Kabel Deutschland will gegen ARD und ZDF wegen Einspeisegebühren klagen

  • Kabel Deutschland will gegen ARD und ZDF wegen Einspeisegebühren klagen


    Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) kündigt eine Klage vor einem Zivilgericht gegen ARD und ZDF wegen der Kündigung der Einspeiseverträge zum Jahresende durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. „Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Adrian von Hammerstein der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ, Ausgabe vom 31. Juli).


    Es könne nicht sein, „dass sich ARD und ZDF für 50 Prozent ihrer Gebührenzahler, nämlich für die Kabelkunden, einer partnerschaftlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren verweigern“, wird der Chef des Kabelnetzbetreibers weiter zitiert. Man stütze sich bei der Klage auf ein Gutachten, dass die Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel von der Universität Hamburg im Auftrag des Kabelnetzbetreibers erstellt haben. Der KDG-Chef zeigt Verhandlungsbereitschaft. „Sollte keine Einigung zustande kommen, würde der größte Kabelnetzbetreiber Deutschlands „auf die Einspeisung wichtiger Programme von ARD und ZDF verzichten“, droht von Hammerstein jedoch Konsequenzen an.


    ARD und ZDF hatten am 25. Juni die Kündigung der Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 mitgeteilt. „Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen“, bekräftigte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und MDR-Intendantin im Juni die Auffassung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, dass man im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren zu keinen Zugeständnissen bereit sein würde. „Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen“, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut.
    Bei den bisher gezahlten Einspeisegebühren geht es um rund 60 Millionen Euro, die ARD, ZDF und Arte bislang pro Jahr an Kabel Deutschland und Unitymedia sowie Kabel BW zahlen – und zwar nur an diese großen Kabelunternehmen. Kleinere Netzbetreiber (im Besitz der Wohnungswirtschaft, des Handwerks und der Kommunen) sowie andere Unternehmen wie etwa die Telekom mit IPTV erhalten dagegen keine Vergütung für die Verbreitung. „Die großen Kabelnetzbetreiber werden künftig nicht mehr privilegiert sein“, sagt Eva-Maria Michel, Justiziarin des WDR, der hauseigenen Publikation „WDR Print“ (Ausgabe August 2012). „Gerade die großen Drei sind heute so finanzstark, dass sie von uns keine Subvention mehr brauchen“, kommentiert sie die gekündigten Einspeisentgelte als historisches Relikt aus den Zeiten des Kabelnetzausbaus.


    „Befürchtungen, dass die öffentlich-rechtlichen Programme künftig nicht mehr in den Kabelnetzen verbreitet werden könnten, sind unbegründet“, konkretisiert die WDR-Justiziarin die sogenannten „Must carry“-Regelungen als Einspeiseverpflichtungen des Gesetzgebers. Danach müsste ein Kabelnetzbetreiber alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einspeisen. Einschränkend gelte jedoch, dass die regionalen Hörfunkprogramme und regionalisierten Fernsehprogramme der ARD-Landesrundfunkanstalten nur im jeweiligen Verbreitungsgebiet eingespeist werden müssen, heißt es in der Publikation. Für die analoge Verbreitung wären unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Landesmediengesetzen vorgesehen. Diese würden im Grundsätzlichen jedoch gewährleisten, dass die Programme Das Erste, ZDF, Kika, Phoenix, 3 Sat, Arte und das jeweils regionale Dritte Fernsehprogramm angeboten werden müssten. Die Einspeisung der regionalen Radio-Programme sowie die Programme von Deutschlandradio seien ebenfalls durch die Landesmediengesetze vorgeschrieben, hieß es.


    Quelle: areadvd

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  • Unitymedia setzt im Kabelstreit auf außergerichtliche Einigung mit ARD und ZDF
    06.08.2012 (Redaktion Infosat)


    Der Kabelnetzbetreiber Unitymedia Kabel BW will sich bei dem Streit um die Kabeleinspeisegebühren außergerichtlich mit ARD und ZDF einigen. „Wir setzen auf eine Lösung am Verhandlungstisch“, sagte Unitymedia-Chef Lutz Schüler dem „Handelsblatt“ (Ausgabe vom 6. August). Eine Klage gegen die Öffentlich-Rechtlichen – wie sie der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland angekündigt hatte – will sein Unternehmen ausdrücklich nicht anstrengen. Schüler setzt vielmehr auf eine noch intensivere Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Sendern. „Wir können mit den Inhalten von ARD und ZDF auf unserer Kabelplattform ein deutsches Netflix auf die Beine stellen“, betonte er gegenüber der Zeitung.


    Dem Bericht zufolge führten Schüler und ZDF-Technikchef Andreas Bereczky bereits erste Gespräche über eine Integration der ZDF-Mediathek. Auch sei das Kabelunternehmen an der neuen Videoplattform „Germany’s Gold“ interessiert, die ARD und ZDF gemeinsam mit privaten Produktionsfirmen Ende des Jahres starten wollen. Die bereits vor geraumer Zeitraum angekündigte Multimedia-Plattform „Horizon“ soll indes im ersten Halbjahr 2013 starten, kündigte Lutz Schüler gegenüber dem „Handelsblatt“ an. Mit der neuen Plattform will das Kabelunternehmen Fernsehsender, Internet und persönliche Inhalte wie Fotos und Musik in einer Set-Top-Box zusammenführen.


    Während Unitymedia Kabel BW im Konflikt um die Einspeisegebühren auf außergerichtliche Verhandlungen setzt, geht Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber, Kabel Deutschland (KDG), einen anderen Weg. Die KDG hatte eine Klage vor einem Zivilgericht gegen ARD und ZDF wegen der Kündigung der Einspeiseverträge zum Jahresende durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angekündigt. „Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen“, hatte Adrian von Hammerstein, Vorstandsvorsitzender von Kabel Deutschland, Ende Juli der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ gesagt.


    ARD und ZDF hatten am 25. Juni die Kündigung der Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 bekannt gegeben. „Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen“, bekräftigte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und MDR-Intendantin im Juni die Auffassung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, dass man im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren zu keinen Zugeständnissen bereit sein würde. „Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen“, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut (Digitalmagazin berichtete). Bei den bisher gezahlten Einspeisegebühren geht es um rund 60 Millionen Euro, die ARD, ZDF und Arte bislang pro Jahr an Kabel Deutschland und Unitymedia sowie Kabel BW zahlen – und zwar nur an diese großen Kabelunternehmen. Kleinere Netzbetreiber (im Besitz der Wohnungswirtschaft, des Handwerks und der Kommunen) sowie andere Unternehmen wie etwa die Telekom mit IPTV erhalten dagegen keine Vergütung für die Verbreitung.

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  • Nun haben sie es getan!


    http://www.digitalfernsehen.de…-vor-Gericht.91209.0.html



    Zitat

    Kabel Deutschland zieht gegen Bayerischen Rundfunk vor Gericht
    Der Streit um die Kabel-Einsepisegebühren wird nun tatsächlich vor Gericht ausgetragen. Denn Kabel Deutschland hat seine Drohung, rechtlich gegen die gekündigten Verträge von ARD und ZDF vorzugehen, wahr gemacht und Klage gegen den Bayerischen Rundfunk eingereicht. Kabel Deutschland will auch künftig für die Einspeisung der öffentlich-rechtlichen Sender von ARD und ZDF bezahlt werden. Das hat der bundesweite Kabelnetzbetreiber bereits Ende Juli deutlich gemacht und angekündigt, gegen die gekündigten Verträge und den damit verbundenen Zahlungsstopp notfalls auch rechtlich vorzugehen. Wie der "Tagesspiegel" unter Berufung auf den Evangelischen Pressedienst am Mittwoch berichtete, kommt es nun zu einem ersten Prozess, denn Kabel Deutschland hat Klage gegen den Bayerischen Rundfunkrat eingereicht, um die weitere Zahlung der Einspeiseentgelte zu erzwingen.
    Der Gebührenstreit zwischen den drei großen Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten war Ende Juni eskaliert, als ARD und ZDF ihre bis Ende 2012 laufenden Kabel-Verträge gekündigt haben. ZDF-Intendant Thomas Bellut bezeichnete die Einspeisegebühr als "historisch überholt" und fügte hinzu, dass man es nicht mehr rechtfertigen könne, "dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen." Kabel Deutschland will dies aber nicht hinnehmen und sieht die Öffentlich-Rechtlichen durch ihren Grundversorgungsauftrag dazu verpflichtet, die Verbreitung ihrer Sender zu gewährleisten - und das gehe eben nur über einen Vertrag. Während sich ARD und ZDF auf die Must-Carry-Regel berufen, hält Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein dagegen, dass die Kabelnetzbetreiber zwar laut Rundfunkstaatsvertrag dazu verpflichtet seien, die Programme zu verbreiten, aber eben nicht kostenlos. Der ebenfalls von der Kündigung betroffene Kabelanbieter Unitymedia Kabel BW will dagegen weiter auf Verspräche setzen.

  • "„Kompromiss über Zahlung von Einspeiseentgelten nicht vorstellbar“ – Streit um Kabelverträge von ARD und ZDF
    Digitalmagazin im Gespräch mit Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR
    10.09.2012
    Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR
    - © MDR/Andreas Lander -


    Die ARD, die die Einspeiseverträge mit den großen Kabelnetzbetreibern zum Jahresende gekündigt hat, bleibt hart auf Kurs. Ein Kompromiss über die Zahlung von Einspeiseentgelten sei nicht vorstellbar, bekräftigt Jens-Ole Schröder, juristischer Direktor des MDR. Warum sich die ARD gemeinsam mit dem ZDF zu diesem Schritt entschlossen hat und warum dieses Vorgehen „längst überfällig“ war, erläutert Schröder im Gespräch mit Digitalmagazin.


    Digitalmagazin: Herr Schröder, ARD und ZDF haben die Einspeiseverträge mit Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW fristgerecht zum Ende des Jahres gekündigt. Warum ist die Entscheidung gerade jetzt gefallen?


    Schröder: Die Entscheidung, die Kabeleinspeiseverträge zu kündigen, ist schon etwas älter. Die ARD hat dies den Kabelnetzbetreibern schon vor vielen Jahren angekündigt und auch öffentlich darüber gesprochen. Der genaue Kündigungszeitpunkt ergibt sich aus der Laufzeit der Verträge: Diese wurden 2008 geschlossen und sind zu Ende 2012 erstmalig kündbar.


    Digitalmagazin: Die Öffentlich-Rechtlichen halten eine Einspeisegebühr generell für historisch überholt. Was heißt das konkret?


    Schröder: Die Breitbandkabelnetze in Deutschland wurden ursprünglich von der Deutschen Bundespost errichtet. Aus dieser Zeit stammt das Modell, dass Kabelnetzbetreiber von Rundfunkveranstaltern „Gebühren“ verlangen – als Beitrag für den Netzausbau. Diese Situation ist mittlerweile aber eine ganz andere. Die Kabelnetze sind längst privatisiert und Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW sind hochprofitable Wirtschaftsunternehmen. Sie stehen in einem Wettbewerb mit kleineren Kabelnetzbetreibern, IPTV- und Web-TV-Anbietern. Mit Ausnahme der drei großen Kabelnetzbetreiber erhält keiner dieser Anbieter, die Rundfunkprogramme in eigener Verantwortung vermarkten, von ARD-Anstalten Einspeiseentgelte. Diesen Paradigmenwechsel auch bei den großen Regionalgesellschaften vorzunehmen, war längst überfällig. Auch die großen Regionalgesellschaften vermarkten ihre Produkte an Endkunden und erhalten hierfür von diesen ein Entgelt. Eine zusätzliche Einspeisegebühr führt dabei zu einer ungerechtfertigten Doppelvergütung.


    Digitalmagazin: Wie ist die Kündigung mit den Programminteressen der Gebührenzahler vereinbar?


    Schröder: Die Rundfunkteilnehmer haben ein Recht darauf, dass die ARD die Gebührengelder vorrangig in die Herstellung attraktiver Programme investiert – statt mit ihren Geldern die Gewinne von Kabelnetzbetreibern zu vermehren. Die Kündigung der Einspeiseverträge dient der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Rundfunks und damit einem verantwortungsvollen Umgang mit Gebührengeldern.


