemein, 7-9 dann analog für Premiere oder andere, die zwingend bestimmte Receiver vorschreiben.


    Gruss

    Fragen gehören NICHT in mein Postfach, sondern sollten im Forum gestellt werden! Dann hat jeder was davon.
    ----------------
    Dreambox 7000
    Dreambox 500
    Kathrein UFS 910

  • Naja, unabhängig von allen AGB´s, Kopierschützmechanisen und ähnlichne. Sofern ich kien Abo und den Sender nicht selbst sehen kann, darft du ihn auch nicht für mich aufnehmen. Auch nicht unentgeltlich. Könnte ich den sender sehen, weil ich selbst ein Abo habe, dürftest du ihn auch für mich aufnehemn. Aber in diesem Fall würdes du evt. gegen die AGB´s verstossen.


    So, hoffentlich ist jetzt alles klar :winking_face:


    Aber warum möchtest du es denn so genau wissen. Solange du es nicht übertreibst, interessiert das so sowieso keinen. Mir ist keine Fall bekannt wo eine FreeTV senden oder gar ein PayTV sendenr gegen jemanden vorgegangen ist der ne Kopie im Bekanntenkreis verteilt. Willst du dein Dirkt Filme natürlcih bei eBay anbieten sieht das anders aus, aber du schreibst ja, das du das nicht "gewerblich" machen möchtest.

  • Hi,


    wie schon gesagt, keine Angst, ich hab nix in der Richtung vor. Wollte einfach nur mal wissen, was man darf und was nicht.
    Für Free-TV ist es ja eigentlich klar, ohne Geld sollte es OK sein.


    Wenn Du schreibst, ich darf für niemanden Pay-TV (unabhängig ob Premiere oder andere) aufnehmen, was dieser nicht selbst empfangen könnte, ergeben sich daraus doch nochmal Fragen:


    1. Dürfte ich es für ihn aufnehmen und ne DVD für ihn erstellen, wenn er es selbst empfangen könnte, und zum Zeitpunkt der Sendung nur nicht zuhause ist?
    2. Darf ich es aufnehmen, und zusammen mit ihm, BEI IHM, anschauen, wenn er selbst kein Abo hat?
    3. Darf ich ihn eigentlich dann überhaupt einladen, die Sendung BEI MIR zuhause LIVE anschauen, wenn er kein Abo hat?
    4. Darf er die Sendung BEI MIR als selbsterstellte DVD mit mir zusammen anschauen, obwohl er kein Abo hat?


    Ihr seht, ich will ganz sicher nix damit verdienen, es interessiert mich einfach. Ich habe im Übrigen auch kein Pay-TV mehr. Seit Frühjahr habe ich mein mehrjähriges Premiere-Abo für monatlich 20EURO komplett gekündigt (Gutschein gabs vor Jahren mal hier), weil mir für das gebotene
    Programm und die gesendete Qualität selbst 20EURO zuviel waren. OK, HD war nicht dabei, soll aber ja meist auch nicht so der Reisser sein. Aber das ist ein anderes Thema.....


    Gruss

    Fragen gehören NICHT in mein Postfach, sondern sollten im Forum gestellt werden! Dann hat jeder was davon.
    ----------------
    Dreambox 7000
    Dreambox 500
    Kathrein UFS 910

  • Hallo,


    also rechtlich wurde ja ein Gesetzt auf uns losgelassen.
    Das besagt das man keinen Digitalen Kopierschutz umgehen darf.
    Somit sind "rechtlich" alle kopien die von einer Quelle stammen mit Kopierschutz illegal,
    egal ob es sich nun um MusikCD oder um PayTV-Aufzeichnungen handelt.


    Das ist mit ein Grund warum ein Premiere-Zertifizierte PVR Box niemals ein Netzwerkanschluss
    haben wird, denn die Aufzeihnung ist erlaubt nur nicht die verfielfältigung.


