dann müssen die auch die Spotbeams abschalten bzw. auf die technisch mögliche Europaabdeckung aufmachen oder ?
Europaweites Pay-TV ohne Grenzen? EuGH entscheidet am 4. Oktober
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ab wann ist das denn so - ab dem heutigen Tag?
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Sorry Jungs, aber irgendwie dachte ich dass das Niveau hier wenigstens etwas höher als im DF-Forum sei.
Es geht um die Verbreitung von nicht urheberrechtlich-geschützten Sendungen. Obwohl Fußballübertragungen Elemente wie die Hymnen, o.ä. haben wurden sie als nicht geschützte Sendungen eingestuft und ein Privatmensch kann sich die jeweilige Karte holen und die Sendung anschauen.
In dem konkreten Fall wurde aber schon bei Fußballübertragungen so entschieden, dass die Pub-Besitzerin die Griechenland-Pay-TV-Karte nicht nutzen darf weil es sich um eine öffentliche Ausstrahlung vor Publikum handelt.
Wie das Ganze mit geschützten Werken wie Filmen aussehen wird, wird sich noch zeigen. Da hat das gegenwärtige Urteil keine auswirkung denn selbstverständlich darf jeder Anbieter seine urheberrechtlich-geschützten Werke schützen/ausstrahlen wie er will.
Und mit dem Spotbeam hat das noch viel weniger zu tun, denn es kann niemand gezwungen werden, ganz Europa auszuleuchten. Wäre ja noch komischer.
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Europäischer Gerichtshof kippt Ländergrenzen für Pay-TV
Der Pay-TV-Markt in Europa steht vor einem Umbruch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kippte am Dienstag in Luxemburg die nationalen Vermarktungsgrenzen und entschied, dass es Zuschauern nicht verboten werden darf, sich Decoderkarten für den Empfang ausländischer Bezahlplattformen zu beschaffen.
Laut Gericht verstoßen Exklusivitätsrechte bei der Vermarktung von Bezahlangeboten gegen EU-Recht, da sie den europäischen Binnenmarkt in nationale Märkte trennen. Nach Ansicht der Richter verstoßen nationale Vorschriften, die die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs sowie gegen das Wettbewerbsrecht der EU.
Eine Gutachterin des Gerichts hatte zuvor bereits empfohlen, die Verwendung ausländischer Decoderkarten zum Empfang von Pay-TV-Übertragungen zu billigen. Das EU-Gericht folgt in etwa drei Vierteln aller Fälle der Empfehlung der Gutachter. Hintergrund ist ein Streit der englischen Premier League mit einer Pub-Besitzerin, die mit einer aus Sicht des Ligaverbands nicht autorisierten griechischen Decoderkarte in England Fußballspiele gezeigt hatte (Rechtssache C-403/08).
Hintergrund des Falls ist ein Streit der englischen Premier League mit der Pub-Besitzerin Karen Murphy. Die Wirtin aus Portsmouth hatte in ihrer Kneipe Fußball im Pay-TV gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland. Daraufhin wurde sie von der englischen Fußballliga verklagt. Murphys Anwalt hatte sich auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU gestützt. Dieser Einschätzung folgten die Richter in ihrem Urteil am Dienstag. Der Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre. Gegen das Urteil aus Luxemburg ist keine Berufung möglich.
Bundesliga drohen massive finanzielle Konsequenzen
Für die Proficlubs und Millionen von Fans steht dabei viel Geld auf dem Spiel. Das Urteil könnte die Fußball-Übertragungen im Abonnementfernsehen billiger machen, nachdem die Richter in Luxemburg die Weichen für einen europaweiten Wettbewerb gestellt haben. Fans könnten in Zukunft Verträge mit ausländischen Anbietern abschließen, die Live-Spiele aus der Bundesliga oder anderen Ligen kostengünstiger anbieten als nationale Pay-Sender.
Die Entscheidung hat zudem enorme Auswirkungen auf die Vermarktung der Bundesliga. Bayern Münchens Vorstandschef Karl-Heinz Rummenigge befürchtet sogar "gefährliche Zeiten". Die Preise für nationale Übertragungsrechte könnten gewaltig unter Druck geraten. Derzeit sorgen die TV-Erlöse in Deutschland immerhin für knapp ein Drittel der Gesamteinnahmen der Vereine.
