Medienanstalten wollen digitale Programmführer regulieren

  • Medienanstalten wollen digitale Programmführer regulieren


    Die Landesmedienanstalten wollen künftig auch elektronische Programmführer und Navigationshilfen auf Smart-TV-Geräten, Smartphones oder Set-Top-Boxen kontrollieren. Rundfunkangebote müssten dort überall chancengleich auffindbar sein.


    Geht es nach den Medienanstalten der Bundesländer, werden "Benutzeroberflächen" audiovisueller Mediendienste bald strenger beaufsichtigt. Die für den Rundfunk zuständigen Regulierungsbehörden wollen elektronische Programmführer, Senderlisten und Navigationshilfen auf Smart-TV-Geräten, Mobiltelefonen oder Set-Top-Boxen unter ihre Fittiche nehmen. Ziel soll es sein, einen "chancengleichen, diskriminierungsfreien Zugang beziehungsweise eine von Vielfalt geprägte Auffindbarkeit von Rundfunkangeboten" zu gewährleisten.


    Positionspapier
    Ihren Vorstoß haben die Aufseher in einem Positionspapier ihrer Direktorenkonferenz niedergeschrieben, das nun an die Bund-Länder-Kommission zur Plattformregulierung geht. Die Nutzeroberflächen könnten den Prozess der freien Meinungsbildung beeinflussen und müssten daher unabhängig reguliert werden. Derzeit würden nur Programmführer erfasst, die Netzbetreiber bereithielten.


    Chancengleichheit
    Die Medienanstalten wollen Rundfunkanbietern gleiche Chancen beim Zugang zu Plattformen in der vernetzten Gerätewelt verschaffen. Dazu müssten die Auskunftsrechte der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) klarer gefasst und auf alle Verbreitungsformen ausgedehnt werden. Die Regulierer sprechen sich auch dafür aus, es Nutzern deutlich leichter zu machen, Probleme bei Auswahlmöglichkeiten von Benutzeroberflächen anzuzeigen.


    Quelle: heise.de

  • Die Medienanstalten suchen neue Betätigungsfelder. Miti der bald obsolet werdenden Must-Carry-Regel schwindet eine Daseinsberechtigung.


    Diese Versorgungsposten für alte Männer gehören abgeschafft.

  • von User KarMar heise online forum


    Zitat

    "Ein "digitaler Programmführer" ist z.B. Videotext, EPG im Receiver oder Smart-TVs die ihre Programm-Infos über Satellit oder per Netzwerk und Internet beziehen. Oder ggf. auch Programme für den Desktop (oder das SchlauFon) wie z.b. TV-Browser, "TV-Movie Clickfinder" und andere. Letztere werden sich dann eventuell auch in der Regulierung befinden. Warum sollten sie bei den im Gerät eingebautem halt machen... Software-Herstellern krude Vorschriften zu machen ist doch grade in Mode (Siehe Apple vs. FBI) Und "was die wollen" ist wohl, die Kontrolle zu behalten über die Daten die sie zwecks Programminformation raus geben müssen. Das können sie aber nicht einfach so sagen, also heißt das halt " Sicherung des Diskriminierungsfreien Zugangs und Gleichbehandlung von (Radio-)Programmen" Letzten Endes könnte es auch eine verdeckte Förderung der Papiernen Programmführer werden. Nach der Kaputt-regulierung..."


    Deckt sich mit meiner Meinung, war bloß zu faul es selbst zu schreiben