Beiträge von haccg

Wir haben aktuell ein Problem mit dem Board und arbeiten an der Lösung...


-> Aktuell bereiten wir das Upgrade auf die aktuelle Version 6 von Woltlab vor.

    keine beleidungen, wobei das versehen wohl klar herausgekommen sein sollte!


    entweder hier wird zusammengearbeitet, dann gibts ne lösung, oder halt nicht, dann gibts halt keine lösung!


    @ Dreami2: hier sind so viele leute, die dir helfen wollen und dir sagen, dass du es noch nicht verstehst und noch nicht alle relevanten daten beigebracht hast. wenn fotos verlangt werden, dann mach fotos, damit dir geholfen werden kann. ansonsten brauchst du dich auch nicht wundern, wenn die leute nach der fünften gleichen und im übrigen beantworteten frage ungeduldig werden!

    obviosly other people don't think it's that obvious as you regard it. you should think about that as well when choosing your tone.


    and I don't think that any of your work is registered. maybe it has copyright, but nothing is registered.


    as it is your work and also your duty to preserve copyright violations.
    we as forum may only intervene if there is evidence of copyright violation. else, feel free to take legal actions.

    @ matrix:


    if you find copyright violations at the IHAD, please tell us where and give us proof of copyright and we will delete it for you. if you cant give us proof but only indication, we won't do anything at all, because there is also the indication that you broke the copyright of somenone else.


    everywhere else around the internet, we are not responsible.


    if you are not happy with this, then go ahead and sue that person that breaks your copyright. good luck!


    fakt, weil es in den AGB steht.


    und fakt, weil diese bestimmung mit sicherheit einer AGB kontrolle standhalten würde. warum sollte sie auch nicht? schau dir halt mal die §§ 305-310 BGB an, mal schauen, ob du was entsprechendes findest. ansonsten solltest du die bewertung denjenigen überlassen, die das studiert haben und erfolgreich ein staatsexamen abgelegt haben. ich rede dir ja auch nicht in dein berufsfeld hinein, wenn ich davon keine oder nur geringe ahnung habe.


    und warum noch kein Pay-TV anbieter das gerichtlich festgestellt hat:


    a) weil das nicht notwendig war
    b) weil sich solche verstöße gegen die AGB nunmal sehr schwer feststellen lassen, da Sky ja nicht überprüfen kann, wie du deine karte privat verwendest
    c) weil die regelung der AGB (die ich grade eben noch durchgelesen habe) einwandfrei ist
    d) weil, wie schon erwähnt, der bestand der rechtlichen regelung nicht von einem urteil abhängt


    1) ich glaube, die aussage bzgl. der einkommensverhältnisse war wirklich überflüssig


    2) einen musterprozess kannst du anstrengen, indem du den paytv anbieter dahingehend verklagst, dass du festgestellt haben möchtest, dass du im rahmen der vertraglichen vereinbarung eine softcam verwenden darfst.
    hinsichtlich der verwendung der softcam müsste man sich an den lizenzinhaber der jeweiligen verschlüsselung wenden und gegen diesen klage erheben.


    selbstanzeige ist nicht notwendig!


    1) beim verstoß gegen die AGB ist die rechtsprechung eindeutig. auch wenn es zu genau diesem speziellen verstoß noch keine rechtsprechung gibt. wenn die AGB wirksam sind, dann ist auch ein verstoß dagegen rechtserheblich, also wie du es ausgedrückt hast "illegal".


    2) die verwendung einer softcam ist rechtlich geregelt: zum einen in den AGB des Pay-TV anbieters, zum anderen durch den verstoß gegen lizenzrechtliche vorschriften. diese umfassen auch die verwendung der softcam. auch dort ist die verwendung "illegal", auch ohne dass es eines urteils bedarf.
    Denn nicht das Urteil begründet ein Verbot, sondern die gesetzliche Lage, die vorher bereits besteht.


    3) nur weil etwas nicht strafbar ist, heisst das noch nicht, dass es legal ist. und genau das war die aussage, die du getroffen hast, nämlich, dass du bezweifelt hast, dass die verwendung illegal ist


    4) wenn du nicht willst, dass deine ausführungen interpretiert werden, dann solltest du dich vielleicht einfach klarer ausdrücken.
    denn fakt ist: verwendung von softcams, egal zum schauen in verbindung mit einer erworbenen abokarte, zum homesharing oder zum internetsharing ist nicht legal!

    um das auch noch einmal deutlich klarzustellen:


    die entscheidung, die getroffen wurde, steht fest.


    es steht jedem frei, sich darüber eine meinung zu bilden und diese auch bekannt zu geben.


