[ACHTUNG] Dreammultimedia veröffentlicht Seriennnummern gestohlener Dreamboxen

Wir haben aktuell ein Problem mit dem Board und arbeiten an der Lösung...
  • Hallo


    Es ist schon erstaunlich mit welchem Pech die Firma DMM behaftet ist. Kaum war abzusehen, das man das Magic Modul nicht mehr verkaufen darf schon wurden diese bei DMM gestohlen. Eigentlich ja Glück wenn man bedenkt das DMM diese MM`s dann nicht kostenpflichtig entsorgen mußte. Danach dann die Geschichte als angeblich in HongKong die Dream 7000 von einem Hersteller kopiert wurde. Diese kamen ja dann über den Umweg Dubai nach Deutschland. Dann der Brand bei dem alle Nobelkarossen der Firma rein zufällig direkt vor dem Gebäude waren. Das es momentan kein vernünftigen Umsatz mit HD Boxen gibt es seit längerem bekannt ( 10000 - 15000 Boxen holen die Kosten nicht rein ) und schon wie herbeibeschworen werden direkt HD Boxen gestohlen. Da kann man denken was man will, aber komisch ist das alles schon. Dies ist lediglich meine Meinung und soll weder etwas unterstellen noch aussagen.

  • Hm, in diesem Thread sollte es nicht um Verschwörungstheorien gehen!


    Sowas kannst du doch im Board von DMM posten, dann können die sich gleich selber rechtfertigen! :)

  • Die Wahrheit über Paypal ist: Der ihnen angedichtete Käuferschutz kann gegben werden, muß aber nicht ... Kundenkonten werden willkürlich auf Monate auf Eis gelegt ...


    Wer braucht diese Verarsche schon ... es gab unlängst im ZDF einen Bericht über diese Firma und ihre Gepflogenheiten ...

  • Wundert mich eigentlich dass gestohlenen Ware nicht gekauft werden darf.
    Wenn ich da nach Deutschland gucke wo sogar die Regierung gestohlene CD's kauft mit dem Wissen dass diese Daten geklaut sind, denke ich nicht dass da ein Gericht viel machen könnte...

    Box: Dreambox DM 920 UHD 4K 1 x Dual DVB-S2X
    Image: gemini4.2-unstable-OE25-image-dm920-20230829162228

    Disk: 2.5" SATA 2 TB
    SAT: Astra, Hotbird
    LAN: 1 GHz network

  • Doch...
    Da können Gerichte sehr viel machen.


    Der Straftatbestand nennt sich dann Hehlerei.
    Und Hehlerware ist und bleibt gestohlene Ware. Und da man an gestohlener Ware kein Eigentumsrecht erwerben kann, hat man als Käufer von Hehlerware ziemlich die A*-Karte gezogen. Denn vom Verkäufer ist meist nichts zu holen (weil der entweder die Ware selbst unwissend gekauft und weiterveräußert hat oder aber ins Gefängnis mit Geldstrafe wegen dem Einbruch geht - auf jeden Fall sind die aber nicht so blöd, dass die das Geld aus dem Verkauf nicht rechtzeitig "verschwinden" lassen) und die "erworbene" Ware ist dann auch futsch.
    Ergo ist man als Käufer von Hehlerware der größte Depp der Nation - mal von dem eventuellen Verfahren wegen Hehlerei bzw. zumindest der Mithilfe dazu abgesehen.


    Was übrigens die Geschichte mit PayPal anbetrifft:
    Lieber PayPal als irgendwelche direkten Banküberweisungen. Bei PayPal mit Bankeinzug kann man immerhin 6 Wochen lang die Lastschrift durch die Bank ohne Angabe weiterer Gründe zurückziehen lassen. Und gerade da kann PayPal dann - im Fall von Hehlerware - nicht wirklich etwas machen, denn sobald sie als Gehilfe des Hehlers auftreten, machen sie sich ebenfalls strafbar. Wichtig ist nur, dass man PayPal VOR der Rücklastschrift darauf hinweist und ihnen Zeit lässt, die Angelegenheit intern zu regeln.
    Käuferschutz hin oder her - selbst bei PayPal gibt's dafür Richtlinien. Zum Beispiel darf kein unversicherter Versand erfolgen - das viele Privatverkäufer beim "normalen" Briefversand dagegen reihenweise verstoßen, ist solange kein Problem wie sich niemand beschwert und die Ware ankommt. Denn im Zweifel muss der Verkäufer gegenüber PayPal Einsendung und Auslieferung der Ware nachweisen können.


    Und ansonsten gelten natürlich auch einschlägige Gesetze der BRD - sprich Verkauf von illegalen Sachen, z.B. Hehlerware oder gefälschter Markenware (z.B. Clones, Fake-Klamotten o.ä.) sind und bleiben illegal. Wichtig ist aber, dass der Nachweis über solche Fälschungen oder Hehlerware SAUBER und GERICHTSFEST gebracht werden muss. Ein einfaches "ich vermute mal, dass es sich um eine Fälschung handelt" reicht dort nicht.
    In der Regel bedeutet dies, dass der Eigentümer der Marke gezielt ein Statement zur Echtheit der Ware abgeben muss. Gleiches gilt übrigens auch bei Hehlerware - hier muss über die Polizei der Nachweis gebracht werden, dass wirklich Hehlerware verkauft wurde.



    Ach und was die Steuer-CDs anbetrifft:
    Technisch gesehen handelt es sich dabei nicht um einen Diebstahl, da kein physikalischer Gegenstand entwendet wurde, welcher für einen Diebstahl erforderlich ist. Dementsprechend kann man diese CDs nicht als Hehlerware bezeichnen. Da der physikalische Gegenstand kein Diebesgut ist unterliegt er also auch nicht den Beschränkungen zur Hehlerei.
    Was die Daten darauf anbetrifft: Daten können nur dann gestohlen werden, wenn sie auf dem Originalsystem gelöscht wurden. Da aber keine Löschung vorgenommen wurde, sondern nur eine Kopie angefertigt wurde, ist also - was die Steuer-CDs anbetrifft - höchstens eine sog. Schwarzkopie zu Grunde zu legen.
    Das nächste Problem wiederum ist aber, dass der entsprechende Rechtsverstoß (also das Kopieren der Daten auf einen Datenträger, welcher extern verbracht wurde) in der Schweiz begangen wurde und nicht in Deutschland.
    Die Frage ist und bleibt - und das ist der einzige Ansatzpunkt - ob die Steuerhinterziehungen, welche nur aufgrund dieser CDs aufgedeckt werden konnten, auch ohne diese CDs aufgedeckt hätten werden können. Und falls dies der Fall ist, ist es unerheblich ob die CDs als zusätzliches Beweismittel genutzt werden oder nicht.
    Man kann davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaften nicht so dumm sind und die Steuerstrafverfahren nur anhand der Daten auf der CD anfangen werden. Nur wenn man erst einmal den Tipp hat, wo man ein wenig genauer "bohren" muss, dann wird sich der Rest bei entsprechender Recherche auch so ergeben.