Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße

  • Kabelstreit: Analogverbreitung fällt Netzbetreibern auf die Füße


    Im Kabelstreit zwischen den großen Netzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten könnte ausgerechnet die analoge Kabelverbreitung zum Knackpunkt für die Kabelanbieter werden. Zu dieser Ansicht kam unter anderem das Kölner Landgericht beim Prozess KDG gegen WDR. Sollten andere Gerichte der Argumentation folgen, dürfte es für die Kabelanbieter eng werden.


    Im Streit um die Zahlung von Einspeiseentgelten zwischen den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW einerseits sowie den Rundfunkanstalten ARD und ZDF andererseits könnte sich ausgerechnet die fortgesetzte analoge Kabeleinspeisung der öffentlich-rechtlichen Programme für die Netzbetreiber als verhängnisvoll erweisen. Dies geht aus dem Urteil des Landgerichts Köln hervor, das im März 2013 eine Klage von Kabel Deutschland gegen den WDR abgewiesen hatte. In seinem Urteil folgte das Gericht dabei weitgehend der Argumentation von ARD/WDR.


    Demnach würde Kabel Deutschland die Übertragung der ARD-Programme nicht im Sinne einer Dienstleistung für die Rundfunkanstalten vornehmen, sondern vielmehr im eigenen Interesse, um die entsprechenden Sender als Vorprodukte zu ihrem Kabelanschlussangebot an die Endkunden zu vermarkten. Für diese Argumentation spreche aus Sicht des Gerichts vor allem die fortgesetzte Reanalogisierung der ARD-Sender durch den Kabelnetzbetreiber.

    Die ARD selbst stellt ihre Programmsignale ebenso wie das ZDF seit dem 30. April 2012 nur noch digital über Satellit und Antenne zur Verfügung und legt nach eigenen Aussagen keinerlei Wert auf eine weitere analoge Verbreitung. Den Kabelnetzbetreibern steht jedoch frei, nach eigenem Ermessen die Satellitensignale zu reanalogisieren, um diese so in ihre Netze einzuspeisen. Sowohl Kabel Deutschland, als auch Unitymedia und Kabel BW machen nach wie vor von dieser Möglichkeit gebrauch, um weiterhin diejenigen Endkunden zu bedienen, die lediglich über analoge Anschlüsse verfügen. Seit dem Auslaufen der Einspeiseverträge zum 31. Dezember 2012 besteht für eine Reanalogisierung jedoch gegenüber den Veranstaltern selbst keinerlei Verpflichtung mehr, was bedeutet, dass die Netzbetreiber diese allein im eigenen Sinne weiterbetreiben.


    Sollten auch andere Gerichte, vor denen Kabel Deutschland und Unitymedia Kabel BW derzeit gegen ARD und ZDF wegen der Kündigung der Einspeiseverträge klagen, dieser Argumentation des Kölner Landgerichts folgen, könnte es für die Kabelnetzbetreiber eng werden. Insgesamt sieht das Kölner Gericht die ARD nicht in der Pflicht, ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe zur Grundversorgung auch über eine Verbreitung ihrer Programme im Kabel nachzukommen, da diese bereits mit der Verbreitung über Satellit und Terrestrik in ausreichender Form gewährleistet sei.

    Zudem würden die ARD-Anstalten auch den Kabelnetzbetreibern ihre Programme über diese Verbreitungswege unentgeltlich für eine Einspeisung zur Verfügung stellen. Auch die bestehenden "Must Carry"-Regelungen des Rundfunkstaatsvertrages, durch welche die Netzbetreiber verpflichtet sind, die öffentlich-rechtlichen Programme einzuspeisen, würden an diesem Sachverhalt nichts ändern.

    Kabel Deutschland hatte alle Rundfunkanstalten der ARD sowie das ZDF verklagt, weil diese sich seit dem 1. Januar 2013 weigern, weiterhin für die Kabeleinspeisung ihrer Programme an die Netzbetreiber zu zahlen. Die Kabelnetzbetreiber sind jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag in jedem Fall zur Verbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme verpflichtet, auch wenn die Veranstalter keine Einspeisegebühren bezahlen. Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW hatte ebenfalls Klagen gegen ARD und ZDF eingereicht.


    Quelle: digitalfernsehen

    • Offizieller Beitrag

    für mich wieder einmal ein Urteil, das nur erkauft werden konnte.
    Die ÖR schieben die Gebühren ein und die Kabelnetzbetreiber bleiben auf den Kosten für die Einspeisung sitzen = Narrenfreiheit für die ÖR :unglaublich:


    Was haben diese Richter noch in der Birne?

    Viele Grüße
    Jürgen


    "Kaum macht man es richtig, .... schon geht es!"


    "Machen ist wie wollen, nur krasser!"

  • Tolles Urteil vom Gericht - der Richter hat wahrscheinlich ein Häuschen im Grünen und kann sich frei zwischen Sat-, Kabel- und Terrestischem Empfang entscheiden.


    Dumm nur, dass die Terrestrik nicht flächendeckend ausgestrahlt wird (z.B. Müritz-Region - weiße Flecken).
    Und wenn der Vermieter eine Schüssel nicht will, für Mieter meist dann nur Kabel-TV übrig bleibt...


    VB-T sehe ich als gescheitert an, seit dem die Privaten sich jetzt auch aus den wenigen Regionen zurückziehen und HD-TV nicht angeboten wird (--> Südtirol, da werden über DVB-T (nicht DVB-T2) auch HD-Sender übertragen).


