"Bislang hatte sich der Unterhaltungs-Riese in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Dieser Passus ist laut dem Landgericht München I unwirksam."
Nun auch Deutschland: Sky AGB teils unwirksam: Streit um Kündigungen nach Formel 1-Absage
Wir haben aktuell ein Problem mit dem Board und arbeiten an der Lösung...