Neue SKY AGB Kriegserklärung an die Kunden

    • Offizieller Beitrag

    Auch interresant


    Zitat

    2.1.4 Für den Fall, dass der Abonnent Kunde eine Smartcard entgegen den o. g. Bestimmungen (Ziffern 2.1.2; 2.1.3) zur öffentlichen Vorführung von Angeboten (insbesondere im Gastronomiesektor) und/oder zum „Cardsharing“ nutzt, ist Sky berechtigt, vom Abonnenten Kunden eine Vertragsstrafe zu erheben. Diese Vertragsstrafe besteht in der jeweils doppelten jährlichen Abonnementgebühr eines entsprechenden Sky Abonnements für die gewerbliche Nutzung. und kann bis zu maximal € 7.000,00 betragen. Der Abonnent
    Kunde ist diesbezüglich berechtigt nachzuweisen, dass die missbräuchliche Nutzung der Smartcard über einen kürzeren Zeitraum als den veranschlagten Jahreszeitraum erfolgte. In diesem Fall besteht die Vertragsstrafe in der anteiligen doppelten Abonnementgebühr für den Zeitraum, in dem die missbräuchliche Nutzung erfolgte. Die Vertragsstrafe kann bis zu maximal 7000,00 EUR betragen. Sky bleibt die Geltendmachung eines über die Vertragsstrafe hinaus gehenden Schadenersatzes vorbehalten. Sky kann die Sehberechtigung jederzeit entziehen, soweit dies erforderlich ist, um eine vertragswidrige Nutzung zu unterbinden. Weiterhin behält sich Sky das Recht vor, gegen Personen, die die Smartcard mißbräuchlich nutzen, insbesondere sog. „Cardsharing“-Netzwerke als Anbieter betreiben oder als Kunden nutzen, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten.


  • Ja, genau so sieht's aus...
    Verträge sind dafür da, erfüllt zu werden. Und wenn Sky mit dir einen 24-monatigen Vertrag schließt und den Kunden nicht vor Ablauf rauslässt, so gilt das Gleiche auch für Sky. Ansonsten wäre es ja eine einseitige Benachteiligung, wenn Sky jederzeit aus dem Vertrag kommen könnte, während der Kunde als Depp an die 24 Monate gebunden ist.


    Jedoch kann Sky dem Kunden ein Angebot für eine Kündigung vor Vertragsende unterbreiten - ob der Kunde es annimmt und damit eine Auflösung des Vertrages in gegenseitigem Einvernehmen herbeiführt, steht alleine dem Kunden offen. Sky kann den Kunden aber nicht dazu zwingen -oder- vor Ablauf der "regulären" Vertragszeit kündigen.


    Nur nebenbei:
    Es gibt Ausnahmen bei der Vertragslaufzeit, die eine sofortige Kündigung -oder- zumindest eine Kündigung bei Eintreten des Ereignisses rechtfertigen:
    * Wenn einer Partei die Fortführung nicht mehr unter zumutbaren Bedingungen möglich ist [bspw. weil der KNB die Einspeisung verweigert und der Vermieter keine Schüssel erlaubt]
    * Wenn eine Partei insolvent wird
    * Wenn eine Partei aufhört zu existieren (Tod bei natürlichen Personen, Auflösung bei juristischen Personen)

  • Zitat

    Original von blacpain
    haben das aktuell nur ausgesuchte user erhalten? :einschenken:


    Das frag ich mich auch schon, denn bisher nix erhalten.

  • wahrscheinlich die oben erwähnten Testkunden....

  • Ich weiß immer noch nicht, an welche eMail-Adresse ich den Widerspruch schicken muss.
    Wurde ja in der eMail geschickterweise nicht erwähnt.
    An service@ doch wohl eher nicht.
    Kundencenter.. und dann?

    --
    Gruß,
    Nordberg


    DM820HD
    DreamOS: 4.3.0r22-2016-11-22
    Image: Exp. 2016-12-10
    GP3.3: 0.86-r1.0

  • Nö wurde nicht erwähnt


    Zitat


    Sollten Sie indes Fragen haben, können Sie uns unter der Rufnummer 01806 53 00 00 15* kontaktieren oder uns unter service@sky.de per E-Mail erreichen.


    Sollten Sie Widerspruch einlegen wollen, müsste dieser bis 15. Dezember 2014 bei uns eingehen.

  • Zitat

    Original von skywatcher


    Na, das ist doch schon mal ne Aussage. :)


    Hast Du die eMail wirklich an service@ geschickt? Hmmm...

    --
    Gruß,
    Nordberg


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  • Zitat

    Original von __QT__


    Das frag ich mich auch schon, denn bisher nix erhalten.


    vermute erst die Kunden in .de, hier in .at hab ich noch nix bekommen

  • inzwischen habe ich die gleiche Antwort von Sky erhalten


    Sehr geehrter xxx,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Die Kündigung haben wir zum 30. September 2015 vermerkt.

    Zu Ihrer weiteren Anfrage können wir Ihnen folgende Information geben:

    Wir haben Ihren Widerruf der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vermerkt. Somit gelten weiterhin die von Ihnen angenommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres aktuellen Abonnements.

    Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Sky Team

  • Habe auch gerade einen Wiederspruch per Mail rausgejagt.......

    DM7080 2TB; DM820 250GB; 2x DM800 250GB

    Sat (19,2°-13°)

  • Bestätigung kam eben rein:



    Schaun mer mal.
    Mein Vertrag läuft jetzt noch bis 31.08.15. Wenn sich bis 2 Monate vorher nix dramatisch verändert, dann wars das dann mit SKY für mich.

    --
    Gruß,
    Nordberg


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  • Meinen Widerspruch haben die jetzt auch!

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    Interstar GI-50-120
    Sharp BS1R8EL 100W/85cm WISI auf 19,2E Profi Class 5/8 Inverto Quattro Black Ultra IDLB-QUTL40

  • Zitat

    Original von nordberg
    Bestätigung kam eben rein:



    Schaun mer mal.
    Mein Vertrag läuft jetzt noch bis 31.08.15. Wenn sich bis 2 Monate vorher nix dramatisch verändert, dann wars das dann mit SKY für mich.


    Habe ich auch so bekommen. Standard Mail.

  • so habe gerade die mail auch bekommen,



    wiederspruch ist auch raus per mail.

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