"Bislang hatte sich der Unterhaltungs-Riese in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Dieser Passus ist laut dem Landgericht München I unwirksam."
"Bislang hatte sich der Unterhaltungs-Riese in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht eingeräumt, das vereinbarte Programmangebot beliebig zu ändern oder einzuschränken. Dieser Passus ist laut dem Landgericht München I unwirksam."
Wurde auch Zeit!!
Genial, das freut mich wirklich
Ein Danke an die Verbraucherzentrale, die geklagt hat.
In Sachen Verträge ist SKY weit unter dem Niveau von Drückerkolonen. Es wird echt Zeit, dass die mal geerdet werden.
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