Ob es innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bei Problemen eine Lösung gibt kann ich nicht beantworten. Da muss der Händler eine Lösung bereit stellen.
Da ist die Situation beim nicht mehr existierenden Hersteller doch auch völlig egal, weil der mit Gewährleistung nichts am Hut das. Das ist immer nur der Händler. Die Hersteller kommen nur dann ins Spiel, wenn sie explizit und aus freien Stücken eine Garantie aussprechen.