QuoteOriginal von friday13
und dann? haust du ihm dann eine rein?
nö, das nicht, aber ich würde einen Anwalt einschalten.
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QuoteOriginal von friday13
und dann? haust du ihm dann eine rein?
nö, das nicht, aber ich würde einen Anwalt einschalten.
Diese Geschichte gab es auch schon vor Jahren mit einem DB 7000er Karton ohne Inhalt.
Es steht jeden Tag ein Dummer auf und im Text wird schließlich genau auf alles hingewiesen, also ist es auch rechtlich korrekt. Da nützt auch kein Anwalt, dieser wird seinem Klienten eher etwas Nachhilfe in deutscher Sprache empfehlen.
Da muss ich aber mein Veto in Anspruch nehmen. Der Text von dem Typen hat
einen gravierenden Fehler, der ihm das Genick brechen kann. Und zwar spricht er
von OVP, da heisst nichts anderes als Originalverpackt und nicht Originalverpackung.
Das bedeutet der Karton ist geschlossen und versiegelt. Das kann aber nicht sein,
da die Dreambox nicht mehr drin ist. Somit klarer Verstoss gegen geltendes Recht.
Hier nun mein Veto.
Wo steht, dass "OVP" originalverpackt heißt?
Handelt es sich um eine amtliche Abkürzung?
Für mich heißt "OVP" Originalverpackung.
Nach über zwei Wochen, immer noch keine Bewertung vom glücklichen Käufer ?
Ob der doch nicht so zufrieden ist, mit seinem Schnäppchen ?
Ich zitiere aus dem wer-weiss-was Forum. Dort gab ein Jurist folgende Erklärung ab:
Es gibt ein Urteil aus dem Dunstkreis der Buchpreisbindung, bei denen festgestellt wird, daß originalverpackte Bücher den sprachlichen Gepflogenheiten entsprechend keine gebrauchten Bücher sein können. Insofern ist m.E. klargestellt, daß originalverpackt immer auch neu bzw. ungebraucht heißt. Anders formuliert: Die Originalverpackung ist nur dann original, wenn sie nicht geöffnet wurde, was sich im übrigen in den meisten Fällen schon daraus ergibt, daß die Verpackung beschädtigt werden muß, um sie zu öffnen (bspw. Klebeband über die beiden Laschen am Karton, eingeschweißte DVDs etc.).
Hoffe das hilft euch weiter.
Diese Auskunft halte ich für mehr als gewagt.
Aber:
Es gibt aber auch Verpackungen, die sich ohne jegliche Beschädigung öffnen lassen.
Das sind dann auch nach dem Öffnen noch Originalverpackungen.
Zumal damit auch noch lange nicht klar ist, dass OVP originalverpackt heißt....
Gruß,
Tanne
Möchte auch meinen Senf dazu geben:
der Verkäufer hat den Karton in der richtigen Rubrik eingestellt. trotdem wird er den "kürzeren" ziehen wenn der Käufer nicht zahlt.
1. hat er in seinem Text geschrieben das er bei "Spaßbietern" 1/4 des Betrages haben möchte , was rechtlich nicht i.o. ist und auch schon ein Indiz daruf ist das er seiner Auktion selber nicht traut.
2. wird der Verkäufer auf Vertragserfüllung klagen müßen, was er sich zwei mal überlegen wird, da ER in Vorkasse gehen muß.
3. wird jeder Richter bei so einer Auktion immer auf Seiten des Käufers sein, da eine betrugsabsicht nicht auszuschließen ist.
4. würde der Verkäufer maximal vom Richter den Betrag eines neuen leeren kartons zugesprochen bekommen ( also knapp 2,50.-€ ).
Das schlimme ist ja, dass der Käufer ja sicherlich zahlen wird...er hat ja auch ohne nachdenken geboten...
Danach ist dann das Geschrei groß...und so schlimm wie es ist, ich denke, das Angebot ist rechtlich korrekt beschrieben...
Gruß,
Tanne
wenn er zahlt, hat ER schlechte Karten. Dann muß der Käufer klagen.
Ich glaube aber 100%ig nicht das er zahlt !!!
Denn bieten tuen viele SEHR SCHNELL aber zahlen überlegen alle meißst sehr lange. Auf jeden Fall viel länger als beim bieten.
QuoteDisplay MoreOriginal von inboxas
Möchte auch meinen Senf dazu geben:
der Verkäufer hat den Karton in der richtigen Rubrik eingestellt. trotdem wird er den "kürzeren" ziehen wenn der Käufer nicht zahlt.
1. hat er in seinem Text geschrieben das er bei "Spaßbietern" 1/4 des Betrages haben möchte , was rechtlich nicht i.o. ist und auch schon ein Indiz daruf ist das er seiner Auktion selber nicht traut.
