Alles zur Gez Zwangsgebühren und deren Nachfolger

  • habs mal hier rein :winking_face:

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  • Zitat

    Original von FirstAid
    nach der auch nach der Umwandlung der GEZ-Gebühr in den Rundfunkbeitrag weiterhin Gebührenfahnder ausgesandt werden.


    die kommen mir trotzdem oder jetzt erst recht nicht rein :aufsmaul:

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  • Zitat

    Original von kiliantv
    habs mal hier rein :winking_face:


    Deswegen liebe ich das Board so, es werden immer Top News verschoben in ausgelutschten Threads die sich keiner von vorne bis hinten durchließt :face_with_rolling_eyes:


    cu.
    FirstAid

  • und warum 20 freds machen für z.b. GEZ Thema?

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  • mir egal , verschieb es halt oder sonst was.
    Ich wußte vorher schon wo es nach den unlogischen Spielregel hin gehört.


    Jeder Thread ist irgendwann mal ausgeluscht , habe fertig :tongue:


    cu.
    FirstAid

  • Zitat

    Original von FirstAid
    mir egal , verschieb es halt oder sonst was.
    Ich wußte vorher schon wo es nach den unlogischen Spielregel hin gehört.


    :tatsch:

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  • Ich frag mich gerade, was denn bei einer persönlichen Kontrolle überprüft wird?
    Bei den bisherigen Kontrollen mussten die "Prüfer" ja feststellen, dass Geräte da sind, damit eine Anmeldung erfolgen kann/muss.
    Was müssen die denn bei den jetzigen Kontrollen in meiner Wohnung tun? Kontrollieren, dass es eine Wohnung ist? (was soll's denn sonst sein?)


    Faktisch braucht die GEZ/Gebührenservice doch bei keinem mehr klingeln - ein einfaches "Namensschild" sollte doch schon reichen, um eine Zwangsanmeldung auszulösen...


    Und ob jemand befreit ist oder nicht (WG-Regelung), dürfte doch auch einfach feststellbar sein: I.d.R. haben WGs nur eine Klingel und einen Briefkasten, an dem die Namen der Mitbewohner angeschrieben sind - da dürfte dann doch auch kein Problem bestehen, ohne auch nur einen Fuß in das Haus hinein zu setzen, zu prüfen, ob und ggf. welche Wohneinheit nicht angemeldet ist.


    Ich find's schon ein starkes Stück, dass dann doch wieder "Mitarbeiter" die Leute drangsalieren sollen, zumal die Gesetzeslage sich für den Beitragsservice zum Einfacheren gewendet hat...
    Und ich dachte ehrlich, dass dort mal ein Teil vom Wasserkopf abgebaut wird - um genau zu sein tun mir nur die MA leid, die dort für einen Hungerlohn rumrennen "dürfen" und dann oben drein auch noch den Frust der Bürger abbekommen (denn ich glaube kaum, dass diese Leute beim Beitragsservice fest angestellt sind - kostet ja zu viel!).



    lui77:
    Ich hoffe auf ein ähnliches Schreiben, jedoch mit anderem Hintergrund... :winking_face:

  • ich schaue/gucke mir gerade das handballspiel auf zdf an, da stellt sich nach etwa 10min die unflätige frage: hab'ns denen (zdf) ins hirn g'schissen sooviel werbung für einen vom gesamtstaat gesponserten sender ?! :rot:


    im gegensatz dazu ist sky ein werbe-weisenknabe.

    schöne grüße,
    sascha


    TVR - because loud is not enough

  • Gutachten erklärt Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig


    Der neue Rundfunkbeitrag ist laut einem Gutachten im Auftrag des Handelsverbandes Deutschland (HDE) verfassungswidrig.


    Ein HDE-Sprecher bestätigte der Nachrichtenagentur dpa am Freitag einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ/Samstag). Dem Artikel zufolge ist der neue Beitrag nicht verfassungskonform, weil die Länder nicht zuständig waren, wie in dem Gutachten zu lesen sei. Darüber hinaus werde ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellt.

    Wie die "FAZ" zitiert, schreibt der Leipziger Verfassungsrechtler Christoph Degenhart in dem Gutachten, der Beitrag sei keine individuell zuzuordnende "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast". Somit sei der Beitrag eine Steuer - eine Abgabe, die auf "Raumeinheiten" abstelle und einer grundstücksbezogenen Steuer gleichkomme. Für eine solche Abgabe fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.


    Außerdem - so zitiert die Zeitung weiter - werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, kritisiere Degenhart. Der Beitrag verstoße gegen Artikel 2 und 3 Grundgesetz, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".

    HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der "FAZ": "Das Gutachten bestätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss." Es bestehe "dringender Handlungsbedarf". Der Verband fordere ein "gerechtes Beitragssystem ohne zusätzliche Belastungen im Vergleich zur alten Beitragsordnung".

    Wirtschaftsverbände hatten sich mehrfach kritisch über die Abgabe geäußert. Das Drogerieunternehmen Rossmann hat Klage eingereicht. Der neue Rundfunkbeitrag ist zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten.


    Quelle: digitalfernsehen

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  • Gefangene müssen keine Rundfunkgebühren mehr zahlen


    Die Gewinner der Rundfunkgebühren-Reform sitzen hinter Gittern: Bundesweit müssen Straf- und Untersuchungsgefangene keinen Rundfunkbeitrag zahlen.


    Der Staatsvertrag der Bundesländer sei in diesem Punkt eindeutig, sagte ein Sprecher des nordrhein-westfälischen Justizministeriums der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage. "Hafträume gelten nicht als Wohnräume."


    Bislang hatten sich viele Gefangene ohnehin mangels ausreichenden Einkommens von den Rundfunkgebühren befreien lassen können. Für diese Gefangenen entfällt nun der bürokratische Aufwand der Gebührenbefreiung.

    Einen echten finanziellen Vorteil haben Gefangene im offenen Vollzug, die weiterhin über ein Einkommen verfügen: Sie brauchen keine Gebühren mehr zahlen. Ausgenommen seien allerdings Gefangene, die während ihrer Haftdauer weiterhin eine Wohnung unterhalten.

    Die Rundfunkgebühr ist in Deutschland mit Jahresbeginn von einer Geräte- auf eine Haushaltsabgabe umgestellt worden. Jeder Haushalt muss den monatlichen Regelbetrag von 17,98 Euro bezahlen. Es spielt keine Rolle mehr, ob dort Radio- oder Fernsehgeräte stehen.


    Quelle: digitalfernsehen

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  • in einem knast hier in der gegen, können häftlinge sogar pay-tv empfangen, vorausgesetzt sie können es aus eigenen mitteln zahlen, da sie ja nun GEZ sparen, können es sich sicherlich nun mehr leisten. :face_with_rolling_eyes:

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  • Rundfunkbeitrag-Experte: Machen keine Vorratsdatenspeicherung


    Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die frühere GEZ, beginnt diesen Monat mit dem Datenabgleich für den neuen Rundfunkbeitrag. Die Adressen bisheriger Beitragszahler werden einmalig mit den Daten der Meldeämter verglichen.


    "Ich fände es wesentlich beeinträchtigender, wenn weiter an Türen geklingelt würde", sagt Hermann Eicher, Justiziar beim Südwestrundfunk im Interview mit der Nachrichtenagentur dpa. Er ist federführender Verantwortlicher der ARD bei der Reform des Abgabenmodells.

    Herr Eicher, seit der Umstellung auf das neue Rundfunkbeitrag-Modell müssen Sie mit kritischen Schlagzeilen umgehen. Wie nehmen Sie die Reaktionen der eigentlichen Beitragszahler wahr? Kommen Hassbriefe?

    Eicher: "Wir nehmen sehr viel stärker wahr, dass Informationsbedarf besteht: Was ändert sich, warum ändert es sich und für wen ändert sich was. Ich will aber nicht verschweigen, dass uns auch Reaktionen erreichen, die mit der Reform nicht einverstanden sind. So wird zum Beispiel gefragt: "Ich bin ein überzeugter Fernsehverweigerer. Warum muss ich jetzt auch dafür zahlen?" Unsere Antwort darauf lautet: Wir können und wollen nicht mehr feststellen müssen: Wer nutzt welche Geräte zu welchem Zweck? Das ließe sich nur in der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürgerinnen feststellen und die ist aus guten Gründen tabu. Die Beschwerden halten sich absolut im Rahmen dessen, was bei einer Abgabenreform zu erwarten war."

    Kann man das auch in Umfragewerten beziffern?

    Eicher: "Wir haben gerade im Februar wieder eine repräsentative Befragung durchgeführt. Bei 82,5 Prozent ist die Reform des Rundfunk-Finanzierungsmodells inzwischen bekannt. 78,4 Prozent antworten, dass sie der Reform positiv gegenüberstehen. Und es sagen uns sogar 87,5 Prozent, dass ihrer Meinung nach die Reform problemlos vonstattengegangen ist. Nur für 3,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger war die Umstellung mit Schwierigkeiten verbunden: Dabei handelte es sich vor allem um Dinge wie zum Beispiel Überschneidungen im Briefverkehr oder die erschwerte Erreichbarkeit an den Service-Telefonen."


    In der Debatte um diese Reform tauchte zuletzt häufig das Argument auf, dass die Sender ihre Ausgaben transparenter machen sollten.

