Beiträge von Knacker

    zu dem Systemlink hätte ich gerne noch eine Frage. Habe auf meiner 8000 das ICVS vom März im Flash und dazu eine CF-Card für Pikon, swap u.s.w. Den BA habe ich nicht mehr im Betrieb. Kann ich einen Systemlink dazu benutzen, meine DM wieder Werks mäßig darzustellen, wenn ich die CF entferne, oder funktioniert das nicht?? Wenns aber gehen sollte, würde mir ein Beispiel sehr weiterhelfen, oder ein Link dazu. Vielen Dank für die Hilfe

    Zitat

    Original von netman


    Ich glaube du bist hier im falschen Forum :face_with_rolling_eyes:


    ..denke mal der ist schon ich richtigem Forum. Zu dem "Produkt" von Reel kann ich auch was sagen. Von der Lite bis zur Avantgarde (von der Wiege bis zur Bahre) standen schon alle bei mir und bin damit um Jahre gealtert. Mittlerweile hab ich über die Bucht alles verklingelt und 5 DM zu Hause. Geht doch :hurra:

    Hallo Freeeeak,


    danke für die Unterstützung. Zur Erklärung: Natürlich hätte ich das Neue genommen, aber es war am 20. eben nicht verfügbar. Hab neu aufsetzt, was aber nun nix mit den 3 Beiträgen zu tun hat. :winking_face:

    Hallo Gemeinde,


    habe auf meiner Box ein ICVS vom 20.12.2010 geladen und bin beeindruckt. Super Image. Jedoch mein W-LAN will nicht mehr. Recherche hat ergeben, dass die W-LAN Unterstützung mit der Version vom 23.12. wieder rennt. Nun bekomme ich ums Verrecken das W-LAN Plugin nicht aus der derzeitigen Version. Muss ich das ICVS neu installieren? Danke für die Unterstürzung.

    hmmm, was Du da falsch machst, kann ich nicht sagen. Bei mir ist die DM Software 2010-12-21-experimental im Flash und die Option "WLAN Verbindung" bei Netzwerk ist verfügbar und funktioniert. Auch im Image ICVS über BA habe ich keine Probleme. Bei mir ist ein Zydas zd1211b WLAN Adapter im Einsatz. Drücke Dir die Daumen

    Zitat

    Original von Teilekind
    welcher vollhonk gibt seine Daten freiwillig wo ein? selbst schuld


    Ja mein Bester, sind nicht alle so unfehlbar wie Du. Der Beitrag war auch eher dazu gedacht, im Falle eines Falles einen möglichen Weg aufzuzeigen. Insofern ist Deine selbstherrliche Anmerkung "selbst Schuld" nicht hilfreich. :meinemeinung:

    Oft schon passiert (mir auch), die Software will ich schnell haben. Die Frage: AGB´s gelesen (?) wird mit einem Klick quittiert und schon haste den 24 Monate Vertrag an der Backe.


    Obwohl bereits der "Inkasso-Berechtigte" Rechtsanwalt auf der Matte stand, hatte ich mit folgender Formulierung sofortige Ruhe:



    Ihre unberechtigte Forderung – “Rechnungs-Nr. RExxxxxxxxxx“


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit Schreiben (Mail) vom xx.xx.xxxx machen Sie einen Betrag in Höhe von xx,xx Euro für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.


    Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
    Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.


    Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung. In diesem Zusammenhang empfehle ich Ihnen auch, dass TMG (Telemediengesetz) § 13 (2) zur Entscheidungs-Hilfe.


    Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.


    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.


    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.


    Ich erwarte von Ihnen die sofortige Löschung meine personenbezogenen Daten.


    Mit freundlichen Grüßen



    Achtung: Diese Vorlage wegen der Nachweismöglichkeit nicht per Mail versenden, sondern per Fax mit Protokoll. Schon deshalb notwendig, weil diese Bauernfänger per Mail nicht erreichbar sind. Von der Einbindung eines Anwaltes rate ich zunächst ab, da der RA auch was verdienen möchte/muss. Auch bei einer Rechtschutzversicherung wird eine Selbstbeteiligung fällig. Anwalt sofort einschalten, wenn eine gerichtliche Zahlungs-Aufforderung auf dem Tisch liegt und die Ruhe bewahren.
    Sehr hilfreich ist es auch, umgehend das auf der Rechnung genannte Kreditinstitut zu informieren, dass das betreffende Konto für ungesetzliche Inkasso-Aktionen benutzt wird. Hat auch sehr schnell funktioniert und dem Kontoinhaber wurde gekündigt und die dafür zuständigen Stellen wurden informiert. großes Grinsen
    Hingegen ist von einer Anzeige bei der Polizei, wegen Betruges, Abstand zu nehmen, da hier die zeitliche Koordinierung und Übersicht nicht mehr gewährleistet sind.


    Hoffe das bringst den einen oder anderen weiter


    Gruß, Knacker

    danke erstmal für die nette Begrüßung :tongue: Wobei "der alte Sack", dass ist mir schon auf die Nüsse gegangen :aufsmaul:
    Natürlich schön, wieder einige bekannt Gesichter zu treffen. :hurra: