Sky kann sowohl in seine AGB als auch auf die Module schreiben bzw. pappen, was immer sie möchten.
Das heißt aber noch lange nicht, dass es automatisch rechtens ist.
Es wäre auch nicht das erste Mal, dass ein Gericht AGB Klausel für nichtig erklärt.
Verkürzen wir die Diskussion, Spekulieren bringt nämlich rein gar nichts.
Wer es genau wissen will, der sollte einen Rechtsanwalt bemühen und ggf. klagen.
In vielen Fällen reicht schon der RA für ein "Einlenken".
Ob sich der RA und die Klage am Ende rechnen, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Dennoch: Ich bin jedem dankbar, der gegen Sky klagt.