Vielen Dank für Ihre Anfrage bezgl. einer Stellungnahme wegen der Dream Multimedia
TimeBomb und dem Gemini Image sowie Gerüchten um die Blackbox.
Als Großhändler der Blackbox und Prüfung durch unseren Rechtsanwalt
stelle ich folgendes fest:
Die Blackbox ist technisch mit einer besseren Hardware Plattform als die Dreambox DM-500 ausgestattet.
Die auf der Blackbox installierte Enigma Software und auch das Gemini Image
stehen incl. des Bootloaders welcher „angeblich“ von Dream Multimedia programmiert wurde unter der General Public Licence und dürfen somit frei für jegliche Anwendung genutzt werden. Eine Ausgliederung eines Teils dieser Software (deren Treiber oder Bootloader) welche Dream Multimedia angeblich als Ihr eigenes Copyright sieht ist illegal und verstößt eindeutig gegen die GPL!
Innerhalb der GPL ist es jedem erlaubt Teile oder das Gesamtwerk dieser Software
also auch der inkludierten Treiber und des „angeblich“ von Dream Multimedia programmierten Bootladers frei für jede Zwecke zu verwenden! Sollten im nachhinein irgendwelche Rechte an einer unter der GPL stehenden Software gestellt werden (so wie Dream Multimedia es zur Zeit behauptet) ist dies ein eindeutiger Verstoß gegen die GPL welches zur Folge hätte, das es dem GPL Verletzer (also in diesem Fall Dream Multimedia selbst) fortan verboten währe selbst für seine eigenen Zwecke diese Software zu nutzen!!!
Hier rüber hat in ähnlicher Angelegenheit bereits das Landgericht München mit dem Urteil vom 19.05.2004, Az: 21 O 6123/04 eindeutig entschieden!
Obendrein schreibt Dream Multimedia mehrmals das Teile ihrer Betriebssoftware
aus der GPL ausgegliedert sein. Hiermit meinen sie den Bootloader und deren Treiber!
Dies mag rechtlich richtig sein, jedoch hätte dann das durch Dream Multimedia genutzte OpenSource Betriebssystem Enigma, welches ebenfalls ein Opensource Projekt wie das Gemini ist, laut eindeutigen Bestimmungen der General Public Licence nicht dritten weitergegeben werden dürfen!
Auszug hierzu aus der GPL-Linux WIKI:
„man kann durchaus ein GPL lizenziertes Programm mit Code kombinieren, dessen Lizenz nicht zur GPL kompatibel ist. Man darf diese Kombination nur nicht veröffentlichen, sondern nur für den Eigenbedarf (firmenintern) verwenden“
Stichwort „Timebomb“ bei der der von Dream Multimedia im Gemini Image installierten „Timebomb“ reden wir deshalb nicht um eine „Rechtegeltendmachung“ seitens des „angeblichen“ Rechteinhabers (siehe GPL Lizenzierung weiter oben)
sondern um Sachbeschädigung und schwerer Computersabotage (§303b StGB) welche mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird.
Durch Erscheinung des Gemini Images am 27.02.2008 und explodieren der „Timebomb“ am 15 April 2008 reden wir hier sogar von einem Vorsatz der schweren Computersabotage sowie vorsätzlicher Sachbeschädigung denn es wurde „extra gewartet“ bis möglichst viele User das neue Gemini Betriebssystem installiert haben um einen möglichst hohen Schaden anzurichten! Somit ist auch eine „Inkompatibilität“ der Gemini Software auf der Blackbox auszuschließen, da diese ja mehr als 2 Wochen einwandfrei auf den Blackboxen gelaufen war und dann erst die Receiver zerstörte!
Stichwort „Abmahnung“ wie Ihnen bekannt sein durfte wurden in den vergangenen
Wochen mehrere Fachhändler welche die Blackbox vertrieben haben abgemahnt.
Es wurde eine Einstweilige Verfügung gegen diese Fachhändler beantragt und in der Argumentation der Klageschrift ständig von einem „Clone“ und Lizenzverletzungen geschrieben.
Richtig ist, das keinerlei Rechte der Firma Dream Multimedia verletzt wurden und
die in der Blackbox genutzte Enigma Software unter der GPL Lizenz als Opensource
Software für jeden frei verfügbar ist. Eine Nutzung der Gemini oder Enigma Software
ist somit auch für Käufer der Blackbox 100% legal. Da wie bereits weiter oben erwähnt selbst das „Outsourcen“ von Teilen der Enigma Software (Treiber bzw. Bootloader) aus der GPL nur dann legal ist, wenn diese Software dann nicht weiter öffentlich weitergegeben wird. Dieses wird aber ganz offensichtlich durch Dream Multimedia gemacht. Es währe somit hier laut GPL in einem Klageverfahren,
wie bereits in dem oben erwähnten Urteil des LG Münchens erfolgt, sogar das Verbot auszusprechen die Gemini oder Enigma Software für die Dreamboxen durch Dream Multimedia selbst bei Auslieferung zu nutzen.
Genau aus diesem Grund wurden bereits mehrere Anträge der Firma Dream Multimedia auf Einstweilige Verfügung gegen mehrere große Blackbox Händler
zu Kosten und Lasten der Firma Dream Multimedia abgewiesen.
Wir raten deshalb allen geschädigten Kunden mit einer defekten Blackbox oder Dreambox DM-500 gegen die Firma.
Dream Multimedia GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alpaslan Karasu
Pierbusch 24-26
44536 Lünen
sowie gegen den „Inverkehrbringer“ der Gemini Software
also das Gemini Team vertreten durch den Boardadmin des IHAD Boards (Hier Auszug aus der Domainanmeldung):
[admin-c] fname: Marcel
[admin-c] lname: Denfeld
[admin-c] address: Friedberger Strasse 41a
[admin-c] city: Bad Homburg
[admin-c] pcode: 61350
Eine Anzeige wegen Verdachts der schweren Computersabotage sowie Sachbeschädigung
zu erstatten und den Schaden in einer Sammelklage gegen den Verursacher geltend zu machen.
Gerne nennen wir Ihnen hierzu den geeigneten Anwalt, welcher bereits mehrere Rechtsurteile gegen die Firma Dream Multimedia gewonnen hat und sich mit dieser Materie sehr ausführlich befasst und deshalb sehr gut auskennt.
Wir hoffen Ihnen hiermit ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleiben