Netzneutralität: Telekom muss “StreamOn”-Option ändern

  • Netzneutralität: Telekom muss “StreamOn”-Option ändern


    Die Bundesnetzagentur will die Deutsche Telekom bei ihren Mobilfunktarifen zu Änderungen der StreamOn-Option zwingen, mit der die Streamingdienste von bestimmten Anbietern nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden.


    Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Telekom nun offiziell angewiesen, Teile ihrer StreamOn-Option für einige Mobilfunktarife zu ändern. „StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden. Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Freitag in Bonn. Mit den von der Regulierungsbehörde geforderten Änderungen werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden. Die Telekom hat bereits Widerspruch angekündigt.


    Roaming und Videodrossel
    Bei der für bestimmte Tarife kostenlos erhältlichen Option StreamOn werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. Die Bundesnetzagentur hatte Ende Oktober bereits Einzelheiten der Vertragsgestaltung moniert, das Prinzip an sich aber nicht in Frage gestellt. Nach weiteren Gesprächen mit der Telekom fordert die Regulierungsbehörde nun einige Änderungen.


    Dabei geht es um EU-Roaming sowie die Behandlung von Video-Traffic in bestimmten Tarifen. Beim Roaming galt StreamOn bisher nicht, im EU-Ausland wurde das bei der Nutzung von StreamOn-Partnern weiterhin vom Datenvolumen des Tarifs abgezogen. Das muss die Telekom auf Anordnung der Bundesnetzagentur nun ändern. Grundsätzlich müsse das “Roam Like At Home”-Prinzip für alle Tarife gelten, also auch für StreamOn, heißt es bei der Behörde.


    Darüber hinaus hat die Telekom in einigen Tarifen beim Video-Streaming die Übertragungsrate gedrosselt und Videos nur in SD-Qualität übertragen. Diese „Videodrossel“ in den Tarifen MagentaMobil L, L Plus, L Premium und L Plus Premium habe die Bundesnetzagentur untersagt, weil sie einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des gesamten Datenverkehrs darstelle. „Das Gleichbehandlungsgebot ist ein Eckpfeiler der europäischen Regelungen zur Netzneutralität“, erklärte Homann.


    Telekom will Widerspruch einlegen
    Für Telekom-Kunden ändere sich zunächst nicht, erklärte ein Sprecher des Bonner Konzerns und nannte die Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht nachvollziehbar: „Die heutige Entscheidung richtet sich klar gegen die Interessen der Kunden, weil die wirtschaftliche Grundlage für ein kostenloses Angebot in Frage gestellt wird.”


    Die Telekom hat jetzt bis Ende März 2018 Zeit, die Vorgaben der Regulierungsbehörde umzusetzen. Rechtskräftig ist die Entscheidung allerdings noch nicht. Die Telekom will nun auch den Rechtsweg beschreiten. „Im Interesse unserer Kunden sehen wir derzeit keinen Grund, von unserer Rechtsauffassung abzuweichen und werden daher Widerspruch einlegen”, kündigte der Telekom-Sprecher an!


    Auch Vodafone hat ein vergleichbares Angebot, das bereits die Aufmerksamkeit der Regulierungsbehörde erweckt hat. Vodafone bietet seinen Mobilfunk-Kunden mit dem Vodafone Pass eine Daten-Flatrate für bestimmte Dienste und Apps an. Die Bundesnetzagentur werde die neuen Vodafone-Tarife auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben zur Netzneutralität prüfen, hatte ein Sprecher der Behörde dazu erklärt.


    Quelle. heise.de