@Leutz, (phelbes),
lest die AGBs von Sky und Eure seltsamen Theorien zu SOnderkündigungsrechten haben sich beendet. Es sei denn, Ihr könnt nachweisen, dass diese AGBs bei Eurem Vertragsabschluss/-verlängerung noch nicht galten und Ihr nicht gegeignet auf neue hingewiesen worden seit.
Bsp.: "habe kein CI+ - kompatibles Gerät":
Aus den aktuellen AGBs:
Zitat1.3.2 Sky leistet in der Weise Gewähr, dass das CI Plus-Modul geeignet ist, die Sendesignale von Sky zu entschlüsseln.
Sky bietet keine Gewähr, dass die Sky Programminhalte über das CI Plus-Modul in Verbindung mit
einem vom Abonnenten bereit gestellten CI Plus-Modul kompatiblen Endgerät (TV, Display, etc.) vollständig
empfangen oder vollumfänglich genutzt werden können. Soweit der Abonnent die Sky Programminhalte
über das CI Plus-Modul nicht empfangen oder vollumfänglich nutzen kann, berechtigt ihn das nicht zu einer
Kündigung des Abonnementvertrages
Träumt weiter....