Neue SKY AGB Kriegserklärung an die Kunden

  • Habe den Thread erstellt, da darf ich ja wohl auch was posten *duck* Wenn ich mich auf Micha_123 sein Post bezogen hätte, hätte ich ihn zitiert :winking_face:


    Ist zwar K&K hier, aber wär sehr schön wenn Ihr beim Thema bleiben könntet und nicht persönliche Probleme mit Sky hier einbringt.

    Einmal editiert, zuletzt von skywatcher ()

  • @Skywatcher:
    De facto hat man kein Sonderkündigungsrecht - man kann Sky aber aufgrund des geschlossenen Vertrages auffordern, zu den "alten" AGB zu liefern und auf Vertragserfüllung bestehen. Sollte Sky dann den Vertrag nicht erfüllen wollen, so kommt es zum Rücktrittsrecht aus besonderem Grund, da Sky die Lieferung der geschuldeten Leistung zu den vereinbarten Konditionen verweigert.


    Und zwischen Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund (Nichtlieferung des Gegenübers trotz Aufforderung) und Sonderkündigung muss klar unterschieden werden.


    Sonderkündigungsrechte gibt es nur dann, wenn sich wesentliche Vertragsbestandteile nach Ablauf der (regulären) Kündigungsfrist aber noch vor Verlängerung des Vertrages verändern, sprich die Verlängerung nicht zu den ursprünglichen Konditionen weiterlaufen soll.
    Bestes Beispiel ist hier die Autoversicherung, bei der der Kunde ein Sonderkündigungsrecht erhält, sofern der Versicherer den Preis zum Verlängerungszeitpunkt (01.01. des Jahres) anpasst. Ähnliches gilt auch bei Sky, wenn die Vertragskosten bei der Verlängerung "angepasst" werden sollen - hier steht dem Kunden auch nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist aufgrund der Preisanpassung ein Sonderkündigungsrecht zu.


    Eine Anpassung des Vertrages während der Laufzeit hingegen kann IMMER nur in beiderseitigem Einverständnis erfolgen. Eine einseitige Anpassung (wie die Änderung der AGB) ist NICHT erlaubt! [vgl. BGB].
    Sollte der Anbieter trotzdem einseitig anpassen, so hat der Kunde das Recht, auf der Erfüllung des Vertrages zu den geschlossenen Konditionen zu bestehen (ähnlich wie Sky auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen kann, wenn der Kunde nicht mehr in der Lage ist, das Programm aufgrund von Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zu empfangen).
    Sollte trotz Aufforderung mit Fristsetzung zur Fortsetzung unter bisherigen Regelungen der Anbieter (Sky) nicht gewillt sein, den Vertrag zu erfüllen, so gibt es ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund (Leistungsverweigerung) - und dieses Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund kann einseitig ausgeübt werden, der Gegner kann dann zwar die Rechtmäßigkeit des Rücktritts anzweifeln und ggfs. klagen, aber bestätigen muss er den Rücktritt für die Wirksamkeit eben jenes Rücktritts NICHT.

  • Geht doch, danke.


    Widerspruch ist eingelegt.

    Einmal editiert, zuletzt von skywatcher ()

  • Für mich ist der Punkt 4.1 und 4.3 schon beinahe eine Unverschämtheit. Sky kann damit einfach willkürlich die Preise erhöhen.


    eve11

  • Zitat

    Original von eve11
    Für mich ist der Punkt 4.1 und 4.3 schon beinahe eine Unverschämtheit. Sky kann damit einfach willkürlich die Preise erhöhen.


    eve11


    Nein - willkürlich können sie es nicht. Sie müssen es begründen (und die Begründung muss nachvollziehbar sein). Ein einfaches "die Lizenzgebühren sind gestiegen" reicht in meinem Augen nicht aus, um die Begründung derart zu erbringen, dass die Änderung einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde.


    Und genau diese rechtliche Überprüfung kann der Kunde -bei Einreichung seines Widerspruchs- ggfs. gerichtlich einfordern. Sollte bei der Prüfung herauskommen, dass Sky unberechtigt erhöht hat, MUSS Sky sofort die Kosten nach unten anpassen und das zuviel gezahlte Geld erstatten.