2. wird der Verkäufer auf Vertragserfüllung klagen müßen, was er sich zwei mal überlegen wird, da ER in Vorkasse gehen muß.
3. wird jeder Richter bei so einer Auktion immer auf Seiten des Käufers sein, da eine betrugsabsicht nicht auszuschließen ist.
4. würde der Verkäufer maximal vom Richter den Betrag eines neuen leeren kartons zugesprochen bekommen ( also knapp 2,50.-€ ).
1. Dieser Zusatz für "Spaßbieter" ist rechtlich völlig in Ordnung und nicht angreifbar.
2. Der Käufer wird zahlen bzw. gezahlt und erst DANACH festgestellt haben, was er ersteigert hat. Klagen müsste also der Käufer und nicht der Verkäufer.
3. Wenn etwas nicht auszuschließen ist, wird kein Richter auf Betrug entscheiden. Der muss nicht nur nicht auszuschließen sondern bewiesen sein. Das ist hier nicht der Fall.
4. Falsch, siehe 1 bis 3.
QuoteDisplay MoreOriginal von wacheia
1. Dieser Zusatz für "Spaßbieter" ist rechtlich völlig in Ordnung und nicht angreifbar.
2. Der Käufer wird zahlen bzw. gezahlt und erst DANACH festgestellt haben, was er ersteigert hat. Klagen müsste also der Käufer und nicht der Verkäufer.
3. Wenn etwas nicht auszuschließen ist, wird kein Richter auf Betrug entscheiden. Der muss nicht nur nicht auszuschließen sondern bewiesen sein. Das ist hier nicht der Fall.
4. Falsch, siehe 1 bis 3.
nein , ist ist rechtlich nicht i.o. der zusatz "Spaßbieter". Die beideb haben einen "Vetrag" also ist der Zusatz überflüßig.
Aber ist auch sch..egal..... ich glaube nicht das er zahlt und der Verkäufer wird auch nicht auf Erfüllung klagen. Wenn er doch auf Erfüllung klagen würde und gewinnt kann es auch noch passieren das er nie Geld sieht und das Ticket was er dann von dem Typen bekommt kann er sich dann an die Wand nageln.
Warum glaubst du, er zahlt nicht?
Er weiß ja anscheinend nix davon, dass es nur ne Packung ist...
Außer da Angebot war absichtlich hoch angesetzt als Warnung...
Gruß,
Tanne
QuoteOriginal von Tanne123
Warum glaubst du, er zahlt nicht?
Er weiß ja anscheinend nix davon, dass es nur ne Packung ist...
Außer da Angebot war absichtlich hoch angesetzt als Warnung...
Gruß,
Tanne
Ich gehe davon aus das er sich die auktion noch einmal ansehen wird, bzw. es dem Verkäufer doch sehr komisch vorkommt, das so hoch geboten wird und er ihn in einer Mail nocheinmal darauf hinweist das er NUR den Karton bekommt.
Wenn er zahlt= Pech........ dann hat er schlechte Karte.
Wenn er NICHT zahlt= hat er die besseren karten
QuoteOriginal von inboxas
und er ihn in einer Mail nocheinmal darauf hinweist das er NUR den Karton bekommt.
lol...DAS glaube ich nun garnicht...soviel gutherzige Menschen laufen in der Bucht (leider) nicht rum...
Gruß,
Tanne
was der Käufer auch noch tuen könnte ( falls doch er doch so blöde war und gezahlt hat ) :
Schaut euch mal seine Bewertungen als VERKÄUFER an , er hat schon zig mal Fossil Uhren und andere gleiche Artikel versteigert. Er ist jedoch als PRIVATER Verkäufer angegeben, was also falsch ist.
wenn er auf Bezahlung des leeren Kartons bestehen würde , würde ich mich mit seinem Finanzamt in Verbindung setzen und fragen ob sie von seiner "Nebentätigkeit" informiert sind. Seine kompl. Adresse hat er ja ..... Auge um Auge
Zum Stichwort ovp/OVP
meine Definition ist diese:
ovp = klein geschrieben = adjektiv = originalverpackt
OPV = gross geschrieben = Nomen = Original Verpackung
letztlich ergibt sich einiges auch aus dem Satzbau ... sofern es welchen gibt
Hallo,
ich habe bei Ebay wieder so eine Kartonauktion gefunden!
http://cgi.ebay.de/DREAMBOX-DM…75ca&_trksid=p3286.c0.m14
Gibt es vielleicht Insidersachen die man mit dem Karton machen kann?
Gruß
Andy
Hallo,
ich habe wieder so eine merkwürdige Auktion gefunden!
http://cgi.ebay.de/NEUE-ORIGIN…5097&_trksid=p3286.c0.m14
Warum bieten die Leute drauf??
Warum verkauft jemand eine leere Schachtel?
Gruß
Andy
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