Kabelstreit: Kabel Deutschland zieht auch gegen RBB den Kürzeren

  • Kabelstreit: Kabel Deutschland zieht auch gegen RBB den Kürzeren


    Kabel Deutschland hatte auch mit seiner Klage gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) keinen Erfolg. Der bundesweite Kabelnetzbetreiber ist damit schon zum vierten Mal im Streit um die Einspeiseentgelte gescheitert.


    Kabel Deutschland muss im Streit mit ARD und ZDF um die künftige Zahlung von Einspeisegebühren eine weitere Niederlage hinnehmen. Im Prozess gegen den Rundfunk Berlin Brandenburg entschied das Landgericht Berlin am Dienstag zu Gunsten der öffentlich-rechtlichen Anstalt und bescherte dem Kabel-Anbieter aus Unterföhring damit den mittlerweile vierten Rückschlag in dieser Angelegenheit vor Gericht.


    Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Einspeisung des Programms RBB zu den gesetzlichen Pflichten des Netzbetreibers zähle. Zuvor war Kabel Deutschland bereits gegen den WDR, den SWR und den BR gescheitert. Das Landgericht Köln wies die Klage dabei als größtenteils unzulässig und unbegründet zurück und stellte fest, dass die Kündigung der Verträge von ARD und ZDF wirksam sind. Auch ein Missbrauch von Marktmacht lag nach Ansicht der Richter nicht vor. Im Streit mit dem SWR wurde eine vergleichbare Begründung angeführt, wieso das zuständige Gericht zu Gunsten der Öffentlich-Rechtlichen entschieden hat.


    Quelle: digitalfernsehen

  • Und wieder ein Richter der's nicht begriffen hat, worum es geht...


    Letzten Endes soll doch lediglich entschieden werden, ob für die Einspeisung (welche ja gesetzlich gefordert wird - und da rüttelt KD ja auch nicht dran) Geld bezahlt werden muss oder nicht.


    Und in meinen Augen liegt schon ein Missbrauch der Marktmacht vor, wenn die ÖR mittels Gesetz jeden Netzbetreiber > 100 TN zwingen können, eingespeist zu werden (die 100 TN basieren auf § 1 Abs. 4 RundfG M-V - und können in anderen Bundesländern auch niedriger ausfallen).


    Ergo: Netze aufteilen in Blöcke mit max. 99 TN - dann können einem die ÖR gar nichts vorschreiben :winking_face:

  • NICHT die oeffentlich Rechtlichen haben das Gesetz gemacht, sondern der Bundestag
    und damit unserer Volksvertreter.
    Diese haben eine gesetzlich legitimierte absolute Marktmacht, die nur vom Grundgesetz
    eingeschraenkt wird. Damit koennen die bestimmen, was sie wollen, solange sie sich
    an das GG halten.
    Der "Sinn" hinter dem Rundfunkgesetz ist, dass die Bevoelkerung (und damit ist die
    GESAMTE Bevoelkerung gemeint) eine ausgewogene Moeglichkeit zur Beschaffung
    von Informationen geboten bekommt.
    In vielen Haeusern ist das Kabel ohne Alternative, da der Vermieter dies so bestimmt
    hat und dies wohl auch rechtlich zulaessig ist.
    Damit dies nicht zu einseitiger Ausrichtung des Programmangebotes des Kabelanbieters
    rein an finanziellen Interessen fuehrt, wurde wohl dieser "Zwang" fuer die oeffentlich
    Rechtlichen ins Gesetz gepackt.
    Dort steht aber nichts von "Entschaedigung" fuer diesen Zwang.
    Dies ist nicht das einzige Gesetz, welches den Betroffenen die Kostenlast aufbuerdet,
    ohne dass eine Entschaedigung vorgesehen ist. Hier gilt wieder der dritte Satz von oben!
    KD leitet irgendein Gewohnheitsrecht aus den bbisherigen Zahlungen ab und ist bisher
    damit vor jedem Gericht gescheitert.

    Bitte keine unaufgeforderten PNs schicken, sondern im Forum fragen. Ich schaue NIE ohne Auffordung in meine PN-Box.

  • Zitat

    Originally posted by ReneRomann
    Und wieder ein Richter der's nicht begriffen hat, worum es geht...


    Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die uns informieren wie Heuschrecken-Investoren möglichst gut mit Geld von ÖR-Sendern (die wir alle zwangsweise finanzieren) versorgt werden sollten.

  • Zitat

    Original von TMO1


    Zum Glück gibt es ja Leute wie dich die uns informieren wie Heuschrecken-Investoren möglichst gut mit Geld von ÖR-Sendern (die wir alle zwangsweise finanzieren) versorgt werden sollten.


    Wenn ich mir mal diese Meldung hier durchlese, dann noch zusätzlich dazu mir vor Augen halte, dass die ÖR durch die nicht mehr zu zahlenden Einspeisegebühren knapp 60 - 80 Mio pro Jahr einsparen und oben drein "dank" der Haushaltsabgabe noch Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe dieses Jahr als "Bonus" zu erwarten sind, frage ich mich, warum das Geld immer noch nicht reicht...


    By the way: Was hat das Geld für Heuschrecken-Investoren damit zu tun, dass jeder Beitragszahler der ÖR für die Sat-Ausstrahlung und die terrestrische Ausstrahlung bezahlen muss (über den Rundfunkbeitrag)?
    Diejenigen, welche terrestrisch oder per Sat empfangen, bezahlen doch damit die Ausstrahlung - und soweit ist's doch auch absolut OK...


    Fraglich ist nur, warum diejenigen, welche Geld für die Bereitstellung an den KNB abdrücken (und das ist egal wie groß der sein mag) und für die ja die ÖR lt. eigenen Aussagen kostenlos das Signal bereitstellen, nochmal für die Ausstrahlung per Sat und Terrestrik bezahlen sollen, von der sie vorne und hinten nichts haben.


    Bitte versteht mich nicht falsch - aber entweder man bezahlt ALLEN KNB (die diese x-Teilnehmer-Grenze überschreiten und deshalb unter das Rundfunkgesetz fallen) anteilig nach Teilnehmerzahl/Netzgröße einen Anteil der Beiträge aus (und damit hat sich's dann) - oder man reduziert für die Kabelkunden den Rundfunkbeitrag um genau diesen Beitrag. Denn letzten Endes bezahle ich mit meinen Kabel-Grundgebühren aktuell auch schon die Verbreitung und Ausstrahlung der ÖR im Kabelnetz - völlig unabhängig von Sat-Ausstrahlung und Terrestrik!


    Übrigens:
    In allen Gerichtsverfahren ging es darum, ob eine Einspeisevergütung bezahlt werden muss oder nicht. Bisher hat noch kein einziger Richter dazu ein Wort verloren - alle bisherigen Urteile zielten lediglich darauf ab, dass die Zwangseinspeisung rechtens sei (weil sie ja im Rundfunkgesetz drinsteht).
    Ergo bleibt immer noch die Frage: Ist für eine Zwangseinspeisung [die völlig rechtens ist - und auch meiner Meinung nach auf das komplette Angebot der ÖR in SD und HD ausgeweitet werden sollte/muss] auch eine Einspeisevergütung zu zahlen oder nicht.


    Bisher müssen nämlich alle anderen Sender, welche nicht unter das Must-Carry fallen (u.a. die Privaten), mit den KNB separate Einspeiseverträge abschließen und für die Einspeisung auch Geld bezahlen (u.a. für die Vorhaltung der Technik zur Einspeisung - Stichwort Kopfstation / DVB-C-Umsetzer). Einzig die ÖR bestreiten seit dem 01.01.13 einen Sonderweg - und fraglich bleibt halt, ob dieser Sonderweg so ganz "sauber" ist.


    Zumal ja auch der neue Rundfunkbeitrag "eigentlich" grundgesetzwidrig ist, da er in der aktuellen Form eine Steuer darstellt (jeder muss ihn bezahlen). Problem an der Sache ist nur, dass Steuern lt. GG lediglich vom Bund beschlossen werden können, während der Rundfunkbeitrag von den Ländern abgesegnet wurde.
    Meines Wissens gibt's schon Klagen wegen dieser Problematik - also mal schauen, ob's da nicht bald eine Rolle rückwärts geben wird.

  • Zitat

    Originally posted by ReneRomann
    [quote]Original von TMO1
    [quote]Originally posted by ReneRomann
    Fraglich ist nur, warum diejenigen, welche Geld für die Bereitstellung an den KNB abdrücken (und das ist egal wie groß der sein mag) und für die ja die ÖR lt. eigenen Aussagen kostenlos das Signal bereitstellen, nochmal für die Ausstrahlung per Sat und Terrestrik bezahlen sollen, von der sie vorne und hinten nichts haben.


    Ich verrate dir ein kleines Geheimnis: Nichts aber auch genau gar nichts im Leben wird darauf hinaus laufen dass man mindestens den Anteil herauskriegt den man selber eingezahlt hat - bei keiner Versicherung, nicht bei den Steuern (wenn du arbeitest und eine gewisse Qualität bzw. Leistungsbereitschaft hast) und eben auch nicht beim ÖR. Auch wenn ich mir die ÖR aus verschiedensten Gründen kaum noch anschaue (RTL und Co aber noch viel weniger), muss ich zahlen. Und die SAT-Verbreitung dient auch zur Versorgung der KNBs die so das Signal auch in ihr Netz einspeisen für dessen Nutzung sie jeden Monat abkassieren.

  • Das stimmt so aber nicht ganz.
    Die meisten Programme greifen die Kabelanbieter nicht per SAT ab, sonder bekommen diese direkt per Glasfaser!! Wir reden jetzt hier von den Großen anbietern.

  • Zitat

    Original von TMO1


    Ich verrate dir ein kleines Geheimnis: Nichts aber auch genau gar nichts im Leben wird darauf hinaus laufen dass man mindestens den Anteil herauskriegt den man selber eingezahlt hat - bei keiner Versicherung, nicht bei den Steuern (wenn du arbeitest und eine gewisse Qualität bzw. Leistungsbereitschaft hast) und eben auch nicht beim ÖR. Auch wenn ich mir die ÖR aus verschiedensten Gründen kaum noch anschaue (RTL und Co aber noch viel weniger), muss ich zahlen. Und die SAT-Verbreitung dient auch zur Versorgung der KNBs die so das Signal auch in ihr Netz einspeisen für dessen Nutzung sie jeden Monat abkassieren.


    Der letzte Satz ist einfach nur falsch...
    KD wie auch UM/KBW bekommen das Signal vom Kabel-POC der ÖR in den Backbone eingespeist - da ist nichts mehr mit "wir speisen vom Sat ein".
    Deshalb meinen die ÖR ja auch, dass es kostenlos sei (was natürlich nicht stimmt, weil ich als Endkunde respektive mein TV mit dem Glasfasersignal nichts anfangen kann - da muss zwischendurch irgendwann mal noch von GF auf Coax gewandelt werden [oder halt von Sat auf Coax bei den kleinen Anbietern] - und genau um diese Geräte geht es letzten Endes bei der Kostenbetrachtung...)


    Übrigens:
    Die Kosten für die Kabel-Infrastruktur bezahle ich natürlich per Grundgebühr (das wäre ja ansonsten die Schüssel) - aber die Kosten für die Einspeisung ins Kabelnetz übernimmt immer noch der Sender - schließlich will er mich ja erreichen... [nicht umsonst gibt's viele KNB, welche halt nur mit Verzögerung das Signal von Sky bei Änderungen/neuen Programmen übernehmen].
    Zu den Kosten: Die Umsetzerkassetten bewegen sich im Bereich von mehreren 1000 € in den Anschaffungskosten und natürlich nicht zu vernachlässigenden Summen im Unterhalt (Strom / Wartung). Sollte also ein KNB mehrere Umsetzer z.B. für die ÖR installieren, so kostet ihn das Geld (unabhängig von der Netzwartung und der Signalverteilung zum Kunden). Ergo erhöht jeder zusätzliche Umsetzer die Kosten, ohne das auch nur ein weiterer Kunde ans Netz angeschlossen werden kann - anders ist es bei neu verlegten Kabeln oder Verteilpunkten - dort können direkt neue Kunden gewonnen werden.


    Nachtrag:
    Vergleichbare Kosten beim Sat-Empfang und Kabel-Empfang:
    * Einspeisung (DVB-C) = Upload bei DVB-S - muss bei DVB-S IMMER vom Sender bezahlt werden(!)
    * Frequenzen/Transponder sind 1:1 identisch und werden i.d.R. durch staatliche Stellen oder den Betreiber nach bestimmten Gesichtspunkten vergeben
    * Übertragung von der Einspeisestelle bis zum Kunden-Übergabepunkt respektive von der Upload-Schüssel zur Sat-Schüssel des Empfängers - wird bei DVB-C vom Kunden in Form der Kabel-Grundgebühren abgegolten; bei Sat-TV bezahlt dies wiederum der Sender(!)
    * Endkunden-Geräte (Schüssel -> Receiver -> TV respektive HÜP -> Dose -> TV) sind alleine Sache des Kunden und sind 1:1 von ihm selbst zu zahlen


    Ergo trägt beim Sat-Empfang der Sender einen Teil der Kosten, die beim Kabelempfang bereits auf den Kunden umgelegt wurden.

  • Man sollte aber so ganz nebenbei auch festhalten dass das Kabelnetz in Deutschland schon zu ende der 70ger und anfang der 80ger ein Bundespostnetz war und dadurch von ALLEN Seuerzahlern finanziert wurde. Die "erzwungene" Privatisierung durch die Bundesregierung Kohl und anschließend durch die EU haben nur dazu beigetragen die heutige Situation zu schaffen in der der Kabelkunde von dem gutdünken und willen dere KNB und deren Aktionären abhängig ist. Würde sich z.B. KD mit Sky darauf einigen einen Sender wie TNT Serie HD im Symulcrypt zu verschlüsseln wäre eine zweifache einspeißung nicht notwendig und beide könnten sich Geld und Resourcen sparen. Das Problem ist aber dass die extra Einspeißung von Sky KD Geld bringt, welches anscheinend mehr ist als wenn KD die dadurch freiwerdenden Kapazitäten für einen Ausbau des eigenen Services nutzen würde. Man steitet lieber gegen "staatliche" TV-Anbieter die entgegen aller Gesetze (deutsche wie EU) nicht bezahlen wollen und nach einschätzung der Gerichte (?!?!!) auch nicht müssen und verbrennt damit Gelder die die zwangsverkabelten Kunden jeden Monat bezahlen, weil man glaubt dadurch den Aktionären mehr Geld in die Taschen pumpen zu können.
    Aber dass ist nur meine Meinung die ich als ehemaliger KD-Kunde und jetziger Sat-Nutzer habe.


    Gruß Atlanos

  • Atlantos:
    Simulcrypt ist im KD-Netz gar nicht nötig - Sky will kein Geld an KD bezahlen - ansonsten könnte KD nämlich einfach die Pakete von Sky entsprechend auf die schon eingespeisten HD-Sender erweitern (da ja für Sky-Kunden eh eine KD-Karte notwendig ist).


    Ansonsten hast du natürlich Recht - das Kabelnetz wurde zwangsweise privatisiert - und was danach passierte, ist rein dem Gutdünken der KNB zu verdanken. Zum Glück nutzt KD die 862 MHz in vielen Netzen und strickt entsprechende Angebote (auch mit Internet/Telefon) - es gibt aber auch noch (kleinere) Anbieter, welche selbst bei HD o.ä. versagen, weil sie nicht Willens sind, ihr Kabelnetz, das sie 1998 erworben haben, auf mehr als 450 MHz geschweige denn rückkanalfähig auszubauen.


    Der Dumme ist natürlich der Kunde, welcher in einer Friss-oder-Stirb-Manier den KNB unterworfen ist [ist auch beim "normalen" Telefon so, wo die Telekom nach eigenem Gutdünken Anschlüsse verlegt. O-Ton vom O2-Shop: Sie haben ein Gebäude ohne Telefonanschluss? Dann benötigen sie erst einmal einen Vertrag mit der Telekom, so dass die ihnen dann auch die Leitung legen. Sobald sie den haben (Mindestlaufzeit 1 Monat im kleinsten Analoganschluss) können sie zu uns kommen und wir kündigen den Telekomvertrag und schalten auf die bestehende Leitung unsere Leistungen auf. Aber selbst Leitungen legen können wir nicht - und auch nicht veranlassen, dass die Telekom welche legt.]


    Selbst beim Sat-TV ist man ja SES-Astra voll und ganz ausgeliefert - wenn die meinen, irgendwas zu verändern schauen die Sat-Leute in die Röhre, da es (eigentlich) keine Alternative gibt.


    Einzig beim Mobilfunk hat man eine wirkliche Auswahl zwischen den 4 Netzen...

  • Zitat

    Original von Atlanos01
    ...
    Man steitet lieber gegen "staatliche" TV-Anbieter die entgegen aller Gesetze (deutsche wie EU) nicht bezahlen wollen und nach einschätzung der Gerichte (?!?!!) auch nicht müssen
    ...


    Kannst Du uns mal aufklaeren, welche Gesetze das sein sollen? Oder hast Du Dir das
    nur so ausgedacht, weill es so schoen in Deine Argumdentationskette passt und man
    damit auch wieder auf die OR mit dem Finger zeigen kann?


    Ich wundere mich doch stark ueber die Vehemenz, mit der die Geschaeftsmodelle der
    Kabelanbieter verteidigt werden.
    Es wird ja nicht per Gesetz vorgeschrieben, dass ein Haus mit Kabel anzubinden sei.
    "Man" hat immer die Wahl zwischen terrestrisch, SAT, Kabel ... (dummerweise hat
    manchmal auch der Vermieter die Wahl schon fuer einen selbst getroffen).
    Ich kenne keine belastbaren Zahlen, wuerde aber mal vermuten, dass mehr als die
    Haelfte der Kabelkunden sofort kuendigen wuerden, wenn diese keine OR mehr im
    Kabel sehen koennten.
    Dagegen ist es sicher mehr als der Haelfte "schei..egal", ob Sky eingespeist wird oder
    Peng.
    Somit ist es fuer die Kabelanbieter ein Muss, die OR einzuspeisen, damit sie ihre
    Kunden halten koennen.
    Wenn ich nun die Beweggruende der "Verteidiger" mal interpretiere, sind sie ueber
    die "Doppelbelastung" GEZ und Kabelgebuehr angepisst und wollen daher, dass
    die OR einen Teil ihrer GEZ fuer die Quersubventionierung ihres Zuganges dem
    Kabelanbieter in die Kasse spuelen sollen.
    Dann haette ich aber gerne einen Rabatt auf die GEZ, da ich das Empfangsmaterial
    komplett aus eigener Tasche bezahlt habe; ich bin also mein eigener Kabelanbieter
    und habe daher das gleiche Recht auf Erstattung fuer meine Schuessel und die
    Kabel bis zum MS.
    Klingt das fuer Euch nicht auch etwas merkwuerdig?

    Bitte keine unaufgeforderten PNs schicken, sondern im Forum fragen. Ich schaue NIE ohne Auffordung in meine PN-Box.

  • Zitat

    Original von kenatonline
    [...]
    Somit ist es fuer die Kabelanbieter ein Muss, die OR einzuspeisen, damit sie ihre
    Kunden halten koennen.


    Da wäre ich mir nicht so sicher - aktuell müssen sie es vom Gesetz her (--> Rundfunkgesetz der jeweiligen Länder verpflichtet alle Kabelbetreiber mit einer gewissen Anlagengröße zum Must-Carry).
    Ob sie es auch würden, wenn es kein Must-Carry gäbe, ist schwer zu sagen - sicherlich würde es dann einige Leute geben, die Kabel gar nicht erst in die Auswahl ziehen - aber ob und wie viele ist wohl (dank Must-Carry) schlecht vorherzusagen. Zumal wiederum das Spielchen mit den Vermietern kommt - wo der Mieter vorgeschrieben bekommt, was er zu machen hat.



    Im Prinzip geht es genau um diese Doppelbelastung...
    Aber was du vergisst: Für die Hausverkabelung (und damit alles zwischen HÜP und Receiver/TV) kommt auch bei Kabel-TV der Kunde allein auf - das bezahlt kein KNB (außer bei entsprechend langwierigen Versorgungsverträgen - da wird's für die KNB nämlich interessant).
    Ergo sind die Empfangsgeräte wie auch die Kabel zwischen HÜP und Empfangsgerät 1:1 Sache des Kunden. Gleiches gilt auch für den Hausverstärker hinter dem HÜP...


    Und genau das ist auch die Technik, die du als Sat-Empfänger vorhälst - Schüssel (entspricht dem Kabel HINTER dem HÜP - der HÜP wäre bei Sat-Empfang ja der Luftweg BIS zur Schüssel/LNB) wie auch Kabel dahinter (ggf. incl. Zusatztechnik wie Multischalter o.ä.) sind Sache des Kunden. Gleiches gilt ja auch beim Kabel-TV - dort muss auch allein der Kunde für die Geräte im eigenen Haus aufkommen...
    Das Empfangsmaterial ist also sowohl bei Sat-Empfang als auch bei Kabel-Empfang alleine Sache des Kunden.


    Nochmal: Es geht alleine um den Beitrag zur Einspeisung/Verteilung - sprich um die Übertragung vom Sender bis zum Übergabepunkt. Hier wird aktuell (ohne Einspeisegebühr) der Übertragungsweg Sat wie auch Terrestrisch bevorzugt - hier bezahlen die ÖR nämlich die kompletten Kosten bis zum Übergabepunkt des Kunden (bei Terrestrik die Antenne, bei Sat-TV die Schüssel).
    Einzig bei Kabel-Empfang wollen die ÖR sich jetzt komplett raushalten (weder Ausstrahlung noch Übertragung werden über die ÖR bezahlt)...

  • Du hast das jetzt schoen beschrieben, aber aus meiner Sicht leider etwas in "Deine"
    Richtung "verbogen", wenn Du die Zuordnung machst.
    Die SAT-Schuessel und die Kabel zum MS sind >>fuer mich<< vergleichbar mit dem
    Kram der Kabelanbieter bis zum Haus des Kunden.
    Der Uebergabepunkt fuer das Signal liegt also einmal an der Schuessel und einmal
    irgendwo >>VOR<< der Infrastruktur des Kabelanbieters.
    Damit sind beide Wege gleich behandelt.
    Der Kabelkunde zahlt halt fuer die Kabelstrecke und der SAT-Kunde fuer die Schuessel
    und die Kabel bis zum MS. Was dahinter kommt ist dann Privatsache.


    So koennte man es auch sehen, oder?

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  • Nicht wirklich - was ist, wenn du "nur" einen Receiver hast und keinen MS? Wo ist da der Übergabepunkt? Doch nicht etwa bei dir am Receiver...


    Nochmal:
    Die Zuordnung so wie ich sie vorgenommen habe, passt ganz gut.
    Schau dir mal an, was mit dem Signal wo passiert - und da wird dir auffallen, dass die Zuordnung nach entsprechenden Funktionen zusammenpasst:
    In der Kabelkopfstation wird eine Wandlung von Glasfaser/digitalem IP-Datenstrom auf Coax/QAM vorgenommen und das Signal danach auf den eigentlichen Träger moduliert. Gleiches passiert bei der Sat-Upload-Station - dort wird ebenfalls das Signal vom POC vom IP-Datenstrom auf Coax/PSK gewandelt und dann auf den Träger moduliert. Am Ausgang der Kabelkopfstation ist das Coax-Kabel, welches das Signal dann im Boden über div. Verstärker und Kabelverzweiger zu den HÜP der Kunden führt. Am Ausgang der Sat-Upload-Station steht ebenfalls ein Coax-Kabel, welches dann zu den Upload-Schüsseln geht und von dort "over the air" das Signal zum Satelliten schickt. Dieser verstärkt das Signal lediglich und schickt es dann wieder "over the air" zum Übergabepunkt des Kunden (der Schüssel).
    In beiden Fällen übernimmt der jeweilige Systemanbieter (egal ob Satellitenbetreiber oder KNB) lediglich die Rolle der Signalübertragung von der Einspeisestelle hin zum Übergabepunkt des Kunden. Am Signal selbst wird aber bei der Verteilung im Coax-Netz/über Satellit nichts mehr geändert (das geschieht VOR der Einspeisung).
    Der Kunde stellt dann lediglich die Technik, welche zum "Abgriff" dieses Signals vom jeweiligen Systemanbieter benötigt wird - bei Sat-Signal also alles von der Schüssel über Multischalter bis zum Receiver; bei Kabel also (eigentlich) alles vom letzten Stichkabel vom Netz und dem HÜP [wird auf Antrag des Kunden in seiner Rechnung verlegt, vergleichbar mit einem Telefonanschluss; diese Anschlussleitung gehört aber mitsamt dem HÜP IMMER dem KNB] über den Verstärker bis zum Receiver.


    Der Übergabepunkt gehört in beiden Fällen dem Systembetreiber und stellt den Punkt dar, bis zum dem der Systembetreiber dir eine Leistung schuldet - ab dort ist er nicht mehr zuständig (und wenn ab dem Übergabepunkt irgendwas defekt ist, ist es allein das Problem des Kunden).


    In deinem Beispiel wäre aber der Übergabepunkt für dein Sat-Signal hinter dem MS - die Sat-Schüssel wie auch der MS würden dann (in deiner Betrachtung) ja noch zum Systemanbieter (sprich Astra) gehören und in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Und genau das tun sie halt nicht (immerhin errichtest du sie selbst, musst sie auch nicht bei SES Astra anmelden oder dafür Geld abdrücken und auch SES Astra kommt nicht, wenn zwischen Schüssel [incl.] und MS [incl.] irgendwas kaputt geht).


    Und noch was:
    Bitte denke nicht, dass die (großen) KNB noch irgendwelche Schüsseln für die Einspeisung der Sender verwenden. Die ÖR bieten entsprechende kabel-gerechte IP-Datenströme vom Kabel-POC an, welche "eigentlich" direkt eingespeist werden können. Kleinere KNB nutzen teilweise Schüsseln zur Zuführung des Signals - aber auch hier sollte man ganz klar zwischen der Signalzuführung zum Einspeisepunkt und der Signalverteilung unterscheiden. Immerhin ist es aktuell schon Sache des KNB, wie er den IP-Datenstrom vom POC zu seinen Kopfstationen bekommt (bei Sat wäre dies die Übertragung vom POC hin zur Upload-Station - und auch da gibt's z.B. bei größeren Sportereignissen auch "externe" POC, welche das "fertige" Signal zur "eigentlichen" Upload-Station per Sat-Übertragung zuführen).

  • @ReneRomann


    Kann es sein, das Du etwas persöhnliches gegen die ÖR hast?


    Sind diese, im vergleich zu den Privaten nicht primitiv genug? :tongue:


    Nein mal im erst. Die Einspeisegebühr(egal von wem), war dazu gedacht die Infrastrucktur auszubauen.
    Dies ist bis heute noch nicht mal vollständig abgeschlossen. Es wird aber von KabelD, eine Gewinnauschüttung an die Anleger vorgenommen und mit hohen technischen Aufwand eine Dekodierung
    und neu Kodierung der Digitalpakete vorgenommen. Bei Sky nur um die Entschlüsselung mit einer
    Sat-Karte unmöglich zu machen. Bei den ÖR um das ganze einzugrenzen.
    Es bräuchte eigendlich kein Anbieter eine Einspeisegebühr zu zahlen. Bei den kleinen Kabelanbietern
    geht es doch auch. Und sogar gewinnbringend.
    Da Du immer auf die ÖR so schimpfts. Diese beteiligen sich voll am DVB-T. Während die privaten
    Sender nur in gößeren Städten und Ballungszentren zu empfangen sind.


    Ohne ÖR währe kein Recht auf Grundversorgung und Informationsfreiheit zu bewerkstelligen.
    Aber auch diese wollen für Ihre Arbeit Ihren Lohn.
    Die ÖR filtern natürlich den Informationsfluss. ABER das ist nichts gegen die Privaten.


    Ich möchte hier nicht die ÖR in den Himmel loben. Es geht mir nur darum, die Zusammenhänge als ganzes zu sehen.


    gruß sirius01 :einschenken:

    Morgen ist heute auch schon wieder gestern?!?

  • Zitat

    Originally posted by Sirius01
    Es bräuchte eigendlich kein Anbieter eine Einspeisegebühr zu zahlen.


    In einem funktionierenden Markt[1] würde der KNB an den Inhalteanbieter zahlen, dafür dass er dessen Inhalte verbreiten darf und daher Kunden bekommt, die wiederum ihn bezahlen. Leider haben wir hier in DE genau das verpasst, als der Gilb vom Staatszirkus zum Privatunternehmen umgemodelt wurde. Und jetzt haben wir den Salat, der Ex-Gilb namens KDG möchte weiterhin Privilegien genießen, die mal für die Querfinanzierung eines Staatsbetriebes (KNB Post) durch einen anderen gesellschaftlich abgesicherten Betrieb (ÖR Rundfunk) implementiert wurden und damals vielleicht noch Sinn ergaben. Vor dem Hintergrund eines korrekten Marktes würde KDG verstehen, dass die kostenlose Abgabe des Programms durch die ÖR im Austausch für das gesetzliche Verbreitungsgebot ein Segen ist, ein Haufen hochwertiges Programm für das man den Kunden kein Geld abknöpfen muss. Ein Nullsummenspiel, das den Markt für andere Inhalte offen hält. Aber KDG ist ja bekanntlich merkbefreit.


    [1] Ich hätte nie gedacht, dass ich hier mal neoliberales Gesülz von mir gebe, aber wir haben hier in DE verkehrte Welt und die natürlich(er) gewachsenen Kabel-Infrastrukturen anderswo auf dem Globus demonstrieren, dass so ein Markt besser funktionieren kann.

  • Sirius01
    Die ÖR beteiligen sich voll am DVB-T - das ich nicht lache.
    8 Sender, davon einige im Timesharing, kein einziger HD-Sender - soviel zum Thema "voll beteiligt".


    HD geht bei DVB-T auch (siehe Südtirol, dort auch ZDF in HD via DVB-T, siehe Österreich, dort werden die ÖR auch in HD via DVB-T verbreitet) - die Begründung das es nicht gehen würde, ist schwachsinnig.


    By the way: Ich hab nichts gegen die ÖR (ganz im Gegenteil - lieber die Nachrichten von ZDF/ARD als die "Nachrichten" von den Privaten) - nur habe ich massiv etwas gegen die Verschleuderung von Rundfunkgebühren.



    ABPSoft:
    So, wie du es beschrieben hast, sollte es eigentlich sein - und genau so funktioniert es auch in den Staaten.
    Problem an der Sache ist, dass halt durch die aktuelle Rechtsprechung und die Zwangsverkabelung dies nicht möglich ist...
    Erst müsste die Zwangsverkabelung fallen, bevor KD kapiert, dass SIE eine hochwertige Leistung bringen müssen, bevor irgendwer diese Leistung in Anspruch nimmt.
    Nur solange es genug "Dumme" gibt, die gezwungen sind, von KD die Leistung (egal wie schlecht sie ist) zu nutzen, wird sich an der Situation nichts ändern.

  • ReneRomann


    Na dann lache mal und schaue mal nach --> http://w*w.ueberallfernsehen.de/dvbtdownloads125.pdf <--
    Ich sprach nicht von HD.
    An solche hohen Anforderungen, traue ich mir nicht hier in Deutschland zu denken :tongue:


    Damit die Gebührengelder nicht verschwendet werden, ist es um so wichtiger, KEIN Einspeise Entgelt,
    an KD zu zahlen!


    Ich habe mal in Schweeden, Kabelnetzanschlüsse gemacht. Da leben wir hier noch Technologisch in der Steinzeit. In den WE kommt Glasfaser an.
    Davon geht ab:
    - Telefon
    - TV(Analog/Digital(SD und HD)
    - Internet


    Zu guter letzt, gegen die Zwangsverkabelung sind wohl die Meisten, mit technischen Grundwissen.
    Genauso wie gegen HD+. Nur was bringt es, wenn die Masse nur schluckt?



    gruß sirius01 :einschenken:

    Morgen ist heute auch schon wieder gestern?!?

  • Sirius:
    Ich kenne die Karte - und die Empfangsgebiete sind dabei gut "geschönt"...
    Das mit den 8 Sendern mit teilweisem Timesharing war übrigens Ernst gemeint (ich weiß schon, was ich per DVB-T an meinem Ort empfangen kann).


    Warum man dafür jedoch 4x so viel Geld in die Luft jagt, ohne entsprechend die komplette Versorgung sicherzustellen, frage ich mich sowieso.
    Übrigens: Per DVB-T wird teilweise sogar gegen das Must-Carry der Kabelnetzanbieter verstoßen, weil dort dann Sender im Timesharing angeboten werden, welche beim Kabelnetzbetreiber nicht mit Timesharing versehen werden dürfen...


    Übrigens: Warum bezahlt man eigentlich für 2 Übertragungswege als "Grundversorgung"?
    Die "Grundversorgung" kann doch 1:1 über DVB-T erfolgen - wenn man schon an DVB-T festhalten will. Oder man schaltet DVB-T komplett ab - denn per DVB-S wird doch eine deutschlandweite Ausstrahlung erreicht...
    Aber für beide Systeme Unmengen an Geldern zu "verballern", ohne jedweden Zusatznutzen, ist wohl mehr als sinnbefreit - zumal man ja mit DAB+ jetzt für Rundfunk auch noch einen alternativen inkompatiblen Standard geschaffen hat, anstatt das bestehende DVB-T-Netz zu nutzen.


    Was GF-Netze anbetrifft:
    Da ist Deutschland wirklich noch in der Steinzeit - doch auch diese Entwicklung ist der (misslungenen) Privatisierung im Telekommunikationsbereich zu verdanken. Denn egal welcher Anbieter - keiner wird die Investition in ein modernes Netz vornehmen, wenn er sein Netz quasi für Lau den Konkurrenten zur Verfügung stellen muss (sorry, aber die gesetzliche Vergütung dient wohl eher der Unterhaltung der laufenden Leitung als der Amortisierung einer Neuinvestition).

  • Zitat

    Original von ABPSoft


    In einem funktionierenden Markt[1] würde der KNB an den Inhalteanbieter zahlen, dafür dass er dessen Inhalte verbreiten darf und daher Kunden bekommt, die wiederum ihn bezahlen. Leider haben wir hier in DE genau das verpasst, als der Gilb vom Staatszirkus zum Privatunternehmen umgemodelt wurde. Und jetzt haben wir den Salat, der Ex-Gilb namens KDG möchte weiterhin Privilegien genießen, die mal für die Querfinanzierung eines Staatsbetriebes (KNB Post) durch einen anderen gesellschaftlich abgesicherten Betrieb (ÖR Rundfunk) implementiert wurden und damals vielleicht noch Sinn ergaben. Vor dem Hintergrund eines korrekten Marktes würde KDG verstehen, dass die kostenlose Abgabe des Programms durch die ÖR im Austausch für das gesetzliche Verbreitungsgebot ein Segen ist, ein Haufen hochwertiges Programm für das man den Kunden kein Geld abknöpfen muss. Ein Nullsummenspiel, das den Markt für andere Inhalte offen hält. Aber KDG ist ja bekanntlich merkbefreit.


    [1] Ich hätte nie gedacht, dass ich hier mal neoliberales Gesülz von mir gebe, aber wir haben hier in DE verkehrte Welt und die natürlich(er) gewachsenen Kabel-Infrastrukturen anderswo auf dem Globus demonstrieren, dass so ein Markt besser funktionieren kann.


    Alle KNB müssen für den Content, den sie im Kabel übertragen bezahlen! Die beiden "Verwertungsgesellschaften" nennen sich GEMA und VG Media. Erste vertritt die ÖR und Zweitere die Privaten. Und die Gebühren sind nicht ohne...