Usb-dvb-t Gez?

  • Hallo Leute, wie sieht es denn damit aus?
    Ich zahle doch nur GEZ, wenn ich einen TV oder/und Radio habe, oder?
    Muss man für einen USB-DVB-T Stick auch GEZ zahlen, wenn ich nur über den PC schaue?



    live long and prosper

  • ... ich würde sagen: JA. Sowie du ein Empfangsgerät besitzt mußt du GEZ zahlen ... egal um was für ein Gerät es sich handelt!!!


    Wobesi :)

  • Aber per PC kann ich ja auch live-TV Streams empfangen. Dafür muss ich doch auch nicht zahlen?!

  • Du musst GEZ zahlen, wenn du ein Gerät hast, welches theoretisch in der Lage ist TV und/oder Radio zu empfangen.


    Also der Besitz eines Receivers, oder PC mit TV Karte, macht dich zum Gebührenzahler.
    Solltest du ein Handy haben, welche Radio empfangen kann, musst du auch zahlen.



    Der Besitz eines zum Blumenkübel umfunktionierten Fernseher auch.


    Die Frechheit, ist was die GEZ plant. Ein InternetPC soll als Radioempfänger gelten, da die öR Stationen ihr Programm übers Internet senden. Das finde ich die Frechheit überhaupt. Die setzen sich auf ein Medium auf, welches Ihnen nicht gehört, und verlangen dann dafür Geld von Leuten die das Angebot gar nicht wollen.


    Ist schon ein scheiss Verein.

  • PC mit Internetzugang ... GEZ pflichtig!


    Das mit dem PC und Internet ist recht neu, weiß aber nicht, ob das Gesetz schon in Kraft ist.



    Aber die Seiten der GEZ sind diesbezüglich recht auskunftsfreudig.

  • Hallo llaprosper,


    Für den DVB-T-USB-Stick(Empfänger) musst du auf jeden Fall zaheln, sofern es bei Dir DVB-T gibt.


    > Aber per PC kann ich ja auch live-TV Streams empfangen. Dafür muss > ich doch auch nicht zahlen?!


    Bisher noch nicht, soll aber kommen, dann muss man zahlen, sobald man nen Internetfähigen PC hat. Steht gerade diese Woche ein Artikel in der Ct(Nr.13).

  • Wenn das rechtskräftig wird, wäre das meiner Meinung nach ein Grund zur Revolution.


    Die ist ohnehin dringend überfällig.

  • Hallo Coltpower,


    > Wer schon GEZ bezahlt, für den ändert sich nichts.


    Das war schon so gemeint, aber hier ging es meineserachtens darum, wenn man nichts ausser nem PC und nem DVB-T-USB-Stick hat, also normal garnichts zahlen müsste, später aber doch, das man nicht mehrfach zahlen muss ist doch klar, nur wie wird das dan mit Jugendlichen mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern leben, keinen Fernseher auf dem Zimmer haben aber nen PC mit DSL? :confused_face:

  • Für PCs, die mit einer TV oder Radi-Karte ausgestattet sind, galt bisher schon dei Rundfunkgebührenpflicht, Ab 1 Januar 2007 genügt bereits der Besitz eines Internewtfähigen PCs.


    Die meisten Privathaushalte werden davon nicht betroffen sein weil sie schon eine Fernsehgerät angemeldet haben.
    Dann gilt der PC oder Lapi als weiteres Empfangsgerät und ist nach § 5 des Rundfunkgebührenvertrages von der Gebühr befreit.


    Für Firmen und Freiberufler sieht das alles wieder ganz anders aus!
    auf jeden Fall kommen die immer auf neuere Ideen!


    Ich würde dem Staat mal vorschlagen einen WC Benutzungssteuer oder eine Kaffemaschinensteuer einzuführen, wiel das hat ja auch jeder Bürger.


    Oder wie wäre eine "EinfachmalzahlfürIrgenwassteuer" !!



    Gruß