    Solche Klauseln stehen übrigens gerne in Lieferverträgen und sind i.d.R. auch nicht rechtlich zu beanstanden - jedoch erfolgt die Preiserhöhung meist halt NICHT sauber, auch wenn sie sich auf diese Klauseln bezieht. Dies muss aber dann im Einzelfall geprüft werden - immerhin gibt es ja wirklich Kosten, die Sky nicht beeinflussen kann [bspw. Transpondermiete bei Astra oder Einspeisegebühr bei den Kabel-Anbietern, Energiepreise] - und es wäre in dem Zusammenhang eine deutliche Benachteiligung des Anbieters, wenn er diese gestiegenen Kosten nicht auf die Kunden umlegen dürfte.
    Wichtig ist halt nur, dass eine vernünftige und stichhaltige Begründung dazu gehört.


    Nachtrag: Interessanter ist eigentlich die Anpassung nach Unten - d.h. Sky müsste eigentlich jedes Jahr die einzelnen Kosten aufschlüsseln und die Preise auch nach unten anpassen, sofern ein gewisses Limit (ähnlich wie bei der Verteuerung) erreicht ist.

  • soebend raus:


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit widerspreche ich Ihren AGB Änderungen, die mir am 29.10.2014 per E Mail zugesandt wurde. Gleichzeitig kündige ich, aufgrund dieser Änderungen und der dadurch zu erwartenden Verschlechterungen für den Kunden (willkürliche Preiserhörungen, Zwangs-Empfangsgerät, etc.), mein Abo zum Vertragsende.


    Mit freundlichem Gruß

    Dreambox One
    Dreambox One Combo
    Astra 19,2 E, Hotbird 13,0 E + Kabel Deutschland

  • Hier ist die Kündigung aus raus inc. Widerspruch gegen die AGB´s, die ticken doch nicht mehr sauber :rot: :rot: :rot:

    Grünkernbratlinge schmecken am besten,
    wenn mann sie kurz vor dem Servieren
    durch ein saftiges Steak ersetzt.

  • Ich hab die AGB gerade noch mit "meinen" AGB von Dezember '13 verglichen.
    Fakt ist, dass selbst in den AGB vom Dezember '13 schon die Preisanpassungsklausel enthalten war...


    Und "Zwangs-Empfangsgeräte" gibt's weiterhin nicht. Du musst "nur" ein Gerät "zertifiziert für Sky" haben. Sollte solch ein Gerät vorhanden sein,hast du deine Pflichten nach 1.1.1 der AGB erfüllt. Sky behält sich aber das Recht vor, im Falle einer Verschlüsselungsänderung halt ein neues Gerät zu fordern, da die Zert. für das alte Gerät damit wegfällt.



    Scellettor:
    Du kannst wegen der AGB-Änderung NICHT kündigen!
    Sky hat dir die AGB-Änderung "vorgeschlagen", du kannst sie verweigern - dann läuft der Vertrag "normal" weiter.
    Sollte Sky das Weiterlaufen des Vertrages zu den alten Bedingungen nicht gefallen, können sie dir die sofortige Kündigung im Einvernehmen anbieten -oder- falls sie die Leistung einstellen, dir damit ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund einräumen.

  • Also einmal erklären reicht doch, oder ? Wenn er Dein Post von oben ignoriert ist es halt so :winking_face:

  • Mal 'ne andere Sache - und die könnte Sky ziemlich teuer werden:
    Wenn man als Kunde einen Receiver bei Vertragsabschluss kauft, muss Sky 24 Monate gesetzliche Gewährleistung übernehmen [Ausnahme sind Gebrauchtgeräte - da "nur" 12 Monate].


    Theoretisch müsste Sky im Rahmen der Gewährleistung diese Geräte kostenfrei austauschen, wenn sie selbst das Verschlüsselungssystem wechseln. Ein Verweis auf ein Leihgerät dürfte da kaum ziehen, da eine wesentliche Produkteigenschaft beim Kauf ja die Entschlüsselung von Sky-Programmen ist, die ja nach Verschlüsselungswechsel nicht mehr funktioniert. Ergo wäre das gekaufte Gerät damit nicht mehr für den ursprünglichen Zweck nutzbar und damit ein Fall für eben jene gesetzliche Gewährleistung...