Nach Ansicht der EuGH-Gutachterin bewirken Exklusivitätsrechte eine Aufteilung des Binnenmarktes in getrennte nationale Märkte. Dies stelle eine "Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit dar" und sei nicht mit dem Unionsrecht konform. Unklar sind derzeit die Folgen des Urteils auf andere Pay-TV-Angebote wie Spielfilme und Serien.
Konsequenzen für Spielfilme und Serien noch nicht absehbar
Das EU-Gericht schränkte ein, dass sich das Urteil nicht auf urheberrechtlich geschützte Inhalte anwenden lasse. Bei einzelnen Teile einer Übertragung wie beispielsweise der Hymne der Premier League handele es sich um geschützte Werke. Fußballspiele selbst stuften die Richter hingegen nicht als geschützte Werke ein.
In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsste. Auch der Zugriff auf Spielfilme und andere Bezahlinhalte von attraktiven Konkurrenten aus dem deutschsprachigen Ausland könnte damit für die Kunden nur eingeschränkt geöffnet werden. Bislang waren über Zwischenhändler abgeschlossene Abos für Angebote von BSkyB, Canal Digitaal und anderen ausländische Bezahlplattformen generell in einer rechtlichen Grauzone angesiedelt gewesen.
Die Football Association Premier League (FAPL), die sich um die Vermarktung der Premier-League-Spiele kümmert, hatte gegen die Verwendung ausländischer Decoderkarten geklagt. Unternehmen würden Karten aus dem Ausland nach Großbritannien importieren und sie Gaststätten zu günstigeren Preisen anbieten als die heimischen Lizenznehmer. Dagegen ist die Generalanwältin der Ansicht, dadurch werde die wirtschaftliche Verwertung der Rechte nicht unterlaufen, denn schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.
Q: DF
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Zitat
Originally posted by fendodendo
Hast du ne Ahnung...
Das ist die Killermeldung schlechthin! Wie ein 6er im Lotto, was paytv betrifft!
Von wegen deutscher Kommentar! Wie viele schauen sich Fußball über chinesische Seiten an?
Also zumindest weiß ich, dass China nicht unter den europäischen Binnenmarkt fällt
Daher gerne nochmal die Frage, welcher europäischer Pay-TV Anbieter hat die komplette Bundesliga ?
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Zitat
Original von tom04
Sorry Jungs, aber irgendwie dachte ich dass das Niveau hier wenigstens etwas höher als im DF-Forum sei.Deswegen wäre es auch nett von dir, das Niveau nicht zu senken, oder hörst du gerne "Du begreifst es nicht!" von jemandem, der nicht mal den Leitartikel auf den sich die Diskussion bezieht, gelesen hat?
Wie es letztlich sein wird, haben wir nicht zu entscheiden. Also abwarten! Aber ich bin guten Mutes, dass es endlich was wird mit legalen Sky UK Karten in Deutschland.
Grüße
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Digital+ Spain zeigt doch auch Bundesligaspiele oder? Heißt das jetzt. Dass man sich endlich auch eine D+ Karte kaufen kann - frag nur weil da noch NBA in HD kommt
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Hast du meine beiden Beträge gelesen und verstanden? Habe noch nirgends gesehen dass du auf meine Argumentation eingehst. Und ja, ich habe den Sat & Kabel Artikel nicht gelesen, da ich weder von DF noch von Sat & Kabel was halte. Habe aber andere Artikel im Guardian oder SPON gelesen.
Es geht um nicht urheberrechtlich geschützte Werke und Fußballübertragungen wurden trotz einiger kleinerer urheberrechtlich geschützter Elemente insgesamt als nicht geschützt eingestuft. Und nicht urheberrechtlich geschützte Elemente dürfen nun mal nicht auf die bisherige Weise eingeschränkt werden.
Im schlimmsten Fall werden die Vereine auf die Einnahmen aus Übertragungen im europäischen Land verzichten, mehr Änderungen sehe ich in diesem Urteil nicht.
Bei Filmen sieht es ganz anders aus. Bei Amazon kann ich doch auch keine MP3s aus UK kaufen, den iTunes-Store gibt es auch nicht in allen EU-Ländern, ... Und mit Pay-TV wird es bei urheberrechtlich geschützten Elementen wie Filmen höchstwahrscheinlich auch keine Änderung geben. Sky UK ist höchst erfolgreich und die werden den Teufel tun ihr Modell zu ändern um eine verschwindend geringe Nutzerzahl vom Festland zu gewinnen.
Warte doch einfach ab, aber ich bin überzeugt dass sich bei den Abo-Einschränkungen (wer die jeweilige Pay-TV-Karte kaufen darf) bei Film-Sendern wenig ändern wird. Ob es bei Sport-Sendern Änderungen gibt wird sich zeigen, aber auch da bezweifel ich dass es im Sinne der Nutzer sein wird.
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man sollte auch zwischen privaten und kommerziellen (zb. wirte) abo varianten differenzieren.
ob und welche anbieter schlussendlich ihr angebot auch grenzübergreifend anbieten werden und welche ausländische abo's im gewünschten EU land aktiviert werden können, ist eine andere sache. die jeweiligen gebühren wären ja laut folgendem artikel bei offiziellen karten aus land xy gedeckt.
ZitatEU-Gericht kippt exklusive Fußball-Vermarktung
Luxemburg (dpa) - Die Exklusiv-Vermarktung von Fernsehrechten im Profifußball muss geändert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied in Luxemburg, dass ausländische Decoderkarten zum Empfang von Übertragungen im Bezahlfernsehen nicht verboten werden dürfen.
Live-Übertragung Die TV-Rechte-Vermarktung im europäischen Fußball wurde durch ein Gerichtsurteil gekippt. © dpaDas Urteil wird zu einer Änderung der Vermarktung von Sportrechten führen und hat auch Auswirkungen auf den Verkauf der TV-Rechte der deutschen Bundesliga. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. (Rechtssachen C-403/08 und C-429/08 )
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass "nationale Rechtsvorschriften, die die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung ausländischer Decoderkarten untersagen, gegen den freien Dienstleistungsverkehr verstoßen". Ein System von exklusiven Lizenzen verstößt auch gegen das Wettbewerbsrecht der Union, so der Spruch.
Mit seiner Entscheidung gab der EuGH der Pub-Besitzerin Karen Murphy aus dem englischen Portsmouth recht. Murphy hatte in ihrer Kneipe Spiele der englischen Premier League gezeigt, dafür aber keine Decoderkarte des britischen Bezahlsenders BSkyB verwendet, sondern eine günstigere aus Griechenland.
Daraufhin wurde die Kneipen-Chefin von der "Football Association Premier League" (FAPL) verklagt, welche die Rechte zur Ausstrahlung der Premier League vermarktet. In den Exklusiv-Verträgen mit der FAPL müssen sich nationale Sendeanstalten verpflichten, die Spiele der Premier League verschlüsselt auszustrahlen und das Signal nur Bürgern in ihren Ländern zugänglich zu machen.
Die Entscheidung des höchsten EU-Gerichts kam nicht aus heiterem Himmel. Bereits vor der Urteilsverkündung war eine hohe Gerichts-Gutachterin zu der Ansicht gekommen, dass durch die Verwendung ausländischer Decoderkarten die kommerzielle Verwertung der Rechte nicht unterlaufen werde. Schließlich würden die entsprechenden Gebühren für diese Karten entrichtet.
In dem Grundsatzurteil geht es auch um Fragen des Urheberrechts. Das höchste EU-Gericht entschied, das einzelne Teile einer Übertragung wie beispielsweise die Hymne der Premier League geschützte Werke seien, Fußballspiele selbst hingegen nicht.
weiter lesen: http://web.de/magazine/sport/f…ermarktung.html#.A1000145
quelle: http://web.de/magazine/sport/f…ermarktung.html#.A1000107
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Und am Ende werden Auslandsrechte zu dem gleichen hohen Kurs verkauft, wie die im Inland, dann liefern die Inländer keine Bilder mehr, sondern lassen den ausländischen Mitbewerber auch noch selber produzieren und schon kann keiner mehr unter die Inlandspreise für ein Abo kommen.. Und im Zweifel werden die sich alle einig sein - natürlich ganz ohne Absprachen untereinander.
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Zitat
Original von Darkstar_1984
Digital+ Spain zeigt doch auch Bundesligaspiele oder? Heißt das jetzt. Dass man sich endlich auch eine D+ Karte kaufen kann - frag nur weil da noch NBA in HD kommtja heisst es.
lasst uns eine offene TRADE - Website - erstellen wo spanier , deutsche , engländer und co sich gegenseitig die abos besorgen.D+ spain ist imo eines der besten payptv anbieter im moment.
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Zitat
Original von Dreamer306
Und am Ende werden Auslandsrechte zu dem gleichen hohen Kurs verkauft, wie die im Inland, dann liefern die Inländer keine Bilder mehr, sondern lassen den ausländischen Mitbewerber auch noch selber produzieren und schon kann keiner mehr unter die Inlandspreise für ein Abo kommen.. Und im Zweifel werden die sich alle einig sein - natürlich ganz ohne Absprachen untereinander.Deine Theorie ist falsch.
Bisher war es so das eine Preisdiskriminierung stattfand.
Nehmen wir an es gibt nur 2 EU Länder.
England und Griechenland.
Die Lizenzen werden in Griechenland zu günstigen Konditionen verkauft weil dort die Zahlungsbereitschaft der Menschen geringer ist, also Griechenland ärmer ist.England ist reicher also wurde hier viel mehr Geld verlangt.
Schauen wir uns an was nun passiert :
Gesamteinnahmen = Englandeinnahmen + Griechenlandeinnahmen
Nun 2 Optionen : Die Griechenlandlizenen steigen,
das hat zur Folge das in Griechenland weniger Menschen sich ein Abonnement leisten können , somit wären viele in Girechenland vom Fußball ausgeschlossen und das ist sicherlich nicht das Interesse von Fifa + Uefa weil mehr Fußball(zuschauer) = mehr Wachstum.Wahrscheinlicher ist das die Lizenzkosten in Deutschland fallen. Also profitert Sky und Co und der Verbraucher wenn Sky die Lizenzerpsarnisse im Preis weitergibt.
Diejenigen die von den Lizenzeinnahmen profitieren sind die wirklichen Verlierer. DFL, Vereine. -
Was haben denn Fifa und Uefa mit den deutschen Fußballrechten zu tun ? Das ist Sache der DFL. Und der ist vermutlich herzlich egal ob der Grieche sich das leisten kann - für die zählt in erster Linie der heimische Markt und die maximalen Einnahmen.
Und die DFL schnürt doch aktuell die Pakete. Jetzt bleibt es den anderen europäischen Anbietern offen darauf zu bieten und den Preis hochzutreiben, oder es zu lassen..
Und nehmen wir mal den "worst case". Sky Deutschland erwirbt auch noch die Auslandsvermarktung - meinst du dann wird noch etwas billiger ?
Gleiches wenn Sky UK zugreift. Die werden ein Teufel tun die Abo´s hier billiger anzubieten.
D+ weiß ich jetzt nicht ? Zeigen die als Option alle Spiele oder nur ausgewählte ? Was wenn mein Verein an dem WE grade nicht dabei ist ? Das mag ja im Ausland alles ok sein, ich schaue mir bei Sky auch ein Premier League Spiel an, dass grade läuft und erwarte nicht alle Spiele einzeln in Konferenz und HD.
Ich glaube das Urteil wird wesentlich weniger bewirken, als viele jetzt glauben.
EDIT:
Grade gesehen
http://www.bundesliga.de/de/liga/news/2010/index.php
Da ist eine Stellungnahme der DFL
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Wenn Sky Deutschland Inlands sowie Auslandsrechte kauft muss sie auch im Ausland anbieten ansonsten wäre das eine Wettbewerbverzerrung und würde wieder gegen Wettbewerbsregeln verstoßen. (Deutsche wie EU).
Genauso kann ein PayTV Anbieter nicht sagen : Nur Deutsche Kunden , würde direkt gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen.
Es wird sich viel bewegen , nur wie schnell, das ist die Frage.
Generell ist die Regelung der EXKLUSIV Lizenzierung FALSCH ! Denn führt zu einem Monopol. Exklusivrechte darf es also nicht mehr geben.
Ich glaub ich klage beim EUGH gegen EA Sport und die DFL , dass sie hier eklusivrechte für FIFA vergibt und Konkurrenten wie Konami mit PES benachteiligt.
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Zitat
Original von jago
Wahrscheinlicher ist das die Lizenzkosten in Deutschland fallen. Also profitert Sky und Co und der Verbraucher wenn Sky die Lizenzerpsarnisse im Preis weitergibt.
Diejenigen die von den Lizenzeinnahmen profitieren sind die wirklichen Verlierer. DFL, Vereine.
Nun bin ich aber gespannt wieso die Lizenzkosten in D sinken sollten?Die DFL, PD, EPL, ... haben hochbezahlte Anwälte und werden ganz sicher Möglichkeiten finden wie sie jegliche Problemzonen umgehen können.