    Eicher: "Ich persönlich bin der Meinung, dass wir beim Thema Transparenz glasklaren Nachholbedarf haben. Aus meiner Sicht spricht wenig dagegen, im Nachhinein die Zahl der Bundesliga-Rechtekosten zu nennen. Jeder kennt die Zahlen im Übrigen grob. Klar ist aber auch, dass unsere Wettbewerbsfähigkeit nicht tangiert sein darf. In einem laufenden Verfahren, wenn es zum Beispiel derzeit um den Erwerb der Biathlon-Rechte geht, können wir diese Zahlen nicht veröffentlichen. Ansonsten wäre die gesamte Ausschreibung relativ witzlos. Aber wir müssen beim Thema Transparenz aufholen. Und wir müssen es denjenigen, die bestimmte Kenndaten haben wollen, leichter machen, auf diese Kenndaten zugreifen zu können."

    Sie nehmen einen Datenabgleich mit 69 Millionen Datensätzen der Einwohnermeldeämter vor. Warum?

    Eicher: "Damit der Rundfunkbeitrag eingezogen werden kann, müssen die Daten der Teilnehmer dem Beitragsservice bekannt sein. Im Regelfall passiert das durch freiwillige Angaben der Teilnehmer. Dort wo das aber „vergessen“ wird oder bewusst unterbleibt, braucht es ein Kontrollinstrument. Und ich finde, dass der einmalige Meldedatenabgleich das Mittel ist, mit dem man am wenigsten in die Privatsphäre der Bürger eingreift. Ich fände es wesentlich beeinträchtigender, wenn weiter an Türen geklingelt würde."

    Wann immer ein Datenabgleich von solcher Dimension geschieht, gibt es schnell Bedenken von Datenschützern.

    Eicher: "Wir nehmen die Bedenken der Menschen an dieser Stelle sehr ernst, deswegen gibt es strenge Regelungen zum Umgang mit den uns anvertrauten Daten. (..) Und natürlich dürfen wir diese Daten überhaupt nur im Rahmen der strikten Zweckbindung für den Einzug des Rundfunkbeitrages verwenden. (..) Wir halten die Daten aber nicht auf Dauer vor: Nach spätestens 12 Monaten müssen diese Daten wieder gelöscht werden. Deshalb ist auch das Wort von der „Vorratsdatenspeicherung“ in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platze."

    Was erfassen Sie exakt?

    Eicher: "Übermittelt werden uns der Familienname mit Vornamen, frühere Namen, etwa der Mädchenname der Frau. Der Doktorgrad, der Bestandteil des Namens ist. Der Familienstand, das Geburtsdatum, die Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung, der Tag des Einzugs in die Wohnung. Diese Daten dürfen allein dazu verwendet werden, zu erkennen: Wird für eine Wohnung schon gezahlt oder nicht."

    Werden Sie Auskünfte bei Vermietern einholen?

    Eicher: "Wir haben uns entschlossen, von dieser aufwendigen Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Vermieterauskünfte werden von uns nicht eingeholt. Deshalb gibt es auch an dieser Stelle keinerlei Grund zur Besorgnis."

    Wird es noch Haustür-Kontrollen geben?

    Eicher: "Im privaten Bereich wird es keine Kontrollen mehr an der Haustür geben. Und wir dürfen für die Jahre 2013 und 2014 auch keine Adressdaten mehr anmieten."

    Im neuen Modell werden die Haushalte flächendeckend beteiligt. Vor Gericht argumentiert ein Kläger deswegen, dieser Beitrag sei eine verkappte Steuer.

    Eicher: "Eine Steuer wird voraussetzungslos erhoben. Die geht in den Staatshaushalt ein und wird dann aus dem Staatshaushalt für bestimmte Zwecke aufgewandt. Das ist hier gänzlich anders beim Rundfunkbeitrag. Er fließt den Rundfunkanstalten über den Beitragsservice direkt zu und es wird darüber ein konkreter Vorteil abgegolten: Der Vorteil, jederzeit überall das Rundfunkangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nutzen zu können."


    Quelle: digitalfernsehen

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  • Die Frage ist doch warum ich das zahlen soll, wenn ich es nicht nutze, will usw.
    Gebe lieber das Geld für paytv aus,warum sollte ich den Müll also zahlen, somit unterstütze ich laut Aussage ja die Sender,was ich nicht will!


    Der Typ soll mal selber überlegen was er äußert, wer will mich zwingen wenn es keine Steuer ist und das Geld direkt den Sendern zugeführt wird diese nutzen zu wollen, denn hätte ja sky das gleiche Recht!

  • ja bin sofort dabei!
    und das sie es jetzt nicht unterbinden können ist ja nicht mein Problem - sie wollen doch was gegen Leistung verkaufen!