    ABER:
    wir sind nicht dafür verantwortlich, dass der user alles bekommt, was er gerne möchte.
    wir sind nicht dafür verantwortlich, dass DMM genug support durch uns bekommt, damit sie ihre boxen verkaufen können.
    wir sind nicht dafür verantwortlich, dass die user rechtliche bestimmungen einhalten, sondern nur dafür verantwortlich, dass wir das tun.
    wir müssen uns von niemandem beleidigen oder belehren lassen, wie wir unser hobby ausleben möchten.


    in diesem zusammenhang ist der hinweis, dass diejenigen, die mit der box schlichtweg überfordert sind, sich eine andere box kaufen sollen wohl legitim. das ist wenig arrogant, sondern schlichtweg das ergebnis des verlaufs dieser diskussion. wenn man dafür verantwortlich gemacht werden soll, dass die dreambox aufgrund unserer entscheidung jetzt plötzlich nicht mehr "verwendbar" ist, dann zeigen wir eben auch mal alternativen auf.

    vom elite-denken wegzukommen mag notwendig sein, aber es ist noch notwendiger, davon wegzukommen, zu glauben, dass wir hier im forum dafür verantwortlich sind, was mit DMM passiert. wir "leben" nicht von der box, sondern betreiben das hier als hobby.


    und wenn man hier im forum nachlesen kann, wie man ein x-beliebiges plugin manuell installieren kann, so denke ich, dass es ein wenig elitärer schritt ist, dieses wissen dann auf ein cam-paket anzuwenden :winking_face:


    so viel zum thema elite!


    oh gott, das ist das halbwissen, das immer zu so viel verwirrung führt.


    ein verstoß gegen die AGB ist vielleicht strafrechtlich irrelevant, kann aber zivilrechtliche ansprüche wie kündigungsrechte, unterlassungsansprüche, schadensersatzansprüche begründen.


    und nur weil einzelne passagen aus deren AGB nicht zulässig sind, tangiert das die übrigen bestimmungen nicht im geringsten. Die beschränkung auf zertifizierte Hardware ist rechtlich wohl zulässig und das verbot der mehrfachbenutzung einer karte ist es mit sicherheit!

    Zitat

    Original von wacheia


    Es wäre hilfreich, wenn solche Aussagen mit rechtskräftigen Urteilen bzw. deren Aktenzeichen belegt würden. Andernfalls kann man bloße Behauptungen von rechtlichen Tatsachen nicht unterscheiden.


    entschuldige bitte, dass ich mir die rechtliche bewertung nach einem absolvierten jurastudium zutraue, auch ohne dass es eines gerichtsurteils bedarf


    es gibt diesbezüglich keine rechtskräftigen urteile, weil Sky meines wissens nach noch nie gegen einen user diesbezüglich vorgegangen ist. das ändert nichts daran, dass es rechtlich unzulässig ist.
    sowohl die verwendung ohne zertifizierte hardware, als auch das homesharing. ob ein schadensersatzanspruch bei der verwendung von nichtzertifizierter hardware vorliegt, darf mangels schaden bezweifelt werden. bei der mehrfachen privaten verwendung liegt er auch jeden fall vor. ebenso kommen bereicherungsrechtliche ansprüche in betracht.


    nur weil etwas nicht strafbewehrt ist, kann es gleichwohl zivilrechtlich "illegal" sein.


    1) Die Dreambox wird sich weiterhin gut verkaufen, da bin ich mir ganz sicher :winking_face: denn normalerweise ist die reihenfolge beim kauf so, dass einer die box kauft, und dann schaut, was er damit machen kann. nur wenige machen es anders herum.


    und wenn ich google nach "dreambox *** anschauen" dann finde ich auch gleich 65.000 seiten, auf denen irgendwo schon was passendes stehen wird :winking_face:


    2) dafür gibts komplette pakete, die auch das mit den startscripten dau-tauglich übernehmen.