Die Deutschlandrechte für DFL-Übertragungen dürften um den Faktor 10 wertvoller als die EU-Auslandsrechte sein, sprich meine hochspekulative Vermutung wäre, dass die großen Ligen eben die Rechte europaweit ausschreiben und z.B. Sky D sich die DFL-Rechte sichert und zur Not ein paar Spiele/Woche an Sky UK/Canal +/... aber ohne OT weitergibt und jeder dieser Anbieter diese Auslandsrechte zu landesüblichen (also hohen) Preisen anbietet.
Daher erwarte ich mittelfristig keine großartigen Änderungen für uns Kunden in D, es könnte aber gut sein, dass im europäischen Ausland die DFL nicht mehr zu empfangen sein wird.
ZitatWenn Sky Deutschland Inlands sowie Auslandsrechte kauft muss sie auch im Ausland anbieten ansonsten wäre das eine Wettbewerbverzerrung und würde wieder gegen Wettbewerbsregeln verstoßen. (Deutsche wie EU).
Genauso kann ein PayTV Anbieter nicht sagen : Nur Deutsche Kunden , würde direkt gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstoßen.
Wie naiv seid ihr eigentlich? Zum einen kann ich die PD, EPL, ... hier auch nicht buchen auch wenn ich gerne wollte weil sich die Rechte für Sky bei den meisten Ligen nicht lohnen. Dann werden eben gewaltige Lizenzgebühren verlangt die kein Anbieter zahlen wird. Oder Sky D kauft eben die EU-Rechte und bietet EU-weit ein reines BL-Paket für 35€ an. Die Preise kann niemand vorschreiben.Es gibt einfach sehr viele Möglichkeiten, einzig die Einnahmen aus den EU-Auslandsrechten dürften für die Vereine wegfallen.
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ob dieses urteil soo gut ist für den endverbraucher muß/wird sich erst zeigen ..
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Zitat
Original von jago...
Ich glaub ich klage beim EUGH gegen EA Sport und die DFL , dass sie hier eklusivrechte für FIFA vergibt und Konkurrenten wie Konami mit PES benachteiligt.offtopic:
laufen erstmal noch bis 2014ontopic:
könnten ja sogar austrahlungen zusammenlegen und in mehreren sprachen anbieten. die übertragung bleibt ja die selbe und so könnte man ja auch transponder freischaufeln (rein theoretisch). wenn man sich zusätzlich ne gewissen liga in HD dazubuchen könnte, warum nicht ... vorsicht schneckentempo -
Heise darf man nicht verlinken, oder ?
Schaut euch da mal den Bericht an - das Gericht sagt z,B dass es möglich ist Sportveranstaltungen durch nationales Recht zu schützen. Dem Gericht geht es nur zu weit, dass dieser Schutz aktuell durch das Verbot ausländischer Smart-Cards erreicht wird. Das behindert den Wettbewerb.
Und wenn man den Bericht dort weiterliest, ist das Urteil für die Pub-Betreiber in England auch nicht zwingend ein Erfolg.
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HI!
Wenn ich mal zeit und Muße habe werde ich ein Brieflein nach Sky UK und zum ORF verfassen, dort ein Abo / Smartkarte beantragen und mich auf das EU Urteil beziehen.
Ich wette jetzt schon meine DM8000 das da ein ellenlanger Brief kommt mit Gründen warum das nicht geht und man ja alles falsch verstanden hätte.
Freiwillig macht das von denen sicher keiner.
Sky UK Karte einklagen????
Na mal sehen
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Spar dir die Zeit, denn du hast offensichtlich gar nicht gelesen worum es in diesem Urteil geht.
Es geht darum dass man nicht urheberrechtlich geschützes Material nur durch Einschränkungen beim Smart-Card-Verkauf eben nicht schützen kann. Da es sich bei den Fußballübertragungen um eben nicht urheberrechtlich geschütztes Material handelt darf man die Nutzung nicht unzulässig einschränken. Bei urheberrechtlich geschütztem Material wie Filmen, Serien, Musik, ... sieht es halt ganz anders aus.
Und gleichgültig wie sehr viele wünschen, muss dir kein Anbieter ein bestimmtes Produkt verkaufen. Würde so gerne Filme, aktuelle Serien zeitnah im Original und mit UT sehen, aber die Industrie will mein Geld einfach nicht.