Kabel Deutschland will gegen ARD und ZDF wegen Einspeisegebühren klagen
Der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) kündigt eine Klage vor einem Zivilgericht gegen ARD und ZDF wegen der Kündigung der Einspeiseverträge zum Jahresende durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an. „Wir sind davon überzeugt, die richtigen Argumente auf unserer Seite zu haben und sind entschlossen, unsere Position, auch im Interesse unserer Kunden, vor Gericht durchzusetzen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Adrian von Hammerstein der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ, Ausgabe vom 31. Juli).
Es könne nicht sein, „dass sich ARD und ZDF für 50 Prozent ihrer Gebührenzahler, nämlich für die Kabelkunden, einer partnerschaftlichen Lösung im Streit um die Einspeisegebühren verweigern“, wird der Chef des Kabelnetzbetreibers weiter zitiert. Man stütze sich bei der Klage auf ein Gutachten, dass die Medienwissenschaftler Hans-Heinrich Trute und Roland Broemel von der Universität Hamburg im Auftrag des Kabelnetzbetreibers erstellt haben. Der KDG-Chef zeigt Verhandlungsbereitschaft. „Sollte keine Einigung zustande kommen, würde der größte Kabelnetzbetreiber Deutschlands „auf die Einspeisung wichtiger Programme von ARD und ZDF verzichten“, droht von Hammerstein jedoch Konsequenzen an.
ARD und ZDF hatten am 25. Juni die Kündigung der Einspeiseverträge mit den Kabelnetzbetreibern Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW mit Wirkung zum 31. Dezember 2012 mitgeteilt. „Wir wollen kein Geld mehr für die Verbreitung unserer Kanäle zahlen“, bekräftigte Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und MDR-Intendantin im Juni die Auffassung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, dass man im Streit um die Kabel-Einspeisegebühren zu keinen Zugeständnissen bereit sein würde. „Es ist nicht mehr zu rechtfertigen, dass Gebühren an Unternehmen gezahlt werden, die mit der Vermarktung unserer Programme gutes Geld verdienen“, sagte ZDF-Intendant Thomas Bellut.
Bei den bisher gezahlten Einspeisegebühren geht es um rund 60 Millionen Euro, die ARD, ZDF und Arte bislang pro Jahr an Kabel Deutschland und Unitymedia sowie Kabel BW zahlen – und zwar nur an diese großen Kabelunternehmen. Kleinere Netzbetreiber (im Besitz der Wohnungswirtschaft, des Handwerks und der Kommunen) sowie andere Unternehmen wie etwa die Telekom mit IPTV erhalten dagegen keine Vergütung für die Verbreitung. „Die großen Kabelnetzbetreiber werden künftig nicht mehr privilegiert sein“, sagt Eva-Maria Michel, Justiziarin des WDR, der hauseigenen Publikation „WDR Print“ (Ausgabe August 2012). „Gerade die großen Drei sind heute so finanzstark, dass sie von uns keine Subvention mehr brauchen“, kommentiert sie die gekündigten Einspeisentgelte als historisches Relikt aus den Zeiten des Kabelnetzausbaus.
„Befürchtungen, dass die öffentlich-rechtlichen Programme künftig nicht mehr in den Kabelnetzen verbreitet werden könnten, sind unbegründet“, konkretisiert die WDR-Justiziarin die sogenannten „Must carry“-Regelungen als Einspeiseverpflichtungen des Gesetzgebers. Danach müsste ein Kabelnetzbetreiber alle digitalen Hörfunk- und Fernsehprogramme von ARD und ZDF einspeisen. Einschränkend gelte jedoch, dass die regionalen Hörfunkprogramme und regionalisierten Fernsehprogramme der ARD-Landesrundfunkanstalten nur im jeweiligen Verbreitungsgebiet eingespeist werden müssen, heißt es in der Publikation. Für die analoge Verbreitung wären unterschiedliche Regelungen in den jeweiligen Landesmediengesetzen vorgesehen. Diese würden im Grundsätzlichen jedoch gewährleisten, dass die Programme Das Erste, ZDF, Kika, Phoenix, 3 Sat, Arte und das jeweils regionale Dritte Fernsehprogramm angeboten werden müssten. Die Einspeisung der regionalen Radio-Programme sowie die Programme von Deutschlandradio seien ebenfalls durch die Landesmediengesetze vorgeschrieben, hieß es.
Quelle: areadvd