    Digitalmagazin: Mittlerweile zeichnet sich mit Unitymedia eine außergerichtliche Einigung ab. Zuvor drohte der Kabelnetzbetreiber allerdings mit „Ausspeisung“…


    Schröder: Die ARD ist der Auffassung, dass die „Ausspeisung“ wichtiger ARD-Sender mit den gesetzlichen „Must Carry“-Regeln unvereinbar wäre und auch kartellrechtliche Fragen aufwerfen würde. Eine „Ausspeisung“ wäre aber auch nicht im Interesse von den großen Kabelnetzbetreibern und von deren Endkunden – denn diese können ja in vielen Fällen schnell und unkompliziert den Anbieter wechseln. Die ARD geht daher davon aus, dass auch nach dem Jahreswechsel alle wichtigen Programme bei Unitymedia weiter verfügbar sein werden.


    Digitalmagazin: Seit der Kündigung sind mittlerweile ein paar Wochen ins Land gegangen. Haben sich die Gemüter wieder beruhigt bzw. gibt es einen aktuellen Dialog?


    Schröder: Die ARD wird sich in Gesprächen mit den betroffenen Kabelnetzbetreibern im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Programminteressen ihrer Zuschauerinnen und Zuschauer einsetzen. Ein Kompromiss über die Zahlung von Einspeiseentgelten ist aber nicht vorstellbar. Wir wollen auch den großen Kabelkonzernen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Programme zahlen.


    Digitalmagazin: Herr Schröder, vielen Dank für das Gespräch."
    Quelle Infosat

    DMM Unstable OE 2.5 - Dreambox OS/GP4/Zombi-Shadow-FHD -- alles immer aktuell -- -- -- Sat in BW: 13.0°E - 19.2°E - 23.5°E - 28.2°E + Kabel UM(BW) + DVB-T2 in NRW

  • Zitat

    Original von Waltxx
    [...]
    Schröder: Die ARD ist der Auffassung, dass die „Ausspeisung“ wichtiger ARD-Sender mit den gesetzlichen „Must Carry“-Regeln unvereinbar wäre und auch kartellrechtliche Fragen aufwerfen würde. Eine „Ausspeisung“ wäre aber auch nicht im Interesse von den großen Kabelnetzbetreibern und von deren Endkunden – denn diese können ja in vielen Fällen schnell und unkompliziert den Anbieter wechseln. Die ARD geht daher davon aus, dass auch nach dem Jahreswechsel alle wichtigen Programme bei Unitymedia weiter verfügbar sein werden.[...]


    Das ich nicht lache...
    Was für eine Alternative hab ich als Kabel-Kunde denn?
    Kabel-Anbieter sind Monopolanbieter - ergo nichts mit Auswahl...
    Auswahl hab ich nur, wenn ich auf Sat oder DVB-T wechsele (wobei DVB-T keine Alternative ist, u.a. wegen der fehlenden Sender, selbst bei den ÖR, und keinem HD).

  • Ist doch intelligent gemacht. Ab nächsten Jahr sollen ja die GEZ-Gebühren pro Haushalt berechnet werden, und somit müssen sie nicht mehr über die Gebühren nachdenken, die denen sonst entgangen werden.

    externes Netzteil
    Box1 DMM 7020 HD OE 2.0 GP 3.2 Wohnzimmer mit 2,5" 250 GB HDD
    Box2 DMM 7000S Gemini 4.7 Schlafzimmer

  • Und am Ende zahlen wir Kabelkunden doppelt: einmal GEZ und einmal erhöhte Preise an die Kabelanbieter, weil denen zukünftig die Einspeisegebühr fehlt.

  • Zitat

    Original von kashmir
    Und am Ende zahlen wir Kabelkunden doppelt: einmal GEZ und einmal erhöhte Preise an die Kabelanbieter, weil denen zukünftig die Einspeisegebühr fehlt.


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  • Zitat

    Original von muelleimer321


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    Ich warte wirklich nur noch darauf, dass die Sender nicht mehr eingespeist werden - dann hängt bei mir - egal was der Vermieter sagt - aber 1 fix 3 'ne Schüssel. Und der kann mir dann mal den Buckel runterrutschen. Denn in analog-SD, was ja Must-Carry betrifft, tu ich mir die ÖR definitiv nicht mehr an. Es reicht jetzt schon, dass KD die HD-Sender der 3. Sender nicht einspeist (oder einspeisen will).
    Aktuell überlege ich schon, ob ich nicht die GEZ-Gebühren anteilig kürze, weil mir ja gar nicht die Möglichkeit zum Empfang der Sender geboten wird (eben halt weil mein Vermieter mir aktuell noch den Aufbau einer Schüssel mit Verweis auf KD untersagt).