ZitatAlles anzeigenOriginal von karolus
Andere Frage an andere Betatester
bitte den Punkt im Vertrag
§ 3 Mängelansprüche und Haftungsbegrenzung Pkt 1 lesen:
was bedeutes das?
§ 434 BGB betrifft Sachmangel-
die Reden sich ganz schön raus! DUrch diese Klausel besteht eigentlich überhaupt kein Garantieanspruch!! Stimmt?
Habe ich Recht?
MfG Karolus
PS Meine Frage ist kein Geheimnisbruch! Ich frage nur allgemein!
Das hat nichts mit einen Garantieanspruch zu tun.
Im Gegenteil das schützt dich als Käufer zum Beispiel bei Montagefehlern.
Was nichts mit einen Garantieanspruch eines defekten Bauteils zu tun hat, sondern ein Entwicklungsfehler ist.