    Und das nicht nur bei Receivern, sondern auch bei CI+-Modulen - denn mit ihren Einschränkungen in Bezug auf CI+-Module und die Stellung eines Receivers hebeln sie ja die gesetzliche Gewährleistung aus...

  • Habe heute meine Bestätigung zum Widerruf bekommen. Obs hilft, schaun wa mal.
    Sky bastelt sich jetzt alles so zusammen wie sie es für sich brauchen.

  • Zitat

    Original von ReneRomann


    Scellettor:
    Du kannst wegen der AGB-Änderung NICHT kündigen!
    Sky hat dir die AGB-Änderung "vorgeschlagen", du kannst sie verweigern - dann läuft der Vertrag "normal" weiter.
    Sollte Sky das Weiterlaufen des Vertrages zu den alten Bedingungen nicht gefallen, können sie dir die sofortige Kündigung im Einvernehmen anbieten -oder- falls sie die Leistung einstellen, dir damit ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund einräumen.


    Doch, kann ich und zwar zum Laufzeitende, was ich dann auch getan habe.

    Grünkernbratlinge schmecken am besten,
    wenn mann sie kurz vor dem Servieren
    durch ein saftiges Steak ersetzt.

  • Zitat

    Du kannst wegen der AGB-Änderung NICHT kündigen!



    Die Frage wär jetzt , ob für Sky nicht das gleiche gilt?


    Also wenn der "Kunde" nicht wegen der geänderten AGBs kündigen kann, sondern bis zum Ende der Laufzeit den Vertrag erfüllen muss.


    Dann sollte das für Sky auch gelten , also wenn der Kunde den neuen AGBs widerspricht, muss Sky bis zum Ende zu den ALTEN AGBs erfüllen, oder?

  • Zitat

    Original von Megamania
    Habe heute meine Bestätigung zum Widerruf bekommen. Obs hilft, schaun wa mal.
    Sky bastelt sich jetzt alles so zusammen wie sie es für sich brauchen.


    In welcher Form hast Du denn widersprochen? Telefonisch? Postalisch? eMail (welche Adresse?)?


    Und wie sah denn die Bestätigung aus? Stand da irgendwas drin, wie es mit Deinem Vertrag weitergeht, oder war das nur eine Bot-Antwort?

    --
    Gruß,
    Nordberg


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    Einmal editiert, zuletzt von nordberg ()

  • Zitat

    Original von Scellettor


    Doch, kann ich und zwar zum Laufzeitende, was ich dann auch getan habe.


    Das hättest Du auch tun können ohne eine Änderung der AGB's.

    --
    Gruß,
    Nordberg


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  • Es dürfte sich ja mittlerweile rumgesprochen haben, daß es auch ein "SKY-Community-Forum" gibt.
    Hier noch mal der Link für alle, die es noch nicht kennen: https://community.sky.de


    Und hier der Link zum Thread-Thema: https://community.sky.de/thread/1337

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    Gruß,
    Nordberg


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  • Was soll der Schwachsinn ?


    Zitat


    Es gab im Vorlauf einige Testkunden an die die AGB versandt wurden.

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  • Zitat

    Original von skywatcher
    Was soll der Schwachsinn ?


    Das Gleiche hab ich mich auch gefragt, als ich das gelesen habe.
    "Testkunden" stehen in der SKY-Kundenhierarchie vermutlich ganz unten. An denen wird getestet, wie weit man gehen kann mit dem ganzen Blödsinn.. :face_with_rolling_eyes: :spinner:

    --
    Gruß,
    Nordberg


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    • Offizieller Beitrag

    Und nicht vergessen wenn Ihr kündigt "ALLE" gespeicherten aufnahmen zu löschen.


    Zitat

    1.1.5 Der Abonnent Kunde erkennt an, dass die Vervielfältigung ent- oder verschlüsselter von Inhalten/Daten auf der Festplatte eines Digital-Receivers oder auf einem anderen zugelassenen Speichermedium nur im Rahmen eines bestehenden Abonnementvertrags und gemäß den Vorgaben der Lizenzgeber möglich ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent Kunde nicht mehr berechtigt, auf die gespeicherten Inhalte/Daten zuzugreifen.