    Fragt mich bitte nicht nach dem Paragraph, aber dieses beschissene Gesetz trift eben
    alle arten von digitalen Kopien aus jeglichen Bereich auch bei Computersoftware....
    Weiterhin ist es in Deutschland streng genommen sogar verboten Anleitungen und Hilfestellungen zu geben wie man einen Digitalen Kopierschutz umgeht.



    Das ganze würde ich also so auslegen:


    Premiere schauen und Aufzeichnen mit der Dreambox verstößt gegen die AGB von Premiere.
    Einen Premierefilm auf eine DVD brennen, wäre eine Raubkopie
    (weil man ja den Kopierschutz umgangen hat) und wäre also eine Straftat.
    Denn mit dem Gesetz heißt es ja nicht umsonst "Raubkopierer sind Straftäter" :winking_face:


    Und die ganzen Anleitungen wie man eine DVD von einer Aufnahme erstellt beziehen
    sich selbstverständlich alle nur auf FreeTV!!!!!

    MfG EgLe :]

    Linux will Benutzer, die Linux wollen. Linux ist nicht Windows


    Kernel : 5.4.2-1-MANJARO LTS
    GUI : KDE 5.64.0 / Plasma 5.17.4
    Machine : Intel NUC8i7HVK
    Graphics : Radeon RX Vega M GH
    CPU : Intel Core i7-8809G @ 8x 4.2GHz
    RAM : Gskill F4-3000C16S-16GRS Speicherkarte so D4 3000 16GB C16 Rip

  • folgendes ist aber erlaubt, was mich eigentlich wundert: ich darf eine nicht kopiergeschützte Musik CD oder eine nicht kopiergeschützte DVD, die ich besitze, kopieren und einem Freund schenken.

  • also soviel ich weiss.


    beispiel audioCD mit kopierschutz (leseschutz für den PC)


    ich darf die cd nicht direct kopieren


    ich darf aber einen cd player am pc anschliessen, die einzelnen tracks laufen lassen und auf dem pc aufnähmen und anschliessend brennen. in diesem fall wurde der kopierschutz auf eine art und weise "umgangen" aber der eigenltiche kopierschutz mechanismus wurde nicht "verletzt" da ja die cd in einem cd spieler laufen muss, sie wurde ja nicht im pc abgespielt wie der kopierschutz das vorsieht.

    Dreambox 900 UHD SS
    Dreambox 8000 HD: SSSC/T, 2GB CF, DVD
    Qnap TS219 P II + 2TB + 3TB HDD


    NC+ HD
    Sky Germany HD

  • Och Leuts, warum versucht ihr den krampfhaft verschieden Dinge durcheinanderzuwürfeln und stiftet Verwirrung wo keine ist




    Ist §95a





    Zitat

    Original von EgLe


    Das ist mit ein Grund warum ein Premiere-Zertifizierte PVR Box niemals ein Netzwerkanschluss
    haben wird, denn die Aufzeihnung ist erlaubt nur nicht die verfielfältigung.


    Naja, Premiere baut den nicht ein weil sie keine logische Anwednung dafür wüsste. Und um es geanuzunehmen ist eine Aufzeichnung eine Verfielfältigung. Premiere hat das Orginal, du auf deiner Festplatte die Verfielfältigung. Verfielfältigung ist nicht gleichbedeutend mich 2 oder mehr kopien.




    Zitat

    Original von EgLe


    Einen Premierefilm auf eine DVD brennen, wäre eine Raubkopie
    (weil man ja den Kopierschutz umgangen hat) und wäre also eine Straftat.
    Denn mit dem Gesetz heißt es ja nicht umsonst "Raubkopierer sind Straftäter" :winking_face:


    Nicht ganz richtig. Premiere senden lediglich für die direkt kanäle eine Kopierschutz, daher können diese auch nicht auf dem PremiereFestplattenrecorder aufgenommen werden. Die anderen Programme haben keine Kopierschutz. Folglich kann ich auf einen hinter den Receiver gehängten DVD-Recorder den Film brennen und privat nutzen. Das ist keine Raubkopie.


    So, nu habe ich aber keine Lust mehr auf das Thema. Wenn es einen ernsthaft interessiert kann sich mal das UrhG durchlesen.