    Das das Analog-TV nicht bezahlt werden soll/muss, ist doch in Ordnung - aber es ging ja auch gar nicht um Analog-TV, sondern um die Frage, ob für's Digital-TV bezahlt werden muss.

  • Zitat

    Original von Jogi29
    Die ÖR schieben die Gebühren ein und die Kabelnetzbetreiber bleiben auf den Kosten für die Einspeisung sitzen = Narrenfreiheit für die ÖR :unglaublich:


    Was für ein Quatsch. Die Kabelheinis bekommen ihr Geld vom Kunden mit welchem Recht zocken die 2x ab?


    Zitat

    Zudem würden die ARD-Anstalten auch den Kabelnetzbetreibern ihre Programme über diese Verbreitungswege unentgeltlich für eine Einspeisung zur Verfügung stellen.


    Hier ist außerdem alles gesagt, das Programm bekommt man unentgeldlich und für das Kabelnetzt kommt der zahlende Kunde auf. Es ist also absolut richtig was die ÖR da machen.

    Gruß maxmus69

    ***
    DM920 UHD - Merlin OE 2.5
    ***

  • Den "Kabelgroschen" also die Einspeisegebühr für die Sender ins Kabel gibt es schon seit Telekom-Zeiten; bevor es KDG wurde. Laut Medienanstalt ist es nicht verwerflich einen Kabelgroschen zu erheben. Man muss es dann aber durchziehen und von jedem Sender erheben und nicht nur von den Zahlungskräftigen. Was passiert also wenn ARD und ZDF sich durchsetzen?... dann darf rein theoretisch auch kein Entgelt mehr bei den anderen Sendern für die Einspeisung erhoben werden. Und jetzt geht es richtig in die Millionen. Wenn es in die Millionen geht, stehen die Vorstände und Geschäftsführer vor den Investoren und müssen diesen Verlust erklären. Also klagt man sich durch alle Instanzen//Ihr werdet es sehen...


    PS. Die Kabelnetzbetreiber zahlen übrigens an die beiden Verwertungsgesellschaften VG Media (Privatsender) und GEMA (ÖR) entsprechende Gebühren für den Content.

    2 Mal editiert, zuletzt von stefanbenno6 ()

  • Zitat

    Original von maxmus69


    Was für ein Quatsch. Die Kabelheinis bekommen ihr Geld vom Kunden mit welchem Recht zocken die 2x ab?


    Super - dann will ich als Zwangsverkabelter aber auch nicht mehr die Ausstrahlung von ARD/ZDF über DVB-T oder DVB-S(2) bezahlen müssen.


    Die ARD wie auch das ZDF bezahlen an die DVB-T-Betreiber Sendegebühren für die Ausstrahlung der Sender, gleiches gilt auch für SES, wo Geld von ARD/ZDF bezahlt wird, damit das Programm über Sat von denen ausgestrahlt wird.
    Hier kommt keiner auf die Idee zu behaupten, dass ARD/ZDF denen das Signal ja auch kostenlos zur Verfügung stellen könnten (immerhin könnte man ja auch dort ein Must-Carry mit kostenloser Zur-Verfügung-Stellung einführen).


    Diese Ausstrahlungsgebühren für DVB-T und DVB-S(2) sind 1:1 in den Rundfunkbeitrag mit einkalkuliert und werden von ALLEN Beitragszahlern bezahlt - egal ob sie die Übertragungswege nutzen können/dürfen.


    Und nun frage ich mich:
    Warum soll ich als Zwangsverkabelter diesen Anteil vom Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl ich davon nichts habe, sondern im Gegenteil mir noch die Kabelgebühren erhöht werden?


    Ergo zahle ich als Zwangskabelkunde doppelt - einmal für die Ausstrahlung via Sat/Terrestrik und einmal für das Kabelnetz. Damit subventioniere ich also automatisch die Sat-Nutzer...


    Zitat

    Hier ist außerdem alles gesagt, das Programm bekommt man unentgeldlich und für das Kabelnetzt kommt der zahlende Kunde auf. Es ist also absolut richtig was die ÖR da machen.


    Nur weil immer von den ÖR behauptet wird, dass sie das Programm kostenlos zur Verfügung stellen, wird diese Tatsache nicht richtiger. Sie ist sogar schlichtweg falsch...


    Kostenlose Zur-Verfügung-Stellung würde bedeuten, dass das Signal seitens der ÖR eingespeist wird (sprich die ÖR sich bestimmte Frequenzen vom KNB mieten/zugeteilt bekommen - das könnte per Must-Carry geregelt sein). Die Einspeisung (sprich Verteilung ihres Muxes auf die jeweiligen Kopfstellen wie auch die Umwandlung von Kupfer/LWL auf Coax) müsste dann aber auch durch die ÖR passieren!


    Zur Zeit fallen aber beim KNB Kosten an, wenn er das ach so kostenlose Signal der ÖR seinen Empfängern zur Verfügung stellen will - und zwar die Verteilung des Sendematerials (vorbereitete Muxe seitens ARD/ZDF) auf die Kopfstationen (egal ob Sat oder LWL/Cu-Backbone) und andererseits für die Einspeisung (Umwandler von LWL/Cu-Backbone respektive vom Sat-Empfang auf Coax-Signal). Beides kostet Geld (für das z.B. bei anderen Sendern die Sendeanstalten oder die Kunden per Abo aufkommen müssen).


    Klar kann man diesen Preis für die Aufbereitung und Verteilung des ÖR-Signals auf die Kabelkunden umlegen (und das werden KD und Co. auch machen - machen übrigens Gemeinschaftsanlagen für jeden zusätzlichen Sat-TP auch). Nur sollte man dann auch fairerweise für die Kabelkunden den Rundfunkbeitrag um den Betrag für die Ausstrahlung via Sat/DVB-T kürzen. Denn kostenlos ist die Ausstrahlung via DVB-C keinesfalls!

  • Zitat

    Original von ReneRomann
    Die ARD wie auch das ZDF bezahlen an die DVB-T-Betreiber Sendegebühren für die Ausstrahlung der Sender, gleiches gilt auch für SES, wo Geld von ARD/ZDF bezahlt wird, damit das Programm über Sat von denen ausgestrahlt wird.


    Wie hoch sind die Gebühren, die ich an die SES oder den DVB-T Beteiber bezahle gleich nochmal? .... Stimmt 0, daher geht deine Rechnung da auch nicht auf.


    Die Kabelheinis können das Signal genauso kostenlos vom Satelliten nutzen wie jeder Privathaushalt auch. Das Signal dann zum Endkunden zu bringen ist dann ihr Geschäft und wird vom Kunden bezahlt.


    Ich bin der Meinung kein Sender sollte den Kabelheinis Geld zahlen für die Verbreitung ihres Signals, nur eine breite Angebotsvielfalt macht das Produkt interessant, ohne die einzelnen Sendanstalten würde sich Kabel überhaupt nicht verkaufen.

    Gruß maxmus69

    ***
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    ***

  • Zitat

    Original von maxmus69


    Wie hoch sind die Gebühren, die ich an die SES oder den DVB-T Beteiber bezahle gleich nochmal? .... Stimmt 0, daher geht deine Rechnung da auch nicht auf.


    Falsch - du bezahlst über deinen Rundfunkbeitrag den Betrieb der DVB-T-Sendemasten für die ÖR, respektive über die Werbung die du schaust dann die DVB-T-Masten der Privaten (sofern sie denn überhaupt welche betreiben).
    Siehe auch unten genannte Aufstellung...


    Zitat

    Die Kabelheinis können das Signal genauso kostenlos vom Satelliten nutzen wie jeder Privathaushalt auch. Das Signal dann zum Endkunden zu bringen ist dann ihr Geschäft und wird vom Kunden bezahlt.


    Und genau darum geht's ja:
    Wer speist das Signal ein? Für die Weiterleitung des Signals zwischen Kopfstation und Kunde müssen die KNB entsprechende Kapazitäten vorhalten - soweit in Ordnung. Nur wer bezahlt/betreibt die Technik zum Einspeisen?


    Beim Sat-Empfang ist das quasi die Frage, wer die Technik für den Sat-Upload unterhält und bezahlt - und da machen es aktuell auch die Sender...



    Zitat

    Ich bin der Meinung kein Sender sollte den Kabelheinis Geld zahlen für die Verbreitung ihres Signals, nur eine breite Angebotsvielfalt macht das Produkt interessant, ohne die einzelnen Sendanstalten würde sich Kabel überhaupt nicht verkaufen.


    Das Problem ist doch, dass die KNB per Gesetz zur Verbreitung der ÖR gezwungen werden - sie haben also keinerlei Möglichkeit, einen Vertrag mit den Sendeanstalten über die Modalitäten der Verbreitung und/oder einer eventuellen Ein- oder Nichteinspeisung auszuhandeln.



    Zur Gebührenaufstellung (den Link hatte ich hier schon einmal gepostet)...
    Folgende Gebühren sind 2012 lt. KEF-Bericht (siehe hier; S. 267) in 2010 ALLEIN bei der ARD aufgelaufen:
    * Sat-Ausstrahlung (Digital-TV, SD-only): 25,7 Mio Euro
    * Sat-Ausstrahlung (Digital-TV, HD-only): 9,6 Mio Euro
    * Sat-Ausstrahlung (Radio): 3,6 Mio Euro
    --> Sat-Gesamt: 38,9 Mio Euro
    * DVB-T-Ausstrahlung (eigene Sendemasten): 61,8 Mio Euro
    * DVB-T-Ausstrahlung (Mobile Broadcast - Telekomtochter): 11,8 Mio Euro
    --> DVB-T Gesamt: 73,6 Mio Euro
    * Kabelverbreitung (Hörfunk): 6,5 Mio Euro
    * Kabelverbreitung (Digital-TV): 10,8 Mio Euro
    --> DVB-C Gesamt: 17,3 Mio Euro


    Kabel-Analog lass ich gezielt weg, weil für mich das eine Zusatzleistung seitens KD ist (und nichts mit Must-Carry zu tun hat).


    Ergo geht es darum, dass in etwa jährlich 130 Mio Euro durch die GEZ/Rundfunkbeitrag eingenommen werden, welche für die Ausstrahlung verwendet werden. Von diesen gehen dann ca. 57 % an DVB-T, 30 % an DVB-S(2) und 13 % an DVB-C.


    Und genau das bezahlt(e) JEDER Rundfunkbeitragszahler (egal wie er empfangen hat).
    Seit dem 1.1. bezahlt ein Zwangsverkabelter aber nur noch für die DVB-T und DVB-S-Ausstrahlung - und soll dann nochmal 1:1 für die DVB-C-Ausstrahlung in Form seiner Kabel-Gebühren zahlen. Ergo wird er zweimal gemolken - von den ÖR, die einen Beitragsteil für die "Ausstrahlung" verwenden, davon aber für den Kabel-Emfangsweg keinen Cent ausgeben - und einmal an den KNB, der dann den Empfang sicherstellen soll.

