Erfolg der Filmwirtschaft gegen Internet Provider UPC vor Gericht
Aufgrund einer soeben erlassenen Entscheidung des Handelsgerichts Wien muss UPC die illegale Filmplattform http://www.kino.to für ihre Kunden sperren.
Wien, 17. Mai 2011. Österreichische und deutsche Filmproduzenten führen derzeit mit Unterstützung des Vereins für Antipiraterie (VAP) gegen den Internet-Provider UPC einen Musterprozess. Nun hat das Handelsgericht Wien in einer einstweiligen Verfügung dem VAP recht gegeben: UPC darf seinen Kunden vorerst die Domain http://www.kino.to samt den IP-Adressen, unter denen diese illegale Streaming-Plattform erreicht werden kann, nicht mehr zugänglich machen. Damit die Entscheidung wirksam werden kann, müssen die Filmunternehmen aber noch eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen. Gegenstand des Rechtsstreites sind Domain-Sperren bzw das Blockieren von IP-Adressen.
Der VAP hat UPC vor der Klagseinbringung detailliert darauf hingewiesen, dass Filme, wie zB der vielfach preisgekrönte österreichische Film „Das weiße Band“ von Michael Haneke, rechtswidrig auf der Piratenfilm-Seite http://www.kino.to präsentiert werden. Die Betreiber der Seite, die in Russland gehostet wird, seien nicht feststellbar. Der VAP hat daher UPC – stellvertretend für viele Internet Access Provider - aufgefordert, ihren Kunden den Zugang zu diesen Filmen zu sperren. Der VAP stützte sich auf die im Urheberrechtsgesetz und im EU-Recht ausdrücklich genannte Unterlassungspflicht von Internet Providern (Vermittlern), die eintritt, sobald der Provider von einer konkreten Rechtsverletzung Kenntnis erlangt.
Das Gericht folgte nun der Argumentation der Kläger und ordnete die verlangten Domain- und IP-Sperren an. Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP), begrüßt diese richtungsweisende Entscheidung: „Internet Provider können sich ihrer Verantwortung für die Inhalte nicht entziehen. Erhalten sie Informationen, dass ihre Dienste für konkrete Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden, dann müssen sie auch Gegenmaßnahmen ergreifen.“