"Netflix auf Reisen": Geoblocking soll in der EU eingeschränkt werden

  • "Netflix auf Reisen": Geoblocking soll in der EU eingeschränkt werden


    Die EU-Gremien haben sich auf einen Verordnungsentwurf zur "grenzüberschreitenden Portabilität" von Inhaltsdiensten geeinigt, mit dem Geoblocking eingeschränkt werden soll. Die Prüfauflagen bleiben recht hoch.


    EU-Bürger sollen ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Books, Videospiele oder Musik künftig auch auf Reisen in andere Mitgliedsstaaten nutzen können. Verhandlungsführer des EU-Parlaments, des Ministerrates und der Kommission haben sich am Dienstagabend nach langem Streit auf einen entsprechenden Kompromiss für einen Verordnungsentwurf zur "grenzüberschreitenden Portabilität" von Inhaltsdiensten im Internet verständigt. Ungerechtfertigtes Geoblocking soll damit beschränkt werden.


    Die gefundene Linie orientiert sich in vielen Punkten an dem Vorschlag, den die damalige niederländische Ratspräsidentschaft schon im Mai auf den Tisch legte. Content-Provider wie Netflix, Maxdome oder Spotify sollen nun den hauptsächlichen Wohnort eines Nutzers und seine Rechte "angemessen und verhältnismäßig" überprüfen. Eine Liste an dafür einsetzbaren Methoden umfasst eine elektronische Identifizierung, zudem sollen dafür Zahlungsdetails, öffentlich verfügbare Steuerinformationen, Postanschriften sowie IP-Adressen herangezogen werden. Die Anbieter müssen ihre Kunden darüber informieren, welche Verifikationsverfahren sie einsetzen und die Daten ausreichend schützen.


    "Wichtiger Schritt in der Urheberrechtsreform"
    Online-Inhalten sollen "zeitweilig" mitgenommen werden dürfen, die Angabe bleibt also weitgehend unbestimmt. Neben Urlaub sollen auch temporäre "Studien- und Geschäftsaufenthalte" abgedeckt werden. Die Verordnung gilt zudem im Kern nur für kostenpflichtige Dienste. Öffentlich-rechtliche Sender, die über Rundfunkgebühren finanziert werden, sollen selbst entscheiden können, ob sie ihre Programme unter vergleichbaren Umständen portabel machen.


    Der vereinbarte Wortlaut muss von Rat und Parlament noch förmlich gebilligt werden. Die Vorschriften werden dann voraussichtlich von Anfang 2018 an nach einer Übergangsfrist von 9 Monaten gelten. Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip sprach von einem wichtigen Schritt auf dem noch einige Baustellen umfassenden Weg, das Urheberrecht zu reformieren. 2016 hätten 64 Prozent der Europäer das Internet genutzt, um Spiele, Bilder, Filme oder Musik herunterzuladen oder zu streamen. Dazu verwendeten sie zunehmend mobile Geräte. Schon 2015 habe sich jeder dritte Europäer für eine grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhalten ausgesprochen, unter den 15- bis 39-Jährigen sogar jeder zweite.


    Quelle: heise.de