Blitzschutz und Antennenerdung

  • Servus,


    Zitat:
    "Bei der Installation von Antennen gibt es unterschiedliche Meinungen. Die einen sagen, dass man gar nichts machen muss. Andere verbinden die Antenne mit einer bestehenden Blitzschutzanlage. SAT-Antenne werden häufig auf dem Dach montiert ohne irgendeine Erdung. Funkamateur hängen lange Drahtantennen im Garten auf. Einige sprechen von Erdung, andere von Potentialausgleich oder Blitzschutz. Was ist denn jetzt richtig?


    Bei diesem Thema gibt es häufig Verunsicherung. Es wird nicht korrekt zwischen Verpflichtung und Umsetzung unterschieden. Erschwerend kommt hinzu, dass in den verschiedenen Bereichen für dieselbe technische Maßnahme unterschiedliche Begriffe verwendet werden.


    Zunächst ist festzustellen, dass die Anwendung der Normen keine Pflicht ist. Bei den hier betrachteten Fragestellungen geht es aber um die Sicherheit der Anlagen und um den Schutz der Personen und Gebäude. Sollte es zu einem Schaden kommen z.B. nach einem Blitzeinschlag in eine Antenne, so wird bei Personenschaden die Staatsanwaltschaft, bei Sachschaden die Sachversicherung genau untersuchen, ob die einschlägigen Sicherheitsmaßnahmen vorhanden und in Betrieb waren. Wenn bei der Errichtung der Anlage die VDE-Normen eingehalten wurden, so wird unterstellt, dass alles technisch Machbare umgesetzt wurde, und der Eigentümer, Errichter und Betreiber werden nicht weiter belangt


    Wenn hingegen die Normen nicht oder nur unvollständig berücksichtigt wurden, wird der Errichter, ggf. der Eigentümer oder Betreiber, zur Haftung herangezogen. Kurz: Es liegt im eigenen Interesse, die Vorgaben der VDE-Normen zu berücksichtigen.


    Beim äusseren Blitzschutz (umgangssprachlich Blitzableiter) hingegen gibt es in einigen Fällen die Verpflichtung, eine Blitzschutzanlage zu errichten, z.B. bei Gebäuden mit großen Personenansammlungen (Versammlungsstätten), Gebäude mit Personen, die im Falle eines Brandes Unterstützung benötigen (Kindergarten, Schule, Krankenhaus). Diese Verpflichtung wird von den Behörden z.B. in der Baugenehmigung ausgesprochen. Auch kann seitens der Sachversicherer eine Blitzschutzanlage gefordert werden. Wenn der Versicherungsnehmer dieser Forderung nicht nachkommt, verliert er den Versicherungsschutz. Aber auch hier gilt: In der Regel ist es dem Errichter freigestellt, ob er die entsprechenden VDE-Normen zum Blitzschutz anwendet.


    Kommen wir zur Unterscheidung, in welchen Fällen die Normen zum Blitzschutz bzw. die zur Antennenerdung anzuwenden sind, und die ist ganz einfach:


    - Blitzschutz bezieht sich immer auf Gebäude oder ähnliche Objekte; wenn eine Antenne auf einem Gebäude mit Blitzschutzanlage errichtet wird, dann sind die Blitzschutznormen VDE 0185-305 anzuwenden.


    - In allen anderen Fällen sind die Normen zur Antennenerdung VDE 0855 bzw. DIN EN 60728-11 maßgeblich. Dabei wird übrigens zwischen Empfangsanlagen (VDE 0855-1) und Sende-/Empfangsanlagen (VDE 0855-300) unterschieden.


    Leider gibt es auch Verwirrung durch unterschiedliche Bedeutung von Begriffen. Der technische Sachverhalt in beiden Normenbereichen ist aber derselbe:
    Antennen und Verteilnetze/Teilnehmeranschlüsse müssen immer in den Potentialausgleich einbezogen werden, und die bei einem eventuellen Einschlag in die Antenne auftretenden Blitzströme müssen sicher in die Erde abgeleitet werden


    Der Unterschied der beiden Maßnahmen zeigt sich in der Praxis im Leitungsquerschnitt: Leitungen, die Blitzströme führen, sind "dick", Leitungen für den Potentialausgleich sind "dünn". Typische Querschnitte für blitzstromdurchflossene Kupferleiter sind 50 mm² (VDE 0185-305-3) bzw. 16 mm² massiver Volldraht (VDE 0855-1), bei Potentialausgleich 6 mm², teilweise 16 mm² (VDE 0185-305-3) bzw. 4 mm² (VDE 0855-1). "Zitat Ende
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    Soviel zur Theorie...


    Angehängt sind PDF Dateien, die die verschiedenen Systeme zeigen. Wie und wo eine Antenne "blitzstromfähig" geerdet sein muss, oder ob ein Potentialausgleich für das Verteilnetz reicht. Ebenso die verschiedenen Erdungsvariationen für Gebäude mit Blitzableiter/äusseren Blitzschutz und für Gebäude ohne Blitzschutz. Es wird erklärt, welche Werkstoffe als Erdungs und Potentialausgleichsleiter in Frage kommen und welche Querschnitte diese aufweisen müssen


    Die Dateien sollen übrigens nicht den Laien auffordern, selbst Hand anzulegen, wenn sich das technische Verständnis darüber in Grenzen hält. Es ist mehr als eine aktuelle Sammlung der gültigen Bestimmungen/Empfehlungen zu sehen, an die sich Betriebe bei Installationen halten müss(t)en


    Ganz wichtig: Wer eine Antenne auf dem Dach installiert, ist nicht gleichzeitig verpflichtet, eine komplette Blitzschutzanlage (für das ganze Haus) zu realisieren. Lediglich die errichtete Antenne (Mast, Dachsparrenhalter etc) ist mit einer blitzstromfäihigen Erdung zu schützen und das Verteilnetz in den Potentialausgleich einzubeziehen.
    (Oft wird das miteinander kombiniert/verwechselt, daher explizit nochmals erwähnt)



    EDIT:
    PDF Fundamenterder angehängt


    EDIT:
    PDF Schutzpotentialausgleich und Erdung angehängt