Zitat
Original von fab
Ist das nicht schon so, dass sobald kinder ein eigenes Einkommen haben, schon bezahlen müssen obwohl sie im gleichen Haushalt wohnen wie die Eltern wo schon GEZ bezahlt wird und das Kind selbst in seinem Zimmer keinen Fernseher hat?
So hab ich das noch in erinnerung. Meine Cousine hat letztens auch nen Brief bekommen das sie GEZ bezahlen soll, obwoh sie noch zuhause wohnt.
Da gibt es einen kleinen aber FEINEN Unterschied, den einem kein GEZ Mitarbeiter gerne abkauft, aber akzeptieren muß, es sei denn er kann das Gegenteil beweisen.
Hier original GEZ: ( http://www.gez.de/gebuehren/faqs/index_ger.html Pos.15 )
FAQ:Müssen Haushaltsangehörige mit eigenen Geräten Rundfunkgebühren zahlen?
Haushaltsangehörige (z.B. Kinder, Großeltern) müssen Geräte dann selbst anmelden, wenn sie eigenes Einkommen - wie BAFöG, Ausbildungsvergütung, Rente - haben, das den einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige übersteigt.
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Man achte auf "eigenen Geräten"
Wenn der Auszubildende bei den Eltern wohnt und alle TV,Radio usw. Geräte den Eltern gehören ( also Eigentum der Eltern sind) braucht das kind NICHT zu zahlen !
Wenn man natürlich angibt , das man den TV dem Kind geschenkt hat.........tja dann zahlen. Hat das Kind einen PKW auf sich angemeldet.....-->zahlen
Leider nutzt die GEZ die Unwissenheit der "Kunden" aus. Und viele sind auch ängstlich und wollen keine Probleme lösen.
Ich "streite" mich gerne mit "Ämtern".
Bei mir haben die es auch versucht, ein sachlicher Brief hat geholfen. Denn meine Kinder haben kein Eigentum an meinen TV, Radio - Geräten !!!
PS: einen Radiowecker dürfen die Kinder aber dann auch nicht besitzen.
Also Fazit: Benutzen darf jeder im Haushalt die Geräte aber NICHT besitzen !