  • Zitat

    Original von maxmus69
    Hier ist außerdem alles gesagt, das Programm bekommt man unentgeldlich und für das Kabelnetzt kommt der zahlende Kunde auf. Es ist also absolut richtig was die ÖR da machen.


    Völlig richtig!


    Den Kabelnetzbetreiber sehe ich auch als Dienstleister des Kabelkunden.


    Wer ein attraktives Kabelangebot zusammenstellt, kann dafür einen entsprechenden Betrag verlangen, schliesslich spart sich der Kabelkunde ja auch Empfangstechnik, wie eine Sat-Schuessel etc.


    Das es möglich ist alles ÖR Sender (inkl. alle HD Versionen) einzuspeisen, ohne auch von den ÖR dafür noch bezahlt zu werden, zeigen genug kleinere Kabelanbieter in Deutschland!


    Nur die grossen 2 scheinen den Hals nicht vollzukriegen!

  • Zitat

    Originally posted by ReneRomann
    Seit dem 1.1. bezahlt ein Zwangsverkabelter aber nur noch für die DVB-T und DVB-S-Ausstrahlung - und soll dann nochmal 1:1 für die DVB-C-Ausstrahlung in Form seiner Kabel-Gebühren zahlen. Ergo wird er zweimal gemolken - von den ÖR, die einen Beitragsteil für die "Ausstrahlung" verwenden, davon aber für den Kabel-Emfangsweg keinen Cent ausgeben - und einmal an den KNB, der dann den Empfang sicherstellen soll.


    Dann wäre doch eigentlich die Schlussfolgerung gegen die Zwangsverkabelung zu kämpfen und nicht das Geschäftsmodell derer die eben von der Zwangsverkabelung profitieren zu schützen oder!?


    Wieso gab es nicht die ganzen ÖR-Sender kostenlos für alle Telefonkunden von KD oder Unity, denn immerhin muss ja laut deiner Argumentation ARD/ZDF für die Einspeisung zahlen so dass ein Abkassieren über Monatsgebühren beim Kunden ja dann mehr als fragwürdig ist. Sowohl bei den Sendern als auch bei den Kunden abkassieren halte ich für ein sehr fragwürdiges Geschäftsmodell.

  • Hallo @all


    Für alle die KabelD bedauern:face_with_rolling_eyes: . Nur die größten Kabelanbieter fordern eine Einspeisegebühr.
    Dies war zum Ausbau der Kabelnetze gedacht. Die sollte doch nach so vielen Jahren nun endlich mal geschehen sei.:rot: für die großen Netzbetreiber.


    Kleinere Netzbetreiber nehmen gar keine Einspeisegebühr und sind teilweise für den Endkunden Preiswerter. Dennoch fahren sie Gewinne ein.


    Fazit: Wer ständig für für jedes bischen Geld haben will und ständig wegen Geldmangel jammert,
    aber an die Anleger eine fette Rendiete auschütten, kann ist für mich nur Geld- und Machtgeil.


    Was das mit dem Kabelmonopol angeht. So schreibt doch mal eueren Abgeordneten darüber
    wie Ihr denkt. Fordert doch mal eine freihe Kabelanbieterwahl. So wie beim Internet, Telefon oder
    Mobielfunkbetreiber. Mit freier Marktwirtschaft hat es derzeit nichts zu tun. Nur wenige Mächtige machen das Geschäft.
    Nur mal am Rande: Diskusionen über technische Machbarkeit, sind nicht Problem des Endkunden.
    Die gab es bei Strom
    und Telefonanbietern auch.
    Wer nicht von seinem Recht der freien Meinungsäußerung und Mitgestaltung in einer Demokratie gebrauch macht, verliert sein Recht hinterher rum zu meckern.


    Da die Bürger immer weniger Ihre Meinung sagen und durchsetzen, übernehmen es die Lobbys.
    Aber bestimmt nicht im Interesse des kleinen Bürgers.


    gruß sirius01:einschenken:

    Morgen ist heute auch schon wieder gestern?!?


  • Ich sag ja nicht, dass die Einspeisegebühren richtig sind - ich bin nur der Meinung, dass man entweder an ALLE Vertriebswege zahlt (also auch an ALLE KNB - egal wie groß) oder gar nicht...


    By the way: Wozu bezahlt die ARD eigentlich 3x soviel Geld für die DVB-T-Ausstrahlung wie für die DVB-S-Ausstrahlung, wenn darüber weder alle Programme noch in HD ausgestrahlt wird?


    Zitat

    Was das mit dem Kabelmonopol angeht. So schreibt doch mal eueren Abgeordneten darüber
    wie Ihr denkt. Fordert doch mal eine freihe Kabelanbieterwahl. So wie beim Internet, Telefon oder
    Mobielfunkbetreiber. Mit freier Marktwirtschaft hat es derzeit nichts zu tun. Nur wenige Mächtige machen das Geschäft.
    Nur mal am Rande: Diskusionen über technische Machbarkeit, sind nicht Problem des Endkunden.
    Die gab es bei Strom
    und Telefonanbietern auch.


    Schau dir mal genau an, wie das mit der "technischen" Machbarkeit im Bereich Telefon und Strom geregelt ist:
    Der Anschluss kommt beim Strom IMMER vom örtlichen Anbieter (auch der Zähler kommt vom öA) - lediglich die Rechnung kommt von jemand anderem (der dann die Leitung und auch entspr. Kapazitäten bei der Verteilung beim öA mietet).
    Der Anschluss beim Telefon kommt IMMER von der Telekom (die sog. letzte Meile von der Vermittlung bis zum Kunden gehört immer der Telekom) - hier kann der Anbieter die Leitung auch nur "mieten" - und je nachdem, ob er in der Vz noch eigene Technik stehen hat oder nicht auch noch ggf. den DSLAM und den Zugang zum ATM-Backbone.


    In beiden Fällen (Strom, Festnetz) existiert die freie Anbieterauswahl also auch nur auf dem Papier.
    Lediglich im Bereich Mobilfunk gibt's wirklich die freie Wahl zwischen den 4 Netzbetreibern - hier stellt auch jeder Netzbetreiber sein eigenes Netz dem Kunden zur Verfügung und der Kunde hat die freie Wahl (Reseller wie Aldi/Fonic/... zählen hier nicht - die mieten ja auch nur die Leistung von einem der 4 großen Anbieter).


    Zitat

    Wer nicht von seinem Recht der freien Meinungsäußerung und Mitgestaltung in einer Demokratie gebrauch macht, verliert sein Recht hinterher rum zu meckern.


    Da die Bürger immer weniger Ihre Meinung sagen und durchsetzen, übernehmen es die Lobbys.
    Aber bestimmt nicht im Interesse des kleinen Bürgers.


    gruß sirius01:einschenken:


    Dumm nur, dass es eine Vertragsfreiheit zwischen Eigentümer/Vermieter und KNB gibt und Gerichte schon darüber entschieden haben, dass der Vermieter eine Schüssel NICHT dulden muss, wenn er ein "passendes" Angebot per (Zwangs-)Kabel zur Verfügung stellt.
    Soviel zum Thema "Zwangsverkabelung" aufheben - immerhin könnte ja der Vermieter auch eine Sat-Gemeinschaftsanlage installieren [dürfte aber aufgrund der sehr hohen Investitionskosten wie auch den monatlich anfallenden Kosten deutlich uninteressanter für den VM sein als ein Zwangskabel wo die Kosten für das Netz vom KNB übernommen werden und oben drein der Kunde die Grundgebühr zahlt (und damit der VM keinerlei Kosten hat)].


    Diese Entscheidung zwischen Kabel und Sat kann nur der Eigentümer fällen - und da wird auch ein Bundestagsbeschluss nichts dran ändern können - schließlich würde das einen direkten Eingriff in das Eigentum bedeuten, wenn der Bundestag entsprechende Beschlüsse fasst, dass der VM gezwungen wird, Schüsseln zu akzeptieren bzw. Schüsseln montieren zu müssen.

  • Hallo ReneRomann


    Nimm es nicht persöhnlich, aber:


    Wenn Du mit der gegenwärtigen Siteration so wie sie ist zufrieden bist.
    Oder gar da noch selber Vorteile hast, so ist diese Antwort in Ordnung.


    Wenn aber Du der Meinung bist, es müste sich etwas Ändern.
    So ist es die verkehrte Antwort. Weil Du nur überlegst, was geht nicht.
    (Macht die Mehrheit aller Bürger hier anscheinend so :loudly_crying_face: )


    Schlimm ist ja nur noch dabei, das Du den jenigen wenigen, die etwas ändern wollen,
    noch den Mut dazu nimst.


    Zu den Sat Antennen: Sat Antenne welche auf dem Balkon nicht fest mit der
    Gebäudesubstanz verbunden sind und das Aussehen nicht schädigen, sind zu dulden.
    Da gab es mal ein höchst Richterliches Urteil.


    Zum Monopol: Darum schrieb ich ja. Mal den Abgeordneten Schreiben. Gesetze können sich ändern.


    Zur technischen Machbarkeit: Die großen Kabelanbieter haben fast die gleichen Pakete/Sender. Die großen Unterschiede liegen in der Verschlüsselung und in der Preisstrucktur. Das Zauberwort hier, würde Multicrypt heißen und ist schon lange machbar.
    Damit wäre hier die größte Hürde schon überwunden.


    @all


    Es muss jeder selber wissen was Ihm liegt. Ewig ein Unternan und ja Sager zu bleiben
    oder einfach mal über seinen Schatten zu springen und sagen "es reicht!!!".


    Wenn ich mir die Entwicklung von HD+ anschaue, so kenne ich aber die Antwort schon jetzt :loudly_crying_face:


    "Wer immer mit dem Strom
    schwimmt, erreicht die Quelle nie.


    frei nach Peter Tille, dt. Schriftsteller, *1838 "


    Was die Erfolgs Chancen anbetrift. KabelD hat auf Grund zahlreicher Eingaben schon
    einige Auflagen vom Kartelamt bekommen. Es ist aber mehr machbar.


    gruß sirius01 :einschenken:

    Morgen ist heute auch schon wieder gestern?!?


  • Ich bin mitnichten mit der Zwangsverkabelung einverstanden - aber ändern kann ICH daran nichts. Und ändern kann ein Politiker daran auch nichts.
    Ändern könnte daran lediglich der Eigentümer etwas - nur was für den zählt (möglichst hohe Einnahmen ohne Kosten), ist mitnichten das, was für mich oder alle anderen Zwangsverkabelten zählt (nämlich für einen vernünftigen Preis ein Programmangebot, welches nicht durch die KNB künstlich um Sender oder Bandbreite beschnitten wird).
    Und genau da zeigst du keinerlei Lösungsansätze auf - Ich sage dir nur, dass die Politik an der aktuellen Situation nichts ändern wird, alleine weil die Eigentümer über ihr Eigentum entscheiden. Fakt ist nämlich, dass wenn mir die Zwangsverkabelung nicht passt, ich mir ja eine andere Wohnung ohne Zwangskabel suchen könnte...


    Zitat

    Zu den Sat Antennen: Sat Antenne welche auf dem Balkon nicht fest mit der
    Gebäudesubstanz verbunden sind und das Aussehen nicht schädigen, sind zu dulden.
    Da gab es mal ein höchst Richterliches Urteil.


    Und jetzt überleg mal, wie viele Zwangsverkabelte einen Balkon mit freier Sicht gen Süden haben... Das dürfte die absolute Minderheit sein!
    Zumal dieses schöne Wort "dulden" in den Urteilen drinstand - Duldung heißt NICHT Erlaubnis!


    Zitat

    Zum Monopol: Darum schrieb ich ja. Mal den Abgeordneten Schreiben. Gesetze können sich ändern.


    Da stimme ich dir schon zu - aber interessanterweise wurde ja 1998 der Telekom das BK-Netz entzogen und aufgesplittet. Dumm nur, dass sich dann die Teilnetzbetreiber wieder zusammengerottet haben (u.a. um Verwaltung und Kosten bei der Technik zu sparen).


    Zitat

    Zur technischen Machbarkeit: Die großen Kabelanbieter haben fast die gleichen Pakete/Sender. Die großen Unterschiede liegen in der Verschlüsselung und in der Preisstrucktur. Das Zauberwort hier, würde Multicrypt heißen und ist schon lange machbar.
    Damit wäre hier die größte Hürde schon überwunden.


    Und wer soll die Mehrkosten für Multicrypt zahlen? Das wird dann wohl der dumme Kunde sein...
    Zumal: Die Sender der ÖR werden z.B. bei KD NICHT komplett eingespeist - auch bei den Privatsendern in HD gibt's andere Netzbetreiber die mehr einspeisen... Da müsste dann das Angebot angeglichen werden (oder soll z.B. KD dann Sender x in seinem Bouquet nicht anbieten können, während UM im gleichen Netz den Sender verkauft? - dürfte insbesondere bei nicht-verschlüsselten ÖR sehr interessant sein).



    Ich habe die Zwangsverkabelung auch satt - aber das Kartellamt hat ja erst entsprechende Entscheidungen getroffen, dass prinzipiell die Zwangsverkabelung rechtens ist (nur die Vertragslänge von mehreren Jahren nicht in Ordnung ist).


    Und wenn du die Auflagen wie z.B. den Wegfall der Grund(los)verschlüsselung meinst: Das waren nicht Auflagen gegen KD, sondern Auflagen gegen die Sendergruppen, welche damit m.W. gegen ihre Sendelizenz verstoßen haben...

  • Hallo ReneRomann


    Natürlich akztepiere ich Deine Meinung. Wir leben ja schließlich in einer Demokratie.


    Nur überlege mal, wenn Du mit der selben Enegie überlegt hättes, was machbar ist,
    statt was warum nicht möglich ist, Dann wären wir weiter.


    Wenn alle Menschen auf diesen Planeten, bei den kleinsten Hindernissen aufgeben
    würden und sagen es geht ja so wieso aus tausenden Gründen nicht.
    Was wäre dann wohl? Ich spekuliere mal ein wenig.........:face_with_rolling_eyes:


    -Die Erde währe noch eine Scheibe um die sich alles dreht
    -Der Mensch kann nicht fliegen
    -Sklaverei
    -Stadtstaaten
    -Leibeigenschaft
    unnnnnnnnnnnnnd vieles mehr.


    Um dieses zu verändern, waren weitaus mehr Anstrengungen nötig, als um ein wenig
    Monopol zu bekämpfen. Wo sind wir denn angelangt?
    Zum Glück denken ja nicht alle so. Wo liegt denn die Logic, das wenn mir etwas nicht gefällt oder das etwas nicht richtig ist, das ich dann nicht überlege, wie es zu ändern ist.


    Nur mal als Beispiel: Stelle Dir mal vor, Du sitzt in einem völlig überhitzten Raum.
    Die einzigste Möglichkeit, es etwas behaglicher zu bekommen, wäre es das Fenster zu öffnen. Wo Du das Fenster letztes geöffnet hattest, wurde es vom Wind wieder zugeweht.
    Was machst Du? Bleibst Du mit den Gedanken"es hat ja doch keinen Sinn, es geht ja doch gleich wieder zu" sitzen? Oder stehst Du auf, öffnest das Fenster und legst etwas dazwischen, damit es nicht mehr zu geht?


    Das war nur ein Gedankenspiel.
    Macht was Ihr wollt. Ich habe Sat auf dem Balkon. Mir könntes es ja egal sein.
    Als einzelner kann ich und will ich nichts ändern. Wenn aber Unterstützung benötigt
    wird, helfe ich gerne mit. Denn nur gemeinsam ist man stark.


    Ein einzelner Baum egal wie groß, hat bei einem gewaltigen Sturm kaum oder keine
    Chance. Ein Wald aber schon.


    Entschludigung für das ganze OT. Aber anders konnte ich meinen Standpunkt nicht erklären. :winking_face:


    gruß Sirius01 :einschenken:

    Morgen ist heute auch schon wieder gestern?!?

  • Sirius:
    Es ist schön, dass du Sat auf dem Balkon hast - aber z.B. ich habe keinen Balkon geschweige denn freie Sicht gen Süden...


    Und ich glaube so geht es den meisten Mietern.


    Was mir aber noch immer ein wenig fehlt sind sinnvolle Vorschläge deinerseits zur Lösung des "Problems". Denn was weit verbreitet ist, ist das Meckern über die bestehende Situation ohne auch nur eine (realistische) Lösungsmöglichkeit aufzuzeigen...


    Fakt ist, das die Lösung mit der Sat-Schüssel auf dem Balkon nur für wenige Mieter überhaupt in Frage kommt (nämlich diejenigen mit Balkon auf der Südseite und oben drein mit freier Sicht). Der größte Teil hat aber entweder keinen Balkon oder keine freie Sicht gen Süden - und für alle diejenigen müsste eine Lösung auch funktionieren.
    Und genau hier bleibt das Problem, dass diejenigen auf der Südseite zwar prinzipiell dann eine Schüssel anschrauben könnten - aber diejenigen mit anderer Lage gleich verloren haben.
    Hier ist in meinen Augen der Vermieter gefragt, der Gemeinschaftsanlagen installieren sollte (ggf. Multischalter oder Unicable-Lösungen) - aber das kostet halt Geld. Und genau auf diesen Fakt spielen ja die KNB ab, in dem sie die Kosten für Netzaufbau und -wartung komplett übernehmen, wenn der Vermieter halt entsprechende Verträge mit ihnen abschließt.


    Übrigens:
    Ich rede hier keinesfalls von "kleinen" Hindernissen, sondern davon, dass der Mieter dem Vermieter in dem Fall schlichtweg ausgeliefert ist. Der Vermieter entscheidet, was er seinen Mietern zutraut (gleiches gilt ja auch z.B. für den Stromanbieter im Haus für Gemeinschaftsanlagen oder sogar die Gestattung, ob man überhaupt Kabel durch die Wand legen darf) - und aktuell sieht es beim TV-Empfang halt gesetzlich so aus, dass der Mieter zwar ein entsprechendes Informationsrecht hat, dieses aber auch mit Kabelempfang ausreichend gedeckt ist.
    Wo ich die Lösung eher sehe, ist in einer zusätzlichen Eigenschaft der Wohnung, ob Kabel- oder Sat-TV. Quasi wie die Frage, ob DSL oder kein DSL möglich ist...


    Wohngebiete mit Zwangskabel stehen dann schlechter da als Wohngebiete mit Sat-TV (wobei dann natürlich die Vorteile des BK-Netzes in Bezug auf Internet wegfallen).


    Ergo: Der Mieter entscheidet selbst, bei wem er einzieht - er wird ja nicht gezwungen in eine bestimmte Wohnung zu ziehen.
    Und genau deshalb halte ich eine Regelung im Sinne von "Wir brauchen ein Gesetz was Zwangskabel verbietet", wie du sie vorschlägst, für sehr fragwürdig...

  • @ReneRoman,


    es ist schon etwas sonderbar, was Du für eine Meinung hast. Eigentlich wollte ich mich nicht mehr an dieser Diskussion beteiligen, da ich mich schon mehrfach dazu geäußert habe.
    Trotzdem, DVB-T und Sat Empfang ist für jederman frei zugänglich und kostenfrei.
    Der Kabelanschluss ist eine Dienstleistung des Kabelanbieters und wird vom Endkunden bezahlt. Die Rundfunkabgabe ist zur Finanzierung des ÖR Rundfunks da und wird von allen in Deutschland lebenden Einwohner bezahlt.
    Darin enthalten sind alle Kosten, die entstehen um ÖR Rundfunk zu machen, also von der Produktion, Infrastrukturleistungen, Personalkosten usw.
    Die Privaten finanzieren sich ausschließlich von Werbung (Sollten sie jedenfalls)
    Eine unrümliche Ausnahme macht die HD+ Plattform. Dort versuchen sie schon wieder über Hintertüren eine zusätzliche Einnahmequelle zu generieren.


    Wenn Du keine ÖR Sender schauen willst dann lass es doch einfach.
    Ich jedenfalls kann das "Verblödungsfernsehen" der privaten überhaupt nich leiden. Ständig kommt ein neuer Digitalkanal von den privaten dazu, nur um noch mehr "Mist" abzuspielen.
    Den ÖR will man jetzt die Digitalkanäle streitig machen. Was für ein Schwachsinn.


    Es ist völlig in Ordnung, das die ÖR die Zahlung an die Kabelnetzer eingestellt haben. Ich hoffe auch, das die ÖR weiter ein werbefreies interessantes Programm anbieten können.
    Die privaten können von mir aus bleiben, wo der Pf... wächst.


    Nun verfalle bitte nicht wieder in den Wahnsinn, jeden einzelnen Satz von mir zu zitieren. Ich weiß, das Du ein "Zwangsverkabelter" bist und eine völlig andere Meinung hast.
    Versuche doch einfach Deine Empfangssituation zu verändern bzw. anzupassen. (Notfalls mit einem Umzug)
    Sonst musst Du dich eben einfach damit abfinden.

  • Radiouwe:
    Ich glaube hier werden zwei Themen vermischt...
    Einerseits geht's hier um die Einspeisegebühren (und da sehe ich es so, dass Gleichberechtigung zwischen DVB-T/DVB-S/DVB-C herrschen sollte) und andererseits geht's hier um Zwangsverkabelung.


    Was den Rundfunkbeitrag und dessen Verwendung anbetrifft, so habe ich ja bereits einen der letzten KEF-Berichte zitiert - umgerechnet auf die Zahl der Rundfunkbeitragszahler sind die Kosten für die Ausstrahlung (egal ob jetzt mit oder ohne Einspeisegebühren für's Kabel) verschwindend gering.
    Die Mehreinnahmen, welche aktuell über die Umstellung aller Leute auf die 17,98 € Beitrag dürften wohl locker dafür reichen, dass die Ausstrahlungskosten der nächsten Jahre gedeckt sind.
    Auch in meinen Augen ist es Aufgabe der ÖR, ein entsprechend qualitativ hochwertiges Programm anzubieten - und ich bin dafür auch bereit, einen entsprechenden Beitrag zu leisten - nur sollte man halt die Kuh nicht mehrmals melken. Ich hatte eigentlich gehofft, dass durch den Rundfunkbeitrag die Gebühren sinken - stattdessen scheint es aber so, als würde der Beitrag eher noch angehoben werden.


    Die andere Sache ist das oft genannte Problem der Zwangsverkabelung:
    Und genau die empfinde ich halt auch als Problem! In meinen Augen sollte das halt auch abgeändert werden - aber ich sehe aktuell keine vernünftige Möglichkeit, wie man ALLEN Mietern entsprechende Möglichkeiten geben kann, DVB-S zu empfangen (DVB-T sehe ich aufgrund der nicht flächendeckenden Ausstrahlung [z.B. Müritzregion] zusammen mit der sehr starken Programmeinschränkung auf aktuell 8 (!) Sender [1x ARD Mux, 1x ZDF Mux, kein privater Mux] in meiner Umgebung (MV) eher als Notfallbackup, nicht aber als ernsthaftes Informationsmedium an).


    By the way:
    HD+ ist in meinen Augen Kundenverarsche hoch 3 - aber es scheint ja genügend Leute zu geben, die HD+ unterstützen.


    Und noch was:
    Die ÖR und werbefreies TV - na ja, das ist wohl eher ein Wunsch als die Realität...
    Auf ARD und ZDF laufen ebenfalls Werbung (zwar "nur" bis 19:50 und nicht in dem Ausmaß wie auf den Privaten, aber trotzdem!) und auch die "Schleichwerbung" (z.B. durch die Bekleidung der Moderatoren/innen)...


    Trotzdem ist dies allemal besser als die Werbeverseuchung bei den Privaten...


    Übrigens:
    Ich finde es gut, dass du am Ende genau die richtigen Sätze gefunden hast: Entweder man findet sich mit der Situation (Zwangsverkabelung) ab - oder man muss umziehen.
    Fakt ist, dass Letzteres gerade nicht in Frage kommt - aber das heißt noch längst nicht, dass ich mit dem Thema abgeschlossen habe.


    Nur sehe ich es auch realistisch: Nur weil ich in der Situation bin, heißt das noch längst nicht, dass man über regulatorische Maßnahmen den Vermieter zu irgendetwas zwingen sollte, wie es Sirius01 vorschlägt. Eher kann man selbst Maßnahmen ergreifen und seine Situation verbessern (wie den angesprochenen Umzug).


    Übrigens:
    Ich würde mir von KD wünschen, dass sie den Streit mit den ÖR nicht auf dem Rücken der Kunden austragen und stattdessen endlich als Mehrwert für die Kunden alle ÖR (auch die HD-Versionen) einspeisen! Die aktuelle Situation ist eher "suboptiomal" wenn nicht sogar sch...e für den Kunden.
    Und ich frage mich wirklich, wie viele Kunden sie damit eher vergraulen/vor den Kopf stoßen, die dann von KD weg hin zum Sat-Empfang tendieren.

  • @ReneRoman,


    das was Du Dir wünschst, würde ich mir auch wünschen.
    Aber KDG will Geld verdienen. Der Kunde ist denen völlig egal.


    Marco 777 hat es in seinem (ersten) Post im 3. Absatz genau getroffen.
    Die Reanalogisierung ist ein Vorprodukt um die digitalen "Zusatzdienste" zusätzlich zu berechnen. Auch die "sterbende Grundverschlüsselung" ist ebenso wie die gekaufte Infrastruktur bis zur Empfängerdose nur dazu gut, um den Kunden zu adressieren und zusätzlich zu belasten mit irgend welchen zusätzlichen Paketen (natürlich gegen extra Gebühr).


    Die Eigentümer wollen so wenig wie möglich Aufwand haben mit Ihren Wohnungen, die sie vermieten. Da ist der "kostenlose" Kabelanbieter gerade gut genug. Sag mir doch einen vernüftigen Grund warum sie Sat ZF anbieten sollten und ständig die Anlagen warten sollten.
    Auch sie haben Geld in die Inmobilie gesteckt, welches sich möglichst schnell auf Ihrem Konto vermehren sollte. Das ist eben der reine Kapitalismus. Zwischenmenschlich bleibt da alles auf der Strecke.


    Ich wünsche Dir wieder bessere Zeiten.
    Ich war auch lange am Kabelnetz (incl. aller Kosten). Allerdings hatte ich die Möglichkeit eine 45 cm Schüssel (mit Rotor) auf dem Balkon zu betreiben.
    Ich bin froh, das das der Vergangenheit angehört.