Streaming aus illegalen Quellen ist rechtswidrig

  • Streaming aus illegalen Quellen ist rechtswidrig


    Der Europäische Gerichtshof hat sich gegen das Streaming von illegalen Kopien entschieden. Doch nur Premium-Nutzer von illegalen Plattformen müssten mit Abmahnungen rechnen, wenn die Server beschlagnahmt wurden.
    Nutzer, die Kinofilme und Serien aus illegalen Quellen streamen, handeln rechtswidrig. Das erklärte der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. April 2017. "Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreaming-Portale auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auf den Abruf von Seiten wie Kinox.to übertragen."



    In dem Pressetext zu dem Urteil (PDF) des Gerichts heißt es, der Verkauf eines Mediaplayers, "mit dem kostenlos und einfach auf einem Fernsehbildschirm Filme angesehen werden können, die rechtswidrig im Internet zugänglich sind, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen." Der Betreiber der Webseite filmspeler.nl bot über seine Seite den Player Filmspeler an. Dazu installierte der Betreiber frei verfügbare Addons mit Linksammlungen auf dem Mediaplayer. Die niederländische Antipirateriegruppe Stichting Brein hatte vor einem Gericht des Landes auf Unterlassung geklagt.


    Keine neue Abmahnwelle


    Eine neue Abmahnwelle sei laut Solmecke jedoch nicht zu befürchten. Nutzer können nur über ihre IP-Adressen zurückverfolgt werden. Diese ist jedoch nur dem illegalen Portal bekannt, was meist anonym betrieben wird und oft keine IP-Adressen speichert. Solmecke: "In der Vergangenheit ist es der Polizei allerdings erfolgreich gelungen, die Server des kinox.to Vorgängers kino.to zu überprüfen. In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen."


    Die Forderungen selbst dürften allerdings niedrig bleiben, da keine Streams weiterverbreitet, sondern lediglich konsumiert werden. Die Abmahnkosten sind im Privatbereich seit einiger Zeit auf rund 150 Euro gedeckelt, der Schadensersatz pro konsumiertem Film dürfte laut Solmecke bei rund 5 bis 10 Euro liegen.


    Quelle: golem.de