Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt

  • Wegen Porno-Streaming: Tausende Abmahnungen verschickt


    Besucher eines Internetportals für Sexfilme könnten schon bald unerfreuliche Post von einer Anwaltskanzlei bekommen. Denn gegen die Nutzer gestreamter Pornos wurden nun tausende Abmahnungen verschickt.


    Tausende Nutzer gestreamter Sexfilme im Internet sehen sich mit Abmahnungen konfrontiert. Eine Anwaltskanzlei hat nach einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" mehrere tausend Abmahnschreiben an Nutzer des Internet-Pornoportals Redtube.com verschickt. Beauftragt wurde die Kanzlei Urmann und Collegen aus Regensburg offenbar vom schweizerischen Rechtevertreter "The Archive". Den Nutzern der Sexfilm-Seite wird vorgeworfen, durch die Nutzung der auf Redtube gestreamten Filme das Urheberrecht verletzt zu haben. Die abgemahnten Nutzer sollen eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 250 Euro an den Rechtevertreter "The Archive" überweisen.


    Bisher bleibt im Dunkeln, wie die Kanzlei an die IP-Adressen der Betroffenen herangekommen ist. Klar ist hingegen, dass sich der Rechtevertreter "The Archive" in etwa hundert Auskunftsanträgen mit diesen IP-Adressen an das Landesgericht Köln gewandt hat. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Montag, das Landgericht habe zugestimmt, dass bei den Internetprovidern wie der Deutschen Telekom die Hausanschriften der Betroffenen mit Hilfe der IP-Adressen ermittelt werden konnten. Das Landgericht erteilt solche Auskunftsbeschlüsse nach Paragraf 101 des Urheberrechts immer dann, wenn eine vermutliche Urheberrechtsverletzung vorliegt.

    Genau diese Urheberrechtsverletzung bezweifelt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Er vertritt nach eigenen Angaben viele der Betroffenen. Bislang ist es juristisch umstritten, ob sich nur derjenige strafbar macht, der urheberrechtlich geschütztes Material illegal verbreitet, oder auch derjenige, der die gestreamten Filme anschaut. "Aus meiner Sicht haben sich die Konsumenten nicht strafbar gemacht", sagte Solmecke am Montag. Rechtlich entscheidend sei in diesem Fall, ob die Nutzer offensichtlich erkennen konnten, dass die Filme rechtswidrig auf dem Portal verbreitet wurden. "Anders als im Beispiel der Website Kino.to ist dies bei den Filmen von Redtube aber nicht der Fall", sagte Solmecke.

    Die Nutzung von gestreamten Filmen und Musik befindet sich bislang in einer juristischen Grauzone. Anders als beim illegalen Filesharing, wo die Nutzer auf Tauschbörsen Dateien hochladen und anderen Nutzern anbieten, werden gestreamte Filme nicht oder nur für wenige Sekunden auf dem Rechner des Konsumenten gespeichert. Vor diesem Hintergrund hätte das Landgericht Köln nicht die Kundendaten zu den betroffenen IP-Adressen anfordern dürfen.

    Solmecke rät allen Betroffenen, weder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben noch die 250 Euro zu überweisen, sondern juristisch Einspruch gegen die Abmahnung einzulegen. Er schätzt, dass bislang mehr als 10 000 Abmahnungen verschickt worden seien und weitere in der nächsten Zeit folgen werden. Die Abgemahnten würden aufgefordert, das Geld an "The Archive" zu überweisen.

    Die Kanzlei Urmann und Collegen war in der Vergangenheit bereits durch eine ungewöhnliche Abmahnaktion aufgefallen. So drohte sie im vergangenen Jahr an, Namen von Internet-Nutzern wegen illegaler Porno-Downloads online an einen Pranger zu stellen. Dieses Vorhaben wurde von Essener Landgericht gestoppt. Zum aktuellen Fall konnte die Kanzlei telefonisch nicht erreicht werden. Sie antwortete auch nicht auf E-Mails.


    Quelle: df

    • Offizieller Beitrag

    Da wird die eine oder andere Ehefrau mehr Teater machen und der
    eine oder andere Ring / Kette wird mehr als die 250 € kosten :tongue:

  • Huhu Markus (bzw. "lieber Herr Vorgesetzter;)


    von wegen
    "mal sehn wer hier berichten wird"


    Ich seh grade unten in Deiner / Ihrer Signatur ein Zitat, welches mir auch etwas "anrüchig"
    erscheint...


    Musst du auch berichten...?



    :349:


    :499:
    Nix für ungut
    und ab morgen nur "korrekte" und sinnvolle Forumseinträge meinerseits.

    :531:


    "Auf Wiadaluaga!"


    Enigma2: 2016-06-16-tarball -- Image Experimental 2016-01-05 --
    Fritz-Box 6590 Cable (manchmal NAS) -- Image Version: Newnigma2-daily 2020-05-08

    • Offizieller Beitrag



    Kennen wir uns?

  • Leute - habt ihr wirklich gedacht, daß ihr mich umsonst sehen könnt?

    setitup


    - Ich bin zwar kein Gynäkologe, aber ich schau's mir mal an :grinning_face_with_smiling_eyes:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von marco777
    Und musst du morgen zum Juwelier? :grinning_squinting_face:


    Nee ich hab da schon meinen stamm Juwelier wir machen das telefonisch und er
    Liefert mit ner Dohne aus.

    • Offizieller Beitrag

    doofe Emanzipation, früher hatte man noch mit seiner Frau Sex, heute schauen sich die Männer diese Filmchen an, weil die Frauen keine Ausreden wie Migräne mehr erfinden, sondern der Mann ein klares "NEIN" bekommt :grinning_squinting_face:

  • Ich verstehe die Sache immer noch nicht.


    Es sind also 5 Hoppelfilmchen bei redtube veröffentlicht worden. Wenn User zufällig einen dieser Filmchen online anschaut, könnte er eine Abmahnung bekommen?


    Warum? Wo ist hier die Urheberverletzung und wie kann ein User dies erkennen?


    Dann kann man zukünftig auch kein Youtube etc. mehr risikofrei nutzen.

  • Zitat

    Original von Polymorph
    Lukratives Geschäft
    10000 Abmahnungen a 250 Euro.
    Wenn nur 10% aus Angst zahlen sind es schon 250000 Euro.


    ..aber wehe wenn 1% persönlich vorbeikommt